ZWEI OHRFEIGEN
Hoffentlich beendet das Disziplinarverfahren gegen den 13-Semester-Studenten Herrmann den »schweinischen« Fall* und damit die endlose Kette der laufenden Ausgaben von jährlich mehr als 1700 Mark, die wir Steuerzahler nach einer öffentlichen Feststellung des NRW-Ministerpräsidenten Steinhoff vom 24. Mai 1956 für jeden Studenten, also auch für den ewigen Universitäter Herrmann, aufbringen.
Essen PAUL COENEN
* Student Herrmann hatte sich von dem Göttinger Rechtsanwalt Riesen beleidigt gefühlt und Satisfaktion gefordert. Riesen lehnte ab und erhielt daraufhin von Herrmann zwei Ohrfeigen.