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GESELLSCHAFT / KRIEGSDIENSTVERWEIGERER Zweiter Klasse

aus DER SPIEGEL 15/1970

Sie gelten als »Anarchisten«, »Utopisten«, »Kommunisten«. Man schilt sie »Hippies«, schimpft sie »Gammler«, nennt sie »Vaterlandsverräter«.

Für jeden zweiten Deutschen, so ermittelten die Allensbacher Volksbefrager, sind sie »Drückeberger« und für den niedersächsischen CDU-Bundestagsabgeordneten Dr. J. Hermann Siemer »die Wühlmäuse, die wir kappen müssen«.

In Aachen empfahl der Fußballklub »Alemannia« einem von ihnen, »in Zukunft unsere Bundesliga-Heimspiele nicht mehr zu besuchen«. Und in Hamburg, im Rot-Kreuz-Krankenhaus Beim Schlump, wurde eine Gruppe, wie Zeugen überlieferten, mit der Drohung empfangen: »Man sollte einen von euch mit dem anderen erschlagen.«

Die Schmähungen, artikuliert im Volksfeind-Vokabular, gelten einer deutschen Minderheit: den Kriegsdienstverweigerern. Sie werden beschuldigt, ein Grundrecht wahrzunehmen -- Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes·. »Niemand darf gegen sein Gewissen zum Dienst mit der Waffe gezwungen werden.«

Und sie werden deshalb bisweilen sogar an den Pranger gestellt. In Darmstadt mußte sich Waffengegner Gerhard Grein -- wie er beteuert -- auf Verlangen des Mitglieds eines Prüfungsausschusses für Wehrdienstverweigerer öffentlich ein Schild um den Hals hängen mit der Aufschrift: »Schlagt mich tot.«

Diese Minorität, der -- so die Allensbach-Umfrage -- nicht einmal ein Drittel der westdeutschen Bevölkerung »ehrliche Überzeugung« bescheinigt, wuchs von 167 Pazifisten im Jahre 1957, als in Deutschland zum ersten Male wieder Soldaten gezogen wurden, auf 62 720 im Jahre 1969, als in Bonn die Sozialdemokraten an die Macht kamen. Und mit der Zahl der Waffengegner wuchs auch der Widerwille gegen sie.

»Als wir kaum in Erscheinung traten, wurden wir als Aushängeschild eines überaus demokratischen Staates vorgezeigt«, heißt es in einem offenen Brief von 43 Verweigerern an den Bundestag: »Heute aber, wo unsere Zahl im Steigen begriffen ist, werden wir in die Rolle des Prügelknaben gedrängt.«

Wie schon bei anderen Minderheiten -Studenten oder Lehrlingen -- nahmen Regierende und Parlamentarier das Problem erst wahr, als die Kriegsdienstverweigerer auf die Straße gingen. Nachdem 17 Wehrunwillige Anfang des Jahres im niedersächsischen Schwarmstedt dagegen protestiert hatten, daß sie als Angehörige des zivilen Ersatzdienstes in ein stacheldrahtumzäuntes Sammellager gepfercht worden waren (SPIEGEL 5/1970), konstituierten sich

* ein Sonderausschuß des Bundeskabinetts« der -- als erstes Arbeitsergebnis -- die Berufung eines Ersatzdienst-Beauftragten vorschlug (dieses Amt wurde inzwischen mit dem früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Hans Iven besetzt), und

* ein Arbeitskreis aus Ministerialbeamten und Abgeordneten, aus Gewerkschaftern und Kirchenräten, der auf Initiative der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft zur Betreuung der Kriegsdienstverweigerer und Ersatzdienstleistenden Anfang März in Mülheim an der Ruhr erstmals auch 16 Kriegsdienstverweigerer befragte.

Was die Pazifisten-Sprecher der Mülheimer Runde vortrugen, »machte deutlich, wie wichtig unser Gespräch war«, erkannte nun der SPD-Abgeordnete Günter Biermann. Und Pfarrer Herrmann Schäufele von der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft zur Betreuung der Kriegsdienstverweigerer zeigte sich »deprimiert« über die Schwierigkeiten, mit denen Kriegsdienstverweigerer in Deutschland zu kämpfen haben.

Schwierigkeiten bereiten die Prüfungsausschüsse, denen die Gewehr-Gegner erst einmal das Gewissen präsentieren müssen. Schwierigkeiten bereiten auch die Vorgesetzten im zivilen Ersatzdienst« den seit Bestehen der Bundeswehr etwa 8000 Jungbürger als Ausgleich für ihre Befreiung vom Wehrdienst in Krankenhäusern oder Altersheimen absolvierten.

Der wachsende Unwille gegen den Waffendienst und die Reaktion auf diesen Widerstand erscheinen exemplarisch -- für eine kritische Gruppe von Jungbürgern, die, durch Napalm geschreckt und linke Studenten geweckt, nicht glauben wollen, daß Soldaten und Granaten den Frieden sichern können; exemplarisch aber auch für eine Generation von Vätern, die, trotz Verdun und Stalingrad, Kommißbereitschaft noch immer höher schätzen als zivile Courage; exemplarisch schließlich für eine Gesellschaft, die das Recht auf Kriegsdienstverweigerung als Grundrecht zweiter Klasse versteht.

Den Klassenunterschied beklagt der Berliner Publizistik-Professor Fritz Eberhard, Mitgestalter des Grundgesetzes: »Als wir 1949 im Parlamentarischen Rat zusammensaßen, war für uns jedes Grundrecht gleichwertig, so daß den Kriegsdienstgegnern die gleiche Aufmerksamkeit gebührt wie den Soldaten.« Doch im Bewußtsein der meisten Westdeutschen nimmt sich unterdessen das Recht, Waffendienst zu verweigern, als eine Art Narrenfreiheit aus -- zwar nun mal verbrieft, aber doch eher ärgerlich für ein anständiges Land.

194,3 Milliarden Mark, allein 101 Millionen für Nachwuchswerbung« wurden seit 1956 in die Bundeswehr investiert -- und wann immer ein neuer Panzertyp vorgezeigt wird, da scharen sich, an Tagen der offenen Tür, alte Landser nebst Enkelkindern ums Kanonenrohr.

Rund 1,9 Millionen junge Bundesbürger wurden seit dem Andernacher

* Besucher beim Tag der offenen Tür in einer Kaserne in Hamburg-Fischbek.

Neubeginn, freiwillig oder gezogen, für den Ernstfall gedrillt -- und wo immer im Fackelschein Eide geleistet, Zapfenstreiche geblasen und Kommandeure eingeführt werden, da sind auch Bürgermeister, Ortspfarrer und Lokalreporter zur Stelle.

Trotz Führungskrisen und Beschaffungsaffären, trotz Strategie-Streit und Reform-Debakel wurde die Bundeswehr, vom Ex-Kanzler Kiesinger gar als »Schule der Nation« gepriesen, in die Gesellschaft integriert. Sie ist Teil des »festgefügten Werte- und Normen-Systems der Bundesrepublik, in das das Bild der Pazifisten nicht paßt«, so der hannoversche Psychologe Professor Peter Brückner. »Das ganze Problem der Kriegsdienstverweigerer« aber blieb, wie der Dortmunder Kirchenrat Dr. Heinz Kloppenburg resümiert, in dieser Gesellschaft »unterbelichtet«.

Mitschuldig an dem Dilemma machte sich das Bonner Parlament, das 1956 -- gegen die Stimmen der sozialdemokratischen Fraktion -- das Wehrpflichtgesetz und die Bestimmungen über Wehrdienstverweigerung verabschiedete. Die Abgeordneten degradierten den Grundgesetz-Artikel 4 zum Ausnahmerecht, indem sie verfügten, daß die Wehrunwilligen ihren Gewissensentscheid erst in einem komplizierten Verfahren zu vertreten haben.

Und für diese Prozedur räumten die Parlamentarier ausgerechnet dem Bundesverteidigungsministerium eine Richter-Rolle ein. Denn die von der Bonner Hardthöhe befehligten Kreiswehrersatzämter stellen die Vorsitzenden jener Ausschüsse, vor denen die Skrupel jugendlicher Wesen gewogen werden sollen. »Vergleichbar wäre die Entscheidung des Gesetzgebers«, so spottete der Publizist Heinz Liepman, »eine Kommission von Millionären mit der Feststellung zu beauftragen, ob Millionäre Steuern zahlen sollen oder nicht.«

Der Ausschuß-Präsident darf die geheime Verhandlung zwar nur führen, weil die Entscheidung drei unabhängigen -- von den Kommunalbehörden bestimmten -- Beisitzern überlassen bleibt. Doch in der Praxis »hat sich die beratende Funktion des Vorsitzenden immer als eine dominierende, als bestimmende erwiesen« (Liepman).

Wie sich manche dieser Vorsitzer als Sprecher des Volksempfindens verstehen, wie ihre Argumentation in die Atmosphäre der Verhandlungen hineinwirkt und mithin die Beisitzer beeindruckt, belegt beispielhaft der Fall des Essener kaufmännischen Angestellten Michael Valentin, 20, der Ende vergangenen Jahres vor einen Ausschuß zitiert wurde.

Der Vorsitzende, Regierungsrat Egon Book, so erinnert sich Valentin, kam dem Jüngling zunächst familiär: »Sie wissen doch, daß Ihr Vater auch Soldat war.«

Einer der Beisitzer, der Essener CDU-Funktionär Hans Kimmeskamp, faßte sofort nach: »Mann, Sie arbeiten jetzt auf dem Büro. Wenn Sie zur Wehrmacht gehen, können Sie auch auf dem Büro arbeiten.«

Valentin ("Ich fühlte mich wie ein Angeklagter") beharrte auf Gewissensnot: »Gewaltanwendung kommt für mich nicht in Frage.« Doch er wurde, nun wieder vom Vorsitzenden, belehrt: »Sie sind Gewerkschaftsmitglied. Gewerkschaften wenden Gewalt an. Die stehen ja mit Knüppeln vor dem Fabriktor, wenn gestreikt wird.«

Valentins Antrag wurde abgelehnt. Begründung: Er könne sich nicht auf eine innere Not berufen, da er als Buchhalter bei den Rheinstahl-Werken für ein Unternehmen arbeite, das die Bundeswehr mit Rüstungsgerät beliefere. »Er unterstützt dadurch«, so der schriftliche Bescheid, »mittelbar die Bundeswehr und wirkt im Ernstfall an der Tötung von Menschen mit.«

Die Reaktion des Buchhalters auf diese Entscheidung stimmte den Beisitzer Kimmeskamp schadenfroh. Der ehemalige Weltkriegsartillerist nach der Verhandlung: »Der Junge hat natürlich dumm geguckt.«

Absurde Fragen werden fast immer gestellt, wenn in Deutschland das Gewissen eines Pazifisten geprüft wird. »Sind Sie Autofahrer?«, fragte der Hamburger Oberregierungsrat Martin Teut einen Wehrunwilligen. Und er folgerte: »Sie wissen doch, daß jährlich auf den Straßen der Bundesrepublik 17 000 Menschen sterben. Da dürften Sie als Pazifist eigentlich kein Auto fahren.«

»Sind Sie Steuerzahler?« fragte ein Ausschußvorsitzender in Essen. Und er schloß: »Sie wissen doch, daß von diesen Steuern die Bundeswehr finanziert wird. Dann dürften Sie als Kriegsdienstverweigerer eigentlich nicht zahlen.«

Andere Prüfer messen, wie jüngst in Hamburg, Waffengegnerschaft an Tierliebe ("Haben Sie als Kind Kanarienvögel gezüchtet?") oder an vegetarischen Lebensregeln: »Essen Sie das Fleisch getöteter Tiere?« -- was den Antragsteller zu der Entgegnung provozierte: »Zu einem Beefsteak habe ich kein Gewissensverhältnis.«

Mit derlei Sprüchen gestalten die Gewissensfahnder freilich nur die erste Runde ihres Verhörs -- dann kommt die Kernfrage: »Wie verhalten Sie sich«, so die Floskel, »in einer Notwehrsituation?«

Flakhelfer-Not wird konstruiert ("Würden Sie ein Flugzeug abschießen, von dem Sie wissen, daß es seine Bombenlast über einer Stadt abwerfen wird?"); gesamtdeutsches Dilemma beschworen ("Würden Sie einem Zonenflüchtling, der von Vopos beschossen wird, Feuerschutz gewähren?"); Kriminelles inszeniert ("Was würden Sie tun, wenn Sie durch den Wald spazieren und Ihre Frau von einem Sittenstrolch angefallen wird?"). Und sogar der edle Ritter wurde schon bemüht: »Durfte Prinz Eugen Wien gegen die Türken verteidigen?«

Der Katalog der Fang-Fragen, mit denen die Gewissens-Inquisitoren ihre Prüflinge traktieren, macht deutlich, daß auch sie in Notwehr handeln. Denn ihnen ist aufgetragen, zu definieren und zu prämiieren, was auch Philosophen stets Phänomen blieb: das Gewissen.

Darüber aber rätseln vorab noch Deutschlands höchste Richter. Sie mühten sich zwar, das Gewissen, das Ausschußvorsitzende und Beisitzer unentwegt hin und her wenden, juristisch zu fixieren. Doch statt den Prüfern Entscheidungshilfe zu leisten, verheddern sie sich selbst in Widersprüchen:

* Kriegsdienstgegner, die im Münchner Altenwohnheim Collegium Augustinum den Ersatzdienst ableisteten, forderten im Januar nach Mißhelligkeiten mit dem Gruppenleiter die Auflösung ihrer Gruppe.

* 1960 befand das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, eine Gewissensentscheidung sei »jede ernste sittliche, das heißt an den Kategorien von »Gut« und Böse« orientierte Entscheidung«;

* 1968 konstatierte das Bundesverwaltungsgericht in Berlin, ein Kriegsdienstverweigerer sei auch dann anzuerkennen, wenn er »aufgrund von Erwägungen politischer

oder vernunftmäßiger Natur« schließlich zu »der ihn innerlich verpflichtenden Überzeugung« komme, daß der Krieg als solcher verwerflich sei;

* 1969 aber verfügte dasselbe Gericht, eine Gewissensentscheidung sei undenkbar, wenn sie »auf Erkenntnissen ausschließlich rationaler Natur« beruhe.

Doch gäbe es auch das genormte Gewissen, dessen Ausschläge meßbar wären -- mancher Kriegsdienstverweigerer würde in Deutschland selbst dann vor seinen Richtern nicht bestehen können. Denn für viele Prüfer, so scheint es, ist die Gewissensfrage überhaupt nicht relevant, weil sie das Töten, auch das von Menschen, für etwas Gottgewolltes halten.

»Es entspricht nicht der Natur des Menschen«, so philosophierte der Vorsitzende einer Kölner Prüfungskammer, »daß er so veranlagt sei, das Töten schlechthin abzulehnen. Er tötet die Schnake auf der Hand, die Kuh, das Kalb, um zu leben. Er wendet auch Gewalt an, im Kriege, wenn gekämpft wird. Das ist das Argument des Natürlichen.«

Trotz solcher Absurditäten wurden von den mehr als 50 000 Verweigerungsanträgen, über die seit Einführung der Bundeswehr entschieden worden ist, rund 36 000 anerkannt -- eine Zahl, die auf den ersten Blick Toleranz signalisiert, in Wahrheit aber den Mißstand offenbart: Denn niemand kann sagen, ob rund 8000 Gescheiterten das Gewissen nicht doch geschlagen hat und ob tatsächlich alle Anerkannten Gewissensnot erlitten -- weil niemand sagen kann, was das ist.

Für die aber, die vor ihren Richtern bestehen und die zum zivilen Ersatzdienst einberufen werden, ist »die Leidensgeschichte des zivilen Geistes«, so der Münchner Historiker Karl Buchheim, noch längst nicht zu Ende.

Was den Kriegsdienstverweigerern, vom Großteil der Gesellschaft als schwächliche Sonderlinge oder notorische Nörgler eingestuft, bereits bei der amtlichen Gewissensprüfung widerfuhr, setzt sich in der Regel auch während der 18monatigen Praxis als Ersatzdienstler fort: Sie werden diskriminiert.

Diskriminierend ist schon die Bezeichnung ihrer Tätigkeit: Sie leisten Ersatzdienst, nicht etwa Friedens- oder Gemeinschaftsdienst -- »keine Alternative also, sondern eben nur Ersatz«, wie Kirchenrat Kloppenburg beklagt: »Das hat doch wohl dieselbe minderwertige Bedeutung wie Kaffee-Ersatz oder Zahnersatz.«

Diskriminierend ist auch die aus solcher Geringschätzung resultierende Gleichgültigkeit, mit der das für den Ersatzdienst zuständige Bundesarbeitsministerium die Pazifisten bislang betreute:

* Das Ersatzdienstdezernat im Kölner Bundesverwaltungsamt, dem die Kriegsdienstverweigerer vom Arbeitsministerium zugeteilt werden, »war lange Zeit hoffnungslos unterbesetzt«, so Amtspräsident Dr. Bert Even.

* Für die derzeit 7000 Ersatzdienst-Anwärter stehen lediglich 4700 Arbeitsplätze zur Verfügung.

* Die meisten Kriegsdienstverweigerer sind dem Personal von Krankenhäusern oder Altersheimen unterstellt, das pädagogisch oft überhaupt nicht ausgebildet ist.

Der Mangel an Arbeitsplätzen und Ausbildern, an Unterkünften und Einfühlungsvermögen wird -- wie die Erfahrungsberichte der meist auf sich allein gestellten Ersatzdienstler beweisen -- durch Kommiß-Methoden kompensiert. »Der gesamte Führungsstil scheint dem militärischen Vorbild entnommen«, rügte die Katholische Zentralstelle für Ersatzdienstleistende. Der Hamburger Kriegsdienstverweigerer Karl-Heinz Faber, der im vergangenen Jahr im hanseatischen Heidbergkrankenhaus Ersatzdienst leistete, befand: »Der Ton ist manchmal kaum anders als auf dem Kasernenhof.« Und häufig ist der Ton schlimmer.

»Euch sollte man Zucker in den Arsch blasen«, begrüßte der Koch Heinz Schlotfeldt im Hamburger Krankenhaus Beim Schlump eine anrückende Ersatzdienstgruppe, wie die Kriegsdienstverweigerer zu Protokoll gaben. »Der Mensch ist nicht zum Sabbeln auf dieser Erde«, belehrte der hanseatische Rot-Kreuz-Abteilungsleiter Heinz Carsten ("Wenn ich diese problematischen Typen sehe, stehen mir die Nackenhaare quer") einen Wehrdienstverweigerer.

Eine Gruppe von Ersatzdienstlern« die im Stuttgarter Katharinen-Hospital Kranke pflegt, beklagte sich nicht nur über das militärische Gehabe ihres Amtsvorgesetzten ("Ihr könnt mich als euren Kompaniechef betrachten"), sondern auch über die »drittklassige« Unterbringung in einer baufälligen Holzbaracke: Für die zwölf Kriegsdienstverweigerer gab es nur drei Waschbecken und eine Toilette. Acht Mann schliefen -- bis zu ihrer Umquartierung -- in einem Raum. Beschwerden über Ratten wurden von der Verwaltung abgetan: »Man hat uns nur zu verstehen gegeben, daß wir wohl die Ratten und das übrige Ungeziefer selbst züchten würden.«

Zum Arbeiten immerhin sind die Ersatzdienstler gut genug -- vor allem für den »Schietkrom«, so Landesgeschäftsführer Eberhard Vater vom Hamburger Roten Kreuz. Und Schietkrom bedeutet nicht nur Tellerwaschen und Laubfegen. Müllkarren und Ofenheizen.

»Am schrecklichsten war es«, so erinnert sich ein Ersatzdienstler an seine Zeit in Bethel, »die Patienten zu baden. Da stellte man dann fest, daß sie sich an den Geschlechtsteilen noch nie gewaschen haben, daß man denen aus dem Bauchnabel den Dreck herauskratzen muß und daß die Brustwarzen richtig verkrustet sind.«

»Zum Teil wenig attraktive Aufgaben«, erkannte der Leitende Regierungsdirektor Günther Wille vom Bundesverwaltungsamt -- Aufgaben, die von den meisten Ersatzdienstlern gleichwohl zur Zufriedenheit des Kölner Amtes erledigt werden: 60 Prozent, so Wille, arbeiten »sehr gut«, 20 Prozent »nach Vorschrift«, zehn Prozent »müssen angehalten werden«. Weitere zehn Prozent freilich seien »bewußte Unruhestifter«.

Daß es unter den Ersatzdienstleistenden Unruhestifter gibt, »deren Ziel die Störung um jeden Preis ist« ("Frankfurter Rundschau"), ist nicht zu bestreiten. Doch Regierungsdirektor Wille, so lassen Reaktionen des Bundesverwaltungsamtes erkennen. zählt zu den Unruhestiftern wohl auch solche Ersatzdienstler, die nicht Revolution, sondern Reform wollen.

Im hannoverschen Annastift, einer orthopädischen Heil- und Pflegeanstalt, kritisierten pazifistische Hilfspfleger, daß in den beiden einzigen Badewannen auf der Station 4 »nicht nur Patienten, sondern auch eitrige Wäsche und Nachtgeschirre gesäubert werden« -- so Ersatzdienstler Volker Riedel. Als dann Riedel und Kollegen politisch wurden und Zettel mit der Aufschrift »Bundeswehr, du Ungeheuer, erstens Scheiße, zweitens teuer« an die Wände des Schwesternhochhauses klebten, sah der Hausvorstand »den Arbeitsfrieden gestört«. Das Bundesverwaltungsamt versetzte zwölf der Störer innerhalb von sechs Stunden an andere Einsatzorte.

Im hessischen Nieder-Ramstadt in einem anderen Heim der Inneren Mission, klärten Kriegsdienstverweigerer mit Flugblättern »unbelastete Besucher« darüber auf«, daß für den Nachtwachendienst bei 200 Patienten ein Krankenpfleger allein bereitstehen muß, wodurch die Patienten gezwungen sind, ihre verschiedenen Anfälle untereinander zeitlich zu ordnen«. Die Heimleitung sah »den Betriebsfrieden gestört«. Das Bundesverwaltungsamt stellte ihn wieder her, indem es die Unruhestifter binnen vier Tagen an verschiedene Orte versetzte.

Mehr Zeit, so beklagen Ersatzdienstler, läßt sich allerdings das Bundesverwaltungsamt bei der Bearbeitung von Beschwerden der anderen Seite. Am 12. Dezember vergangenen Jahres zum Beispiel beschwerte sich der Wehrunwillige Horst-Joachim Rundnagel in Köln über den Vertragsarzt für Ersatzdienstleistende an der Orthopädischen Klinik Hessisch-Lichtenau, Dr. Ernst Froelich, der Rundnagels Wunsch nach einer Diagnose seiner Rippenschmerzen zwar mit der Bemerkung »Bei Ihnen piept's ja« beschied, den Kranken aber politisch belehrte: »Ihnen würde es ganz anders ergehen, wenn wir eine andere Regierung hätten.«

Bundnagels Antrag, »einen anderen Arzt aufsuchen zu dürfen«, wurde vom Bundesverwaltungsamt bis heute nicht beantwortet.

Am 16. Oktober vergangenen Jahres beschwerte sich der Ersatzdienstler Michael Teichmann in Köln über den Hausmeister Nils Meyer-Leonard vom Hamburger DRK-Krankenhaus Beim Schlump, »der mit großer Heftigkeit und gezielt«, so Teichmann, »gegen mein rechtes Schienbein trat« und »mit seiner rechten Faust auf meine rechte Brustseite einschlug«.

Das Bundesverwaltungsamt versprach zwar am 27. Oktober: »Der Vorfall wird noch weiter untersucht werden.« Doch weiter hörte Teichmann nichts.

Weitaus flinker sind die Kölner Beamten, wenn es gilt, das Dasein der Ersatzdienstler mit behördlichen Normen zu versehen. Sie erarbeiteten eine Verordnung über das »äußere Erscheinungsbild der Ersatzdienstleistenden": »In jedem Fall muß die Haar- oder Barttracht den Anforderungen entsprechen, die die Gemeinschaft, in der der Ersatzdienstleistende Dienst tut, an das äußere Erscheinungsbild eines Mitgliedes dieser Gemeinschaft stellen kann ... In Zweifelsfällen ist vor der Erteilung einer dienstlichen Anordnung zur Haar- und Barttracht die Entscheidung des Bundesverwaltungsamtes einzuholen.«

Sie verfaßten eine Verfügung über die »Behandlung der Posteingänge": »Post von Verbänden. kirchlichen Stellen usw., die zwar an die Gruppe gerichtet, ihrem Inhalt nach aber für die in der Gruppe eingesetzten Ersatzdienstleistenden bestimmt sind, dürfen nur mit meiner Genehmigung ausgehändigt ... werden« -- so ein Rundschreiben von Regierungsdirektor Wille.

Sie verschickten eine Order über »das Anbringen von Mao-Bildern u. ä.« in den Unterkünften: »Solches Tun stellt eindeutig eine politische Demonstration und die Verherrlichung von Methoden der Gewalt dar.«

Befehlsgemäß verschwanden Polit-Poster und Parolen von den Zimmerwänden der Ersatzdienstler. Im Delmenhorster »Wichernstift« mußten auf Geheiß von Pastor Hans-Heinrich Waack auch die Bildnisse von Martin Luther King und Joan Baez -- unstreitig Pazifisten -- abgenommen werden.

Kontrolle, so scheint es, ist den Bundesverwaltern wichtiger als Fürsorge -- eine Dienstauffassung, die sich beispielsweise auf die Ausbildung der zehn in der Bundesrepublik amtierenden Ersatzdienstgruppenleiter auswirkt.

Statt sie psychologisch und pädagogisch auf ihre schwierige Aufgabe vorzubereiten, beschränkte sich das Bundesverwaltungsamt aufs Technokratische: Die Anwärter, darunter ein ehemaliger Bundesgrenzschutzbeamter, wurden nach Köln zitiert, in achtwöchigen Schnellverfahren durch die Abteilungen geschleust und, so Regierungsdirektor Wille, »in den gesetzlichen Bestimmungen und der Kostenabrechnung unterwiesen

Doch derlei Kenntnisse waren den Gruppenleitern wenig nützlich, als mancherorts -- nicht immer aus Lust an der Provokation -- Ersatzdienstler gegen ihre Dienstherren aufbegehrten. Statt mit pädagogischem Geschick versuchten sie, Vorwürfe mit Polemik zu parieren: Auf der abgeschiedenen Burg Lahneck verfaßten sie ein Pamphlet, zürnten, daß »Hippies und Gammler in zunehmendem Maße das äußere und innere Bild unserer Gruppen prägen«, beklagten, daß »die Zahl der aus den Betten Ersatzdienstleistender geholten Mädchen ständig wächst« und rügten den »erstaunlich hohen Krankenstand in letzter Zeit«.

Als Therapie empfahlen sie, was vielen Bürgern beim Anblick von Langhaarigen so einfällt: »In jeder Region wird ein zentrales Sammellager geschaffen.«

Das Bundesverwaltungsamt erfüllte diesen Wunsch. Am Rande des Heideorts Schwarmstedt, 35 Kilometer nördlich von Hannover, wurde im Oktober letzten Jahres ein ehemaliges Bundeswehr-Kasernement für 150 Ersatzdienstler hergerichtet -- ein gutes Dutzend Baracken, mit Maschen- und Stacheldraht umgeben und nur durch die ehemalige Wache zu betreten. Eingangsschild: »Vorsicht, Ketten-Sperre.«

Daß der Konzentrations-Plan am Ende doch scheiterte, danken die zur Kasernierung bestimmten Ersatzdienstier der Initiative von 17 Kollegen, die zum Lager-Aufbau abkommandiert waren. Aus Protest gegen die »paramilitärischen Verhältnisse« traten sie in den Streik, dem sich spontan 400 Getto-Gegner anschlossen.

Die »illegale Dienstverweigerung« (Bundesverwaltungsamt) der »Zwitter zwischen zivilen Bürgern und Dienstpflichtigen« ("FAZ") war, wie es scheint, nicht vergebens. Die Resonanz, die der Streik in der Öffentlichkeit fand, bestärkte die Reformer in der Hoffnung, ihre seit Jahren paraten Pläne nun endlich durchsetzen zu können. Kirchenrat Kloppenburg von der Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer: »Der ganze Komplex der Kriegsdienstverweigerung muß neu konzipiert werden.«

Der ganze Komplex -- das bedeutet, daß sich ein neues Konzept nicht auf die Reform des Ersatzdienstes beschränken soll, sondern bei den Prüfungsausschüssen beginnt. Bundeskanzler Brandt kündigte in seiner Regierungserklärung Änderungen an ("Das Verfahren soll entbürokratisiert werden"); geschehen ist seither nichts.

Brandts Verteidigungsminister Helmut Schmidt ("Gewissensentscheidungen können kaum durch gerichtliche Beschlüsse festgestellt werden") versprach: »Jeder Dienstpflichtige sollte selbst entscheiden können, ob er Wehrdienst oder Ersatzdienst leisten will.« Entschieden hat Schmidt darüber bislang nicht.

Grundgedanke aller Reformpläne, wie sie etwa von den Jungsozialisten und anderen politischen oder kirchlichen Verbänden vertreten werden: Die Wehrpflichtigen in der Bundesrepublik sollten -- ohne Gewissens-Problematik -- vor die Alternative gestellt werden, entweder der Bundesweh: oder einem gleichberechtigten Zivildienst beizutreten.

Unabhängig von Spekulationen, ob die Zahl der Wehrunwilligen bei dieser Alternative wachsen wird, und unabhängig von der Frage, ob die Schlagkraft der Bundeswehr dadurch geschwächt werden könnte, soll der Dienst ohne Waffe bei der Entweder-Oder-Lösung vom Makel des Ersatzes befreit werden.

»Die Kriegsdienstverweigerer haben den Willen, etwas für den Frieden zu tun«, erkannte der SPD-Bundestagsabgeordnete Hans Bay: »Sie erwarten Aufgaben, bei deren Bewältigung sie lernen, Konflikte mit friedlichen Mitteln rational zu lösen.«

Die Friedensidee freilich bleibt Illusion, solange der zivile Dienst nach militärischem Muster, mit Bartordnung und Zapfenstreich, praktiziert wird. Geboten scheint »die Abkehr vom bloßen Schema des Befehls und Gehorsams«, wie die Zentralstelle der Katholischen Seelsorge für Ersatzdienstleistende in Köln befand.

Ein ziviles Selbstverständnis des Alternativ-Dienstes setzt neue Organisationsformen voraus, wie sie etwa der SPD-Abgeordnete Bay vorschlägt: > Auflösung der staatlichen Ersatzdienstgruppen -- die nach dem Willen des Bundesverwaltungsamtes ausgebaut werden sollen; > Einrichtung von kleinen Arbeitsgruppen mit höchstens 15 Mitgliedern, die an qualifizierten Arbeitsplätzen sinnvollen Dienst leisten.

Sinnvoller Dienst braucht sich nach Bays Vorstellung nicht auf den Pflegebereich in Altersheimen und Krankenhäusern zu beschränken. Bei dem hohen Anteil von Studenten und Abiturienten an den Kriegsdienstverweigerern hält es der Parlamentarier für angebracht, »die ganze Breite von geeigneten ... sozial-pädagogischen Diensten ... zu öffnen«.

Wo Kriegsdienstverweigerer, die sich bei der gegenwärtigen Organisation des Ersatzdienstes mit Kartoffelschälen oder Laubharken abtun, künftig sozial-pädagogisch wirken könnten, zeigt ein Katalog auf, der von der Mülheimer Experten-Kommission vorgelegt wurde: in

* Heimen für milieugeschädigte oder schwererziehbare Kinder,

* Jugendhäusern und Lehrlingsheimen,

* Obdachlosenasylen und -siedlungen,

* Strafanstalten und Trinkerheilstätten.

Sozial-pädagogische Arbeit kann -- wie die Kommission befand -- freilich nicht ohne gründliche Ausbildung geleistet werden. »In den Helmen und Anstalten«, so Pfarrer Herrmann Schäufele von der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft zur Betreuung der Kriegsdienstverweigerer, »würde es ein Heidengerangel geben, wenn wir die Ersatzdienstler unvorbereitet auf die losließen.«

Um Gerangel zu vermeiden, empfiehlt SPD-Bay »Einführung und Einweisung, je nach der Art des Dienstes, bis zu drei Monaten«. Und Referent Karl-Heinz Marciniak vom Diakonischen Werk fordert »Assistenz und Aufsicht durch speziell für diese Aufgabe geschulte Anleiter«.

Der Katalog alles Möglichen beim Einsatz der Ersatzler macht kund, welches Potential in einer Gesellschaft ungenutzt bleibt, in der Sozialarbeit kaum noch an den Mann zu bringen ist. Er offenbart, welche Vergeudung sich die Westdeutschen leisten -- nur eines Vorurteils wegen, wonach eine Minderheit minderwertig ist, weil sie Bärte, aber keine Waffen trägt.

Schlimmer: Der Graben, der auch diesen Teil der Jugend von den Etablierten trennt, droht weiter aufgerissen zu werden. Denn unter den Friedensfreunden wächst die Zahl militanter Genossen, die allzeit bereit sind, die Verbitterung der Pazifisten in Kampfgeist gegen die Bürgerschaft umzusetzen.« Eine kleine Gruppe«, sorgt sich Dortmunds Kirchenrat Kloppenburg, »ist angetreten, um erst den Ersatzdienst und dann die Gesellschaft zu zerschlagen.«

Schaffen Parteien und Parlamentarier nicht Abhilfe, gelingt es nicht, den Kriegsdienstverweigerern und Ersatzdienstlern im Bewußtsein der Bundesdeutschen einen passablen Platz einzuräumen, so scheint eine weitere Chance vertan, die zerstrittenen Generationen auszusöhnen. »Unsere Knarre«, artikulierte Kriegsdienstverweigerer Peter Lohmeyer in Mülheim die Stimmung unter seinen Gefährten, »wird eines Tages in die falsche Richtung losgehen.«

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