Zimmervermittler Airbnb gewinnt gegen New Yorker Staatsanwaltschaft

In New York ist ein Streit mit Airbnb vor Gericht gegangen. Der Staatsanwalt hat von dem Zimmervermittlungsportal die Herausgabe der Anbieterdaten gefordert - und verloren. Im Kampf um wertvollen Wohnraum will er jedoch nicht aufgeben.
Zimmer im Angebot: Bei Airbnb bieten Privatleute ihre Wohnungen an

Zimmer im Angebot: Bei Airbnb bieten Privatleute ihre Wohnungen an

Foto: Airbnb

Der Wohnungsmarkt in New York ist - wie in so vielen Metropolen - eine Katastrophe, eine Unterkunft für Normalverdiener kaum mehr bezahlbar. Und auch Hotelzimmer sprengen so manches Urlauberbudget. Daher kommt vielen Mietern die Möglichkeit, ihre Bleibe tageweise über das Zimmervermittlungsportal Airbnb zu vermieten, gerade recht.

Über 60 Prozent der Vermietungen seien illegal, meint jedoch der New Yorker Generalstaatsanwalt Eric Schneiderman und hat eine Untersuchung eingeleitet. Die Großstadt verbietet Untervermietungen für Zeiträume von weniger als 30 Tagen, sie fürchtet den Missbrauch ihrer Sozialwohnungen. Wer erwischt wird, dem droht die fristlose Kündigung seines Mietvertrages.

Um die Herausgabe der Daten Tausender Anbieter von Airbnb zu erzwingen, ist Schneiderman vor den Obersten Gerichtshof in Albany, der Hauptstadt des Bundesstaates New York, gezogen - und hat verloren.

Die Richter entschieden, dass Airbnb nicht verpflichtet sei, eine Liste mit Informationen wie Namen, Adressen, Zimmerpreis und Steuerdaten der letzten drei Jahre zu übergeben. Die Staatsanwaltschaft habe laut der Urteilsbegründung Daten angefordert, die irrelevant für die Untersuchung seien, berichtet "The New York Daily News". Die Liste sei nicht auf New Yorker Anbieter oder auf Vermietungen unter 30 Tage eingegrenzt worden.

Anti-Airbnb-Gesetz in Berlin

"Die Entscheidung ist eine gute Nachricht für die New Yorker, die lediglich ihr Zuhause und die Stadt, die sie lieben, mit anderen teilen wollen", gab das Unternehmen mit Sitz in San Francisco nach dem Urteil bekannt. Und: Airbnb werde mit dem Generalstaatsanwalt zusammenarbeiten, um "New York zu einem besseren Ort zu machen, um hier zu leben, zu arbeiten und ihn zu besuchen". 2008 gegründet, ist Airbnb inzwischen in mehr als 35.000 Städten weltweit vertreten und hat über 500.000 Angebot auf seiner Plattform.

Staatsanwalt Schneiderman will sich nicht geschlagen geben. Er werde in den kommenden Tagen erneut die Herausgabe der Daten verlangen, gab sein Büro laut der Zeitung bekannt. Der nächste Antrag werde enger gefasst. Auch habe das Gericht der Generalstaatsanwaltschaft in vielen Dingen recht gegeben. Sie wolle eine Vorschrift durchsetzen, die "Einwohner und Touristen zugleich schützen" soll, sagte ein Sprecher.

Airbnb und oftmals auch die Anbieter auf dem Portal haben nicht nur in New York Schwierigkeiten mit der Obrigkeit. In vielen populären Städten wie San Francisco, London oder Paris, kann die temporäre Bereitstellung der eigenen Wohnung an Fremde ebenfalls strafrechtlich verfolgt werden. In San Francisco ist zudem ein Gesetzentwurf unterwegs, der Mietern verbieten soll, mehr als die eigenen Kosten von ihren Untermietern zu verlangen.

Und in Berlin gilt seit 1. Mai ein sogenanntes Zweckentfremdungsverbot, nach dem Zimmeranbieter nicht nur ihren Vermieter, sondern auch beim Bezirksamt um Erlaubnis bitten müssen. Laut der "Berliner Zeitung"  erwartet der Berliner Mietverein, dass die Behörden wegen des Wohnungsmangels kaum zustimmen werden. Allerdings gelte noch eine Übergangsfrist von zwei Jahren.

abl
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