Bei Kofferaufbruch Airline haftet für verlorenes Gepäck
Wer nach einem Flug seinen Koffer geöffnet und beschädigt zurückbekommt, hat Anspruch auf Ersatz von der Fluggesellschaft. Ausnahmen gibt es, wenn die Airline eine Ursache für den Schaden nachweisen kann, die sie nicht zu verantworten hat.
Köln - Einem Urteil des Kölner Oberlandesgerichts zufolge ist es unerheblich, ob der Koffer durch einen Sturz oder absichtlich mit Gewalt geöffnet worden sei (Az.: 22 U 145/04).
Ein Passagier hatte geklagt, weil nach seinen Angaben aus einem Koffer, den er nach dem Flug geöffnet und beschädigt ausgehändigt bekam, Gegenstände im Wert von 4000 Euro verschwunden waren. Die Fluggesellschaft wollte lediglich 930 Euro erstatten, nachdem sie diese Summe aus dem Gewicht des Koffers ermittelt hatte.