Grenzkontrollen, Kosten, Rechte Was der Brexit für Urlauber bedeutet
Wird der Großbritannien-Urlaub teurer oder billiger? Was passiert künftig bei der Einreise? Für Besucher aus dem Ausland bringt der Brexit einige Änderungen.
Nach dem Votum für den Brexit dürften sich viele Urlauber und Geschäftsreisende fragen, was die Entscheidung für sie bedeutet. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Passkontrollen und Visa
Großbritannien ist schon jetzt kein Mitglied des Schengener Abkommens. Die beteiligten Staaten verzichten in aller Regel bis auf Stichproben auf Passkontrollen an ihren gemeinsamen Grenzen. Derzeit gibt bei der Einreise nach Großbritannien strengere Kontrollen als in vielen Teilen der EU. Urlauber müssen also wenigstens ihren Personalausweis vorzeigen. "Daran wird sich auch künftig erst mal nichts ändern", sagt Bernd Krieger, Leiter des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz Deutschland. Ob der Ausweis künftig reicht oder vielleicht sogar Reisepass und Visum nötig sind, ist nun die Frage.
Nach dem Austrittsprozess, für den der Vertrag von Lissabon zunächst bis zu zwei Jahre vorsieht, könnte es zum Beispiel weitergehen wie in der Schweiz, die ebenfalls kein EU-Mitglied ist: Dort dürfen sich EU-Bürger bis zu 90 Tage visumsfrei in dem Land aufhalten. Das gilt auch für Norwegen. Es ist ebenfalls kein EU-Mitglied, allerdings hat sich das Land dem Schengener Abkommen angeschlossen. Aber: Laut dem Auswärtigen Amt erkennen viele Behörden und Banken den EU-Personalausweis in Norwegen nicht an. Hier empfiehlt das Ministerium daher bei einem längeren Aufenthalt einen Reisepass.
Kosten
Experten gehen davon aus, dass das britische Pfund dauerhaft an Wert verliert. Das würde einen Urlaub in Großbritannien für Reisende aus Deutschland billiger machen. Für britische Urlauber dagegen wird das Reisen teurer - das könnte vielen Touristenzielen zu schaffen machen, die bei den Briten besonders populär sind.
Roaming-Gebühren
Auf Großbritannien-Reisende könnten höhere Mobilfunkkosten zukommen. Denn innerhalb der EU sollen 2017 zwar die Roaming-Kosten komplett entfallen. Für Großbritannien müssen Mobilfunkanbieter diese Vorgabe nun aber theoretisch nicht mehr umsetzen. "Unter dem Strich könnte das Telefonieren und Surfen für Mobilfunkkunden in Großbritannien nach dem Brexit teurer werden", sagt Thorsten Neuhetzki vom Telekommunikationsportal Teltarif.de.
Versicherungen
Zunächst ändert sich nichts für deutsche Touristen, die auf ihrer Reise in Großbritannien erkranken. Denn bis zum EU-Austritt der Briten gilt eine Übergangsfrist, für die vertraglich zunächst bis zu zwei Jahre vorgesehen sind. In dieser Zeit übernehmen die Krankenkassen weiterhin die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen. Vorausgesetzt, der Reisende sucht sich einen Allgemeinarzt, der für den Nationalen Gesundheitsdienst (National Health Service - NHS) arbeitet, teilt der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit.
Reiserecht
Auch die Fahr- und Fluggastrechte könnten betroffen sein vom Brexit: Die EU-Leitlinien sprechen Reisenden zum Beispiel bei Verspätung oder Annullierung eine Entschädigung zu, wenn sie mit dem Zug oder Flugzeug innerhalb sowie aus der oder in die EU reisen. Was wird daraus? "Das kann man im Moment nicht sagen", sagt Krieger.
Möglich ist, dass Großbritannien solche Regelungen auch weiterhin einhält. So garantieren laut Krieger etwa auch Island und Norwegen als Nicht-EU-Mitglieder die gleichen Fahrgastrechte wie die Staatengemeinschaft, denn sie gehören dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an. Krieger rechnet sogar mit einem britischen Abkommen mit der EU. Denn: "Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Vereinigte Königreich seinen Bürgern nicht mehr die Verbraucherrechte geben möchte wie bisher", sagt er. Das würde den Briten selbst auch schaden.
Außerdem hätte das Auswirkungen auf den Tourismus: "Diese Regelungen sind ein Wettbewerbsvorteil", erklärt Krieger. Würden britische Fluggesellschaften diese nicht mehr garantieren, könnte das dazu führen, dass Reisende eher darauf verzichten. Und wenn das aber doch so kommt?
Ansprüche hat man nur, wenn man von einem Flughafen in der EU abfliegt oder mit einer EU-Fluglinie in einem Mitgliedsland ankommt. Das heißt zum Beispiel: Fliegt man mit einer Nicht-EU-Fluglinie wie künftig British Airways von Großbritannien in die USA und verspätet sich stark, gebe es künftig keine gesetzlich zugesicherten Ersatzleistungen mehr.
Etwas anders sieht es aus, wenn es sich dabei um einen Anschlussflug handelt. Verpasst man etwa den Flieger, weil ein im Zusammenhang mit dem USA-Flug gebuchter Zubringer aus Deutschland nach Großbritannien zu spät ankommt, gibt es weiterhin eine Entschädigung. Denn man kommt aus einem EU-Land. Weiterhin Leistungen bekommt man auch, wenn man aus den USA nach London mit einer Airline fliegt, die ihren Sitz in der EU hat.
sto/dpa/AFP