Bundesgerichtshof
Internet-Reservierungen von Flugreisen sind zulässig
Die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs hat endgültig seine Klage gegen ein Internet-Reisebüro verloren. Der Bundesgerichtshof urteilte, dass dessen Reservierungssystem nicht gegen die Preisklarheit verstoße.
Karlsruhe - Obwohl der Verbraucher erst am Ende des Vorgangs den
Endpreis inklusive Tarife und Steuern mitgeteilt bekommt, lässt der Bundesgerichtshof das Internet-Reservierungssystem für Flug- und Pauschalreisen
zu. Nach der am Montag veröffentlichten Entscheidung verstößt das
Reservierungs-System nicht gegen die Preisklarheit und die
Preisangabeverordnung.
Denn der Nutzer wird zu Beginn seiner Eingaben darauf
hingewiesen, dass der Endpreis inklusive Steuern und Gebühren erst
am Ende angegeben werden kann, da diese von der gewählten Route
abhängig sind. Der Hinweis ist nach dem Urteil der Bundesrichter
klar und unmissverständlich, der Endpreis klar zu ermitteln.
Mit dem endgültigen Urteil des Wettbewerbssenats des BGH hat die
Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs ihre Klage gegen
das Reisebüro TravelClub.de endgültig verloren. Auch das
Oberlandesgericht München hatte die Klage der Wettbewerbshüter
bereits im Juli 2000 zurückgewiesen. Da die Zentrale zur Bekämpfung
des unlauteren Wettbewerbs aber Revision eingelegt hatte, zog sich
der Fall weitere drei Jahre hin.