Bundesgerichtshof Internet-Reservierungen von Flugreisen sind zulässig

Die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs hat endgültig seine Klage gegen ein Internet-Reisebüro verloren. Der Bundesgerichtshof urteilte, dass dessen Reservierungssystem nicht gegen die Preisklarheit verstoße.

Karlsruhe - Obwohl der Verbraucher erst am Ende des Vorgangs den Endpreis inklusive Tarife und Steuern mitgeteilt bekommt, lässt der Bundesgerichtshof das Internet-Reservierungssystem für Flug- und Pauschalreisen zu. Nach der am Montag veröffentlichten Entscheidung verstößt das Reservierungs-System nicht gegen die Preisklarheit und die Preisangabeverordnung.

Denn der Nutzer wird zu Beginn seiner Eingaben darauf hingewiesen, dass der Endpreis inklusive Steuern und Gebühren erst am Ende angegeben werden kann, da diese von der gewählten Route abhängig sind. Der Hinweis ist nach dem Urteil der Bundesrichter klar und unmissverständlich, der Endpreis klar zu ermitteln.

Mit dem endgültigen Urteil des Wettbewerbssenats des BGH hat die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs ihre Klage gegen das Reisebüro TravelClub.de endgültig verloren. Auch das Oberlandesgericht München hatte die Klage der Wettbewerbshüter bereits im Juli 2000 zurückgewiesen. Da die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs aber Revision eingelegt hatte, zog sich der Fall weitere drei Jahre hin.

Aktenzeichen: Bundesgerichtshof I ZR 222/00

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