Verordnungsänderung
Bundesrat winkt Batterieleuchten an Fahrrädern durch
Bisher riskieren Radler Geldbußen, wenn sie mit Batterielampen durch die Dunkelheit fahren. Das könnte sich bald ändern. Der Bundesrat stimmte einer Neuregelung zu, nach der künftig nicht mehr nur Dynamo-Lichter erlaubt sind.
Aufsteckbare Akkulampe am Fahrradlenker: Vermutlich bald erlaubt
Foto: Thomas Frisch/ picture alliance / dpa
Berlin - Es muss nicht immer ein Dynamo sein. Das könnte zumindest in Zukunft für Fahrradfahrer gelten, wenn es dunkel wird. Künftig dürfen sie wohl neben herkömmlichen Dynamo-Lichtern auch Akku- oder Batterielampen benutzen. Eine entsprechende Verordnungsänderung beschloss der Bundesrat am Freitag.
Akku- oder Batterielampen gewährleisten demnach das gleiche Sicherheitsniveau, zumal ihr Licht auch bei langsamem Fahren und im Stehen gleichmäßig hell ist. Bisher sind Lichtmaschinen, also Dynamos, Pflicht.
Viele Radler sind aber schon mit Akku-Lampen unterwegs. Ihnen drohen daher streng genommen bisher Geldbußen. Die Wahlfreiheit soll eine "höhere Akzeptanz" für Akku- und Batterielampen aufgreifen, da sie "keine fahrdynamisch wirksamen Leistungsverluste" bewirken und bei jedem Wetter funktionieren.
Nach der Zustimmung des Bundesrats muss nun aber die Bundesregierung darüber entscheiden, ob sie die Änderung übernimmt. Die neue Regelung würde erst dann in Kraft treten. Die Regierung sollte möglichst noch in diesem Jahr bereits mehrfach angekündigte Änderungsvorschläge vorlegen, forderte der Bundesrat. Die geltende Dynamo-Pflicht solle einer Wahlfreiheit weichen, so dass auch Lampen mit Batterien oder wiederaufladbarem Energiespeicher verwendet werden können, ohne dass Geldbußen fällig werden.
Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) befürwortet dies. Dagegen hatte der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) vor einem Schnellschuss gewarnt.