EuGH-Urteil Flugticketpreis muss bei Online-Buchung sofort erkennbar sein

Der Ticketpreis im Internet sollte samt Steuern und Gebühren angezeigt werden. Das schreibt eine EU-Verordnung seit Jahren vor. Nur - zu welchem Zeitpunkt der Online-Buchung? Der Europäische Gerichtshof hat jetzt entschieden.
Air Berlin: Praxis der Fluglinie im Jahr 2008 war laut EuGH nicht rechtens

Air Berlin: Praxis der Fluglinie im Jahr 2008 war laut EuGH nicht rechtens

Foto: dapd

Berlin - Preisangaben zu Flugverbindungen müssen bei Online-Buchungen in der Europäischen Union auf einen Blick erkennbar sein. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) nun entschieden und damit eine Revisionsklage von Air Berlin vor dem Bundesgerichtshof abgeschmettert.

Der Endpreis müsse bei jedem Flug von einem Airport aus der EU von Anfang an klar sein, erklärten die Luxemburger Richter. Das gelte nicht nur für den vom Kunden ausgewählten Flug, sondern auch für alternative Verbindungen. Verbraucherschützer sehen das Urteil als Signal zur Stärkung der Rechte der Kunden.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen das von Air Berlin 2008 eingeführte Buchungssystem geklagt, weil der Endpreis dort nicht in jedem Fall ersichtlich gewesen sei. Der Rechtsstreit landete vor dem Bundesgerichtshof, der den EuGH um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht bat.

Die Verbraucherzentralen hatten Air Berlin vorgeworfen, in einer Tabelle Preise ohne Steuern, Flughafengebühren oder Kerosinzuschläge angezeigt zu haben. Nur für einen ausgewählten Flug sei unterhalb der Vergleichstabelle der wahre Preis zu sehen gewesen.

Dabei steht in der betreffenden EU-Verordnung ziemlich deutlich: "Die Kunden sollten in der Lage sein, die Preise verschiedener Luftfahrtunternehmen für Flugdienste effektiv zu vergleichen. Daher sollte der vom Kunden zu zahlende Endpreis für aus der Gemeinschaft stammende Flugdienste jederzeit ausgewiesen werden, einschließlich aller Steuern, Gebühren und Entgelte."

Air Berlin: Für die Kunden ändert sich nichts

Gestritten wurde vor den EuGH um die Auslegung der EU-Verordnung. Das Gericht musste klären, ob eine Airline den Endpreis schon bei der erstmaligen Angabe von Preisen ausweisen muss oder erst später. Und ob es reicht, den Preis für einen ausgewählten Flug anzuzeigen.

Air Berlin selber hielt den Vorwurf für überholt. Sie hätte die Preisanzeige auf der Internetseite schon vor der Klage teilweise geändert. Wer jetzt einen Flug sucht, bekommt eine Tabelle mit möglichen Abflugzeiten und den Preisen inklusive Steuern und Zuschlägen angezeigt. Zusätzlich kann man Nettoflugpreis, Steuern, Treibstoff- und Sicherheitszuschlag einblenden. Auch nach dem Urteil des EuGH dürfte sich für Air-Berlin-Kunden nach Einschätzung eines Sprechers nichts ändern.

Die Verbraucherzentralen hofften auf ein Grundsatzurteil. Denn das Problem liege inzwischen weniger bei Fluggesellschaften als bei Online-Reisebüros, sagt Kerstin Hoppe vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vor der Urteilsverkündung. Die zeigten Servicepauschalen und Zahlungsgebühren oft erst spät an.

Reuters/dpa/abl
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