Flugabsage wegen Vulkanasche Airlines müssen Ticketpreis zurückzahlen

Geld zurück bei Vulkanausbruch: Passagieren, deren Flüge wegen der Eruption auf Island annulliert wurden, wird der Ticketpreis erstattet. Anspruch auf Schadensersatz haben sie allerdings nicht.
Flugabsage wegen Vulkanasche: Airlines müssen Ticketpreis zurückzahlen

Flugabsage wegen Vulkanasche: Airlines müssen Ticketpreis zurückzahlen

Foto: DPA / Icelandic Coast Guard

Wiesbaden - Die von den Flugverboten in Nord- und Westeuropa betroffenen Passagiere können von ihren Fluggesellschaften den kompletten Ticketpreis zurückfordern. Alternativ besteht ein Anspruch auf die kostenlose Umbuchung auf einen anderen Flugtermin, erläuterte der Reiserechtler Holger Hopperdietzel aus Wiesbaden dem dpa-Themendienst.

Von den Flugverboten betroffen waren am Donnerstag vor allem Reisende mit Zielen in Skandinavien und auf den britischen Inseln. Dort sorgte Vulkanasche in der Luft für die Schließung von Flughäfen sowie des gesamten norwegischen Luftraums. Die Asche stammt von dem auf Island ausgebrochenen Vulkan am Eyjafjallajökull-Gletscher.

Die Fluggesellschaften müssten betroffenen Passagieren auf ihren Wunsch hin den kompletten Ticketpreis inklusive Steuern und Gebühren zurückzahlen, erklärte Hopperdietzel.

Einen darüber hinaus gehenden Schadensersatz, wie er in der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 bei Annullierungen vorgesehen ist, gebe es für Reisende dagegen nicht: Bei einer Schließung von Flughäfen oder des gesamten Luftraums könne sich eine Fluggesellschaft von ihrer Schadensersatzpflicht entlasten.

abl/dpa
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