Flugausfälle und Verspätungen Was Passagiere über Fluggastrecht-Portale wissen müssen

Warten am Flughafen
Foto: TMNAusfälle, Verspätungen: An den Flughäfen ging zuletzt einiges schief. Urlaubern steht immerhin oft eine Entschädigung zu, jedenfalls theoretisch. Viele Airlines zahlen aber nicht. Deshalb gibt es Fluggastrecht-Helfer - nicht alle arbeiten jedoch seriös.
Ryanair nennt sie verächtlich "Ausgleichsjäger", sie selbst verstehen sich als Anwälte der Passagiere. Immer mehr Anbieter drängen in den Markt. Für die Airline-Kunden erstreiten sie Entschädigungen - meist jedoch gegen üppige Provisionen. Für Fluggäste kann sich das trotzdem lohnen.
Warum sind die Portale für Passagiere interessant?
Im vergangenen Sommer herrschte an deutschen Flughäfen häufig Chaos: gestrichene Flüge, massenhafte Verspätungen, Wartezeiten, Frust. "Einen verspätungsfreien Flugbetrieb wird es nie geben", sagt der Luftfahrtexperte Heinrich Großbongardt aus Hamburg. Dafür sei das System zu komplex. "Aber der Sommer war schon heftig."
Bei vielen Annullierungen und Verspätungen steht den Passagieren eine Entschädigung zu. Lufthansa hat im Sommer 2018 nach eigenen Angaben rund 250 Millionen Euro für Kompensationen an die Passagiere ausgegeben. Viele Airlines wehren dagegen berechtigte Entschädigungsansprüche ab. Hier kommen die Portale ins Spiel und setzen die Ansprüche für den Fluggast durch.
Warum steht mir bei Flugstreichungen und Verspätungen Geld zu?
Das schreibt die EU-Fluggastrechteverordnung vor. Bei kurzfristigen Annullierungen und Verspätungen von mehr als drei Stunden steht dem Passagier eine Ausgleichszahlung zu. Je nach Flugdistanz sind das:
- 250 Euro (bis 1500 Kilometer Flugstrecke)
- 400 Euro (1500 bis 3500 Kilometer)
- 600 Euro (mehr als 3500 Kilometer)
Dies gilt nicht bei außergewöhnlichen Umständen, die jenseits des Einflusses der Fluggesellschaft liegen. Was genau darunter fällt, ist im Einzelfall meist schwer zu sagen und wird oft von Gerichten entscheiden. "Der einzelne Passagier fühlt sich schwach", sagt Großbongardt. Eine Flughafensperrung zum Beispiel entbindet von der Zahlungspflicht, nicht aber technische Probleme des Flugzeugs. Und: Wenn die Airline Annullierungen und größere Änderungen der Flugzeiten mindestens 14 Tage im Voraus angekündigt hat, ist sie fein raus.

Ein Flugzeug der Fluglinie Ryanair (v.)
Foto: Andreas Arnold/ dpaWarum frage ich nicht einfach bei der Airline nach?
Der beste Weg, zu dem auch Verbraucherschützer raten, ist der direkte Kontakt zur Airline. Doch er funktioniert nicht immer. Es kommt auf die Airline an. Nach den Erfahrungen von Fairplane, einem führenden Fluggastrechte-Portal, tun sich zum Beispiel die Lufthansa und Tuifly durchaus positiv hervor, wie Sprecher Ronald Schmid sagt. Negativ fielen dagegen Easyjet, Iberia, Eurowings, und Sun Express auf - und der bekannte irische Billigflieger: "Ryanair ist am schlimmsten."
Die Iren erklären oft, dass die Portale nicht nötig seien - sie schmälerten durch ihre Provisionen sogar die Entschädigung der Kunden. Die weisen das als dreiste Schutzbehauptung zurück. "Das ist natürlich Quatsch", sagt Schmid. "Würden Ryanair und Co. die gesetzlichen Erfordernisse erfüllen, dann bräuchte man uns nicht."
Ähnlich sieht es Großbongardt: "Es gibt Airlines, bei denen man sich des Eindrucks nicht erwehren kann, dass sie es den Kunden bewusst schwermachen, ihre Rechte einzufordern. Ryanair ist ein Beispiel."
Wie arbeiten die Portale genau?
Weil Urlauber die Rechtslage meist nicht kennen, nutzen viele Fluggesellschaften ihren Wissensvorsprung - und lassen Anfragen der Kunden im Sande verlaufen. Ohne den Weg über die Portale seien die Rechte der EU-Verordnung in vielen Fällen theoretisch. "Die Portale verleihen der Verordnung den nötigen Nachdruck."
Bei den Portalen gibt es zwei Modelle. Bei der "Inkasso-Variante" bestreitet das Portal für den Kunden den Rechtsweg und kassiert im Erfolgsfall eine Provision. Die "Sofortentschädiger" kaufen dem Passagier den Anspruch ab und versuchen, ihn dann selbst durchzusetzen. In diesem Fall ist die Provision meist höher als bei der Inkasso-Methode.
Was kostet mich die Dienstleistung?
Bei EUclaim sind es 22,5 Prozent der Entschädigungssumme (mit Mehrwertsteuer 26,76 Prozent). Beispielrechnung des Anbieters: Von 250 Euro Entschädigung erhält der Passagier 183,06 Euro. Flightright behält 20 bis 30 Prozent, plus Steuern. Die genaue Höhe erfährt der Kunde, bevor er den Auftrag abgibt. Fairplane nennt 24 bis 35 Prozent inklusive Steuern. Airhelp behält von 250 Euro Anspruch 63 Euro, was ungefähr 25 Prozent der Entschädigungssumme entspricht. Der Anbieter EUflight entschädigt sofort und rechnet vor: Von 250 Euro bekommt der Kunde 148,88 Euro. Der Abschlag beträgt also satte 42 Prozent (35 Prozent Provision plus Mehrwertsteuer). Dafür gibt es das Geld binnen 24 Stunden.

Fluggastrecht-Portale
Foto: TMNWie finde ich ein seriöses Portal?
Wie viel Geld die Passagiere verschenken, weil sie berechtigte Ansprüche nicht einfordern, ist offen. Doch der Markt boomt, gerade nach dem Flugchaos im Sommer 2018. Nach Recherchen der Fachzeitschrift "fvw" sind inzwischen 30 Fluggasthelfer auf dem deutschen Markt aktiv. Doch manche arbeiteten mit "grenzwertigen Methoden", heißt es in dem Bericht. Bemängelt wird etwa, dass die genaue Höhe der Provision zunächst nicht ersichtlich ist. Oder dass von den Airlines bereits bezahlte Entschädigungen nicht sofort an den Passagier überwiesen werden - was kaum ersichtlich sei.
Wie gut arbeiten die Portale?
Wenn sich die Fluggasthelfer eines Streitfalls annehmen, kann der Kunde relativ sicher sein, dass er irgendwann Geld bekommt. "Wir nehmen keine Fälle, die völlig aussichtslos sind", sagt Ronald Schmid von Fairplane.
Wäre es nicht besser, wenn ich die Portale nicht bräuchte?
Ja. Wenn alle Airlines rechtmäßig zahlen würden, hätte sich das Geschäftsmodell der Fluggasthelfer erledigt und der Passagier bekäme die volle Ausgleichszahlung. Wie es künftig bei den Entschädigungsverfahren zu schnellen und guten Lösungen für die Kunden der Airlines kommen kann, diskutiert mittlerweile auch die Politik. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) wiederum fordert, das EU-Recht von 2004 zu überarbeiten. Airlines sollen demnach erst ab fünf Stunden Verspätung entschädigen müssen, berichtet die "fvw".
Wie gehe ich vor als Passagier?
Fluggäste sollten sich zuerst direkt an die Fluggesellschaft wenden. Viele Airlines kommen berechtigten Ansprüchen zuverlässig nach. Im nächsten Schritt kann die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP ) in Berlin helfen. Das ist kostenlos, das Ergebnis aber nicht bindend. Führt all dies nicht zum Erfolg, bietet sich ein Portal an.