Flugstornierungen Kunden können Großteil der Ticketkosten zurückfordern

Wer ein Flugticket bucht und die Reise stornieren muss, hat oft Chancen, einen Hauptteil der Kosten zurückzubekommen. Den Anspruch gegenüber den Fluggesellschaften erfolgreich durchzusetzen, ist allerdings nicht leicht.

Hannover - Die Reise in die Osterferien, der Städtetrip über Pfingsten - gebucht ist das Flugticket schnell. Doch was passiert mit den Kosten, wenn man nicht an Bord geht? Stornieren Reisende einen Flug, können sie einen großen Teil der gezahlten Kosten zurückverlangen. "Gebühren und Steuern stehen ihnen ohnehin zu 100 Prozent zu", sagt der Hannoveraner Reiserechtler Paul Degott. "Denn die Airline muss sie ihrerseits auch nur abführen, wenn der Gast die Reise antritt."

Etwas komplizierter ist es mit dem Anteil, der für den eigentlichen Ticketpreis entfällt. Die Erstattung schließen viele Airlines pauschal in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Allgemeinen Beförderungsbedingungen aus -auch wenn Gerichte so eine Klausel oftmals rügen. In einem solchen Fall "können Reisende bei einer Stornierung in der Regel etwa 95 Prozent des Flugscheinpreises zurückfordern", sagt Degott. Einen kleinen Teil der Kosten dürfen die Airlines grundsätzlich als Bearbeitungsentgelt geltend machen.

Ein Beispiel: Ein Flug kostet 450 Euro, davon entfallen 150 Euro auf Steuern und Gebühren. In diesem Fall können Kunden 150 Euro zurückfordern plus 95 Prozent von den 300 Euro, die das eigentliche Ticket kostet - also 435 Euro. Allerdings nur, sofern die Airline sich mit einer pauschalen Storno-Klausel in den AGB rechtswidrig verhält.

Die Ansprüche tatsächlich durchzusetzen, gestalte sich in der Praxis allerdings oft schwierig: "Der überwiegende Teil der Airlines mauert oder erhebt überzogene Gebühren, da hilft oft nur noch der Klageweg", sagt Degott.

Verloren geben müssen Reisende das gezahlte Geld nicht: "Sie sollten der betreffenden Airline zunächst schriftlich eine Zahlungsaufforderung zukommen lassen und eine Frist zur Rückzahlung der Kosten setzen", empfiehlt der Reiserechtler. Reagiert die Airline daraufhin nicht, sollten Betroffene die Zahlung noch einmal anmahnen, bevor sie weitere rechtliche Schritte einleiten. "Das ist wichtig, da eine Klage ohne vorherige Anmahnung das Risiko birgt, dass die Airline doch noch zahlt - und der Kläger auf den Kosten für den Rechtsstreit sitzenbleibt", erklärt Degott.

Der ADAC hat ein Musterschreiben  vorbereitet, mit dem stornierende Kunden Steuern, Gebühren und Zuschläge von der Fluggesellschaft zurückfordern können. Außerdem können sich Flugpassagiere an die zentrale Schlichtungsstelle SÖP  wenden.

leh/dpa
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