Flugzeugabsturz in der Ukraine Was Sie bei Flügen nach Asien wissen müssen

Die Airlines haben nach dem Flugzeugabsturz über der Ukraine die Flugrouten nach Asien geändert. Der Luftraum, in dem der Flug MH17 abgeschossen wurde, wird vorerst weiträumig umflogen.
Am Flughafen Kuala Lumpur: Reisende nach dem Absturz über der Ukraine

Am Flughafen Kuala Lumpur: Reisende nach dem Absturz über der Ukraine

Foto: EDGAR SU/ REUTERS

Nach dem Absturz eines Flugzeugs der Malaysia Airlines über der Ukraine müssen sich die Fluggesellschaften, die von Europa nach Asien fliegen, umstellen.

Die Europäische Flugsicherheitsorganisation Eurocontrol gab bekannt, dass der Luftraum über dem Absturzort in der Ostukraine bis auf Weiteres gesperrt sei. Alle Fluggesellschaften, die diese Route fliegen wollen, würden von Eurocontrol abgewiesen, hieß es in einer Mitteilung .

Laut der Pilotenvereinigung Cockpit ist die Strecke, auf der sich die abgeschossene Maschine befand, die meistgenutzte für Flüge von Europa nach Südostasien. Durch geänderten Flugrouten verlängert sich die Flugzeit, außerdem wird mehr Treibstoff benötigt.

Jörg Handwerg von Cockpit sagte, für eine generelle Änderung der Routen sei ein "valides Argument" nötig, da dadurch "deutliche Umwege" mit "finanziellen Konsequenzen" verursacht würden. Würde jedes Land ausgespart, "in dem jemand mit einer Kalaschnikow schießt, können wir den Flugbetrieb außerhalb von Europa fast einstellen".

Wie reagieren die deutschen Fluglinien?

"Die Lufthansa hat sich entschieden, ab sofort den ostukrainischen Luftraum weiträumig zu umfliegen", sagt Helmut Tholksdorf, Presseprecher der Fluglinie, SPIEGEL ONLINE. Wegen der alternativen Flugrouten hat es laut Lufthansa bislang "geringe Verspätungen" von etwa 20 Minuten gegeben. Die Lufthansa-Ziele Kiew und Odessa seien derzeit weiterhin erreichbar. Dort gebe es zurzeit keine Einschränkungen.

Doch was, wenn auf der alternativen Route vorbei an der Ukraine ein Gewitter liegt? "Bei Unwetter gibt es diverse Ausweichmöglichkeiten", sagt Tholksdorf. Man müsse auch bei Unwetter nicht auf den Luftraum über der Ukraine ausweichen.

Air Berlin erklärte, ihre Flugrouten führten nicht über den ostukrainischen Luftraum. "Air Berlin hat bereits zu Beginn der Krim-Krise beschlossen, die Flugrouten nicht mehr über den ukrainischen Luftraum zu führen", sagte eine Sprecherin der zweitgrößten deutschen Airline. Malaysia Airlines und Air Berlin sind beide Mitglieder im Flugbündnis One World. Der Malaysia-Airlines-Flug MH 17 sei kein Codeshare-Flug von Air Berlin gewesen, sagte die Sprecherin.

Und die internationalen Fluglinien?

Auch einige andere internationale Fluggesellschaften umfliegen bereits seit Wochen die umkämpften Krisengebiete in der Ostukraine. Laut "New York Times" mieden beispielsweise  Air France und British Airways ukrainisches Gebiet, während Flüge der Malaysia Airlines, der niederländischen KLM, der Thai Airways sowie der Lufthansa bislang noch durch diesen Luftraum geführt worden waren. Auch die polnische Airline LOT gab an, schon länger an der Ukraine vorbei zu fliegen.

Nach Angaben von Unternehmenssprecher Robert Moren machen die LOT-Piloten "schon seit Längerem" einen weiten Bogen um den Luftraum über der Ostukraine. Die ukrainischen Flugziele der Airline - Kiew, Odessa und Lwiw - seien allesamt weitab von den Kampfgebieten, doch auch auf dem Transit zu Fernzielen werde die Region nicht überflogen. "Es gibt keine Streckenverbindung, die in der Nähe einer gefährlichen Region durchgeführt würde", betonte Moren.

Laut der russischen Agentur Itar-Tass meiden bereits seit Ausbruch der Ukraine-Krise vor Monaten die Flugzeuge von Singapore Airlines, Finnair, Korean Airlines und Asiana ukrainischen Luftraum.

Kann man seinen Flug kostenlos stornieren?

Anlass für besondere Maßnahmen sieht Lufthansa nicht: "Derzeit hat die Lufthansa keine gesonderten Stornierungsregelungen mit Geldrückgabe geplant", sagt Sprecher Tholksdorf.

Dass eine Airline eine Route über ein Krisengebiet wählt, ist kein ausreichender Grund, um einen gebuchten Flug kostenlos stornieren zu können, sagt Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. "Eine diffuse Angst, dass da möglicherweise etwas passieren könnte, reicht den Gerichten als Grund nicht aus." Über Krisengebiete wie Israel, Ägypten oder Afghanistan finde der Flugverkehr schon seit Jahren ohne Zwischenfälle mit Passagiermaschinen statt.

"Anders liegt der Fall, wenn eine konkrete Bedrohung bekannt ist, die die Airline ignoriert", sagt Degott. Unternehmen, die in der aktuellen Situation weiterhin über die Ukraine fliegen wollen, müssten damit rechnen, dass ihre Gäste bei einer Stornierung vor Gericht Recht bekämen.

Es greifen also die gängigen Regelungen. Vor kurzem wurden die Rechte der Flugpassagiere gestärkt: Das Landgericht Frankfurt am Main hat Anfang Juli entschieden, dass eine Airline den kompletten Flugpreis zurückzahlen muss, wenn ein Passagier den Flug storniert, und die Airline dieses Ticket an einen Dritten verkaufen kann.

Der Passagier hat in jedem Fall Anspruch auf zumindest einen Teil des Flugpreises, selbst wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaft vorsehen, dass dieser nicht erstattet wird, etwa bei nicht flexiblen Tarifen.

jkö/emt/dpa/rts/AFP
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