Feuergefahr im Flugzeug Lithium-Ionen-Akkus dürfen nicht mehr in den Frachtraum

Lithium-Ionen-Akkus dürfen in größeren Mengen bald nicht mehr im Frachtraum transportiert werden. Die Uno-Sonderorganisation ICAO hat ein Verbot ab April beschlossen.
Laptop im Handgepäck: Ab April dürfen Lithium-Ionen-Akkus nicht mehr in den Frachtraum

Laptop im Handgepäck: Ab April dürfen Lithium-Ionen-Akkus nicht mehr in den Frachtraum

Foto: Federico Gambarini/ picture alliance / dpa

Der Transport von Lithium-Ionen-Akkus im kommerziellen Frachtgut auf Passagierflügen soll ab April verboten werden. Das hat die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) im kanadischen Montréal beschlossen. Lithium-Ionen-Batterien sind unter anderem in Laptops und Smartphones verbaut. Passagiere dürfen die Akkus weiterhin im Handgepäck in die Kabine mitnehmen und es im großen Gepäck verstauen, das im Frachtraum transportiert wird.

Hintergrund der Entscheidung der Uno-Sonderorganisation sind Sorgen um eine Feuergefahr durch die Batterien. Erst kürzlich hatte die US-Luftfahrtbehörde FAA gewarnt, dass Lithium-Ionen-Akkus im aufgegebenen Gepäck explodieren könnten. Tests ergaben demnach, dass die standardmäßig vorhandenen Feuerschutzanlagen in Passagierflugzeugen die dadurch ausgelösten Brände nicht löschen konnten.

Der Beschluss der ICAO ist nicht bindend. Die meisten Uno-Mitglieder folgen jedoch den Vorgaben der Behörde. Laut ICAO hatten sich Fluggesellschaften und Pilotenvereinigungen für ein Verbot des Akku-Transports ausgesprochen. Das Verbot soll vorerst bis 2018 gelten. Dann will die ICAO ein Maßnahmenpaket zum Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus beschließen.

Die Akkus waren vor einigen Jahren in die Schlagzeilen geraten, weil sich in Boeing-Maschinen verbaute Exemplare überhitzt hatten. Bei einem am Boden geparkten Flugzeug brach dadurch ein Feuer aus. Im Januar 2013 wurden wegen der Probleme sämtliche Boeing 787 Dreamliner weltweit für mehrere Monate aus dem Verkehr gezogen.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, Passagiere dürften Lithium-Ionen-Akkus nicht mehr in ihrem aufzugebenden Gepäck transportieren. Richtig ist aber, dass die ICAO nur den Transport als kommerzielles Frachtgut verbietet.

abl/AFP
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