Führerschein-Wirrwarr Auch die grauen Lappen sind in der EU gültig

Mit nationalen Führerscheinen darf man auch im Europäischen Ausland Auto fahren. Trotzdem erleben es Urlauber immer wieder, dass ihre Fahrerlaubnis bei Kontrollen nicht anerkannt wird.

Sogar Bußgelder mussten Auslandsreisende bezahlen, wenn sie mit dem alten grauen oder dem neueren rosafarbenen Führerschein in Europa unterwegs waren. Auch wenn innerhalb der EU unterschiedliche Regelungen im Straßenverkehr gelten, haben sich alle 25 Mitgliedstaaten der EU verpflichtet, nationale Führerscheine, die in einem der Länder gültig ausgestellt worden sind, anzuerkennen (EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG). Darauf weist die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hin.

Als Argumentationshilfe bei Polizeikontrollen im Ausland bietet die Verbraucherzentrale den Wortlaut der Erklärung in 14 verschiedenen Sprachen zum Download auf ihrer Homepage an. Überzeugt selbst die Vorlage der Kommissionsentscheidung die Polizei im Ausland nicht, wird man häufig kaum ums Zahlen einer Kaution herumkommen. In diesem Fall sollten Reisende darauf achten, dass auf dem Strafzettel sowohl der bezahlte Betrag als auch der Zahlungsgrund angegeben wird. Anschließend kann dann mit Hilfe eines Anwalts der Versuch unternommen werden, den Bescheid anzufechten, wenn die Höhe des Bußgeldes den Aufwand lohnt. ADAC-Mitglieder können im konkreten Fall ihrem Automobilclub den Bußgeldbescheid oder die Kautionsquittung vorlegen.

Ohne Probleme verläuft die Autoreise mit dem scheckkartengroßen EU-Führerschein aus Plastik. 24 Euro kostet das EU-Dokument. Wer sich vor dem Urlaub entscheidet, seinen alten Führerschein gegen einen neuen umzutauschen, sollte sich aber nach den Bearbeitungszeiten erkundigen, empfiehlt die Verbraucherzentrale. Je nach Wohnort kann die Wartzeit mehrere Wochen betragen.

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