Ein Upgrade auf Reisen ist meist Grund zur Freude. Doch eine Kreuzfahrtpassagierin klagte, weil sie in einer Kabine schlafen musste, die 2400 Euro teurer war als die von ihr gebuchte.
Wer auf einem Kreuzfahrtschiff in einer anderen Kabine untergebracht wird als gebucht, kann unter Umständen den Reisepreis mindern. Das gilt sogar, wenn der Gast in eine deutlich teurere Suite umgebucht wird.
In einem Fall vor dem Amtsgericht Rostock hatte eine Frau geklagt, die generell schnell seekrank wird. Darum hatte sie eine Balkonkabine mit Blick aufs Meer gebucht, da dies ihren Schwindel mildert.
Die Klägerin wurde jedoch in einer Suite im vordersten Teil des Schiffes untergebracht, die eigentlich 2410 Euro mehr gekostet hätte. Sie war größer als die gebuchte Kabine, hatte allerdings keinen Balkon. Dafür gab es einen Zugang zu einer kleinen Sonnenterrasse mit Liegen.
In dieser Kabine jedoch litt die Klägerin die ganze Kreuzfahrt über unter Seekrankheit. Dies lag nach Schilderung der Frau unter anderem daran, dass sich die Seitenfenster nicht öffnen ließen. Sie klagte deshalb auf eine Minderung des Reisepreises um 40 Prozent plus mindestens 1000 Euro Schmerzensgeld.
Das Gericht gab der Klägerin teilweise recht. Die Reederei habe der Passagierin und ihrem Mann nicht die vertraglich zugesicherte Kabine zur Verfügung gestellt. Dies sei ein Reisemangel. Allerdings erachtete das Gericht nur eine Preisminderung von zehn Prozent als angemessen, berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".