Frankfurter Flughafen Gericht befürwortet Nachtflugverbot

Anflug zu später Stunde: Am Frankfurter Airport soll nachts der Betrieb ruhen
Foto: Boris Roessler/ dpaLeipzig/Frankfurt - Die Anwohner des Frankfurter Flughafens dürfen auf ein dauerhaftes Nachtflugverbot hoffen: Am zweiten Tag des Prozesses um Nachtflüge und Fluglärm ließ der vierte Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig erkennen, dass er das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) bestätigen will.
Dieser hatte im Jahr 2009 die vom Land vorgesehenen 17 Nachtflüge in der Zeit zwischen 23 und fünf Uhr gestrichen und später ein vorläufiges Nachtflugverbot verhängt. Dagegen hat das Land Revision eingelegt, die vom Flughafenbetreiber Fraport unterstützt wird. Kurz vor Eröffnung der neuen Landebahn im Oktober 2011 hatte der VGH zusätzlich ein vorläufiges Nachtflugverbot verhängt, das noch gilt.
Die erste Instanz habe die Kriterien zum Schutz der Nachtruhe wohl richtig angewendet, sagte der Vorsitzende Richter des Vierten Senats, Rüdiger Rubel, am Mittwoch. Das Gericht mahnte zudem eine genaue Prüfung des Nachtflugbedarfs für jeden einzelnen Flughafen an. Es gebe keine Automatismen.
"Wenn ein Flughafen wie Frankfurt in der Champions League spielt, bedeutet dies nicht automatisch, dass dort rund um die Uhr geflogen werden darf", sagte Rubel. Als Begründung für Nachtflüge reiche es keineswegs aus, den Fluggesellschaften möglichst optimale Entfaltungsmöglichkeiten bieten zu wollen.
Nachtruhe der Bevölkerung stärker schützen
In einer Verhandlungspause kündigte Hessens Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP) bereits an, das dauerhafte Nachtflugverbot umzusetzen, wenn es nach dem Urteil rechtssicher ist. Über die mögliche Dauer des Verfahrens könne er noch nichts sagen. Mit seiner Revision gegen das Kasseler Urteil habe das Land zu einer schnellen Rechtssicherheit beigetragen und er erwarte nun deutliche Hinweise des Gerichts zur Planergänzung.
Daneben erwartet Posch eine grundsätzliche Bestätigung der Erweiterung des Airports. "Wenn sich die Hinweise aus der heutigen Verhandlung im Urteil bestätigen sollten, dann hat sich in Leipzig sehr klar gezeigt, dass der Ausbau des Frankfurter Flughafens rechtens war."
Der Senatsvorsitzende Rubel betonte die frühere Rechtsprechung seines Senats, der im Fall Berlin-Schönefeld eine besonders schützenswerte Zeit zwischen null und fünf Uhr benannt hat. Auch in den Stunden darum herum müsse die Nachtruhe der Bevölkerung stärker geschützt werden.
Der Anwalt des Landes Hessen, Volker Gronefeld, kritisierte in der Leipziger Verhandlung, dass der vierte Senat die Fluggesellschaften nicht an der Verhandlung beteilige. Diese meldeten beim Flughafen und dem Land ihren Bedarf an, dem nachgekommen werden solle. Der Senat lege sehr strenge Maßstäbe für Frachtflüge an, die in der Nacht abgewickelt werden sollen. Im Vergleich zum Verfahren um den Flughafen Leipzig-Halle sei auf dessen Bedarf weit stärker eingegangen worden als jetzt beim Frankfurter Airport.
Trotz aller positiven Signale für ein Nachtflugverbot: Mit einem rechtskräftigen Urteil der Leipziger Richter wird erst in einigen Wochen gerechnet.