Nepal Gericht setzt Everest-Besteigungsverbot für Blinde und Amputierte aus

Darf Bergsteigern mit Handicap der Weg auf den Mount Everest verwehrt werden? Das Tourismusministerium Nepals wollte so Unfälle verhindern, doch das höchste Gericht hat nun anders entschieden.
Bergsteiger in der Nähe von Lobuche (Symbolbild)

Bergsteiger in der Nähe von Lobuche (Symbolbild)

Foto: Tashi Sherpa/AP/dpa

Wenige Wochen vor Beginn der Klettersaison am Mount Everest hat Nepals höchstes Gericht ein Besteigungsverbot für blinde und doppelt amputierte Alpinisten zunächst aufgehoben. Menschen den Zutritt zum weltweit höchsten Berg zu verwehren, verstoße gegen den Geist der nepalesischen Verfassung, teilte ein Gerichtsbeamter mit.

Nepals Tourismusministerium hatte die Regeln für die Besteigung des 8848 Meter hohen Gipfels im Himalaya-Gebirge Ende 2017 geändert, um die Zahl der Unfälle zu reduzieren. Dagegen hatten Bergsteiger, Menschenrechtsaktivisten sowie Betroffene geklagt.

Unter anderen hatte sich Hari Budha Magar, ein Veteran der britischen Gurkha-Einheit, dagegen eingesetzt. Er hatte geplant, als erster doppelt Amputierter in diesem Jahr den Gipfel zu erklimmen. Das Dekret der Regierung bezeichnete er als diskriminierend. Diese hat laut "Himalayan Times" nun 15 Tage Zeit, um dem Gericht Gründe für das Besteigungsverbot mitzuteilen. Bis dahin ist die Umsetzung durch eine einstweilige Verfügung gestoppt.

Hunderte Bergsteiger versuchen jedes Jahr während der Saison zwischen April und Mai, den Mount Everest zu ersteigen. In den beiden Monaten sind die Wetterbedingungen dafür am günstigsten.

Im Video: Das Mount Everest-Problem

dbate
bbr/dpa
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