Neues Abkommen EU übermittelt weniger Passagierdaten an USA

Durchbruch beim Datenschutz: Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft hat eine vorläufige Einigung auf ein neues Flugpassagierdaten-Abkommmen mit Washington erzielt. Künftig erhalten die USA weniger Daten, dürfen sie aber länger speichern.

Brüssel - Im Streit über die Übermittlung von Flugpassagierdaten zeichnet sich eine Lösung ab: Die Weitergabe an die US-Sicherheitsbehörden soll nach einer vorläufigen Absprache zwischen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft und den USA deutlich reduziert werden. Ein EU-Beamter in Washington bestätigte der Nachrichtenagentur AP gestern am späten Abend indirekt Einzelheiten der Vereinbarung, die allerdings noch von allen 27 EU-Staaten gebilligt werden muss. Die Zahl der übermittelten Datensätze soll demnach von 34 auf 19 sinken, die Speicherdauer aber auf bis zu 15 Jahre verlängert werden.

Diese Zahlen finden sich in einem EU-Dokument, das bereits am 19. Juni von der Nichtregierungsorganisation Statewatch veröffentlicht wurde. Die zwischen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und US-Heimatschutzminister Michael Chertoff erzielte Vereinbarung entspreche in den wesentlichen Punkten diesem Dokument, sagte ein EU-Beamter in Washington der Nachrichtenagentur AP.

Zur Speicherzeit heißt es in dem Dokument, die Daten könnten von den US-Behörden insgesamt bis zu 15 Jahre gespeichert werden. Nach Ablauf der ersten sieben Jahre verschärfen sich aber die Bedingungen für ihre Nutzung. Während der ersten sieben Jahre wären die Daten dem Papier zufolge "aktiv", also für die US-Sicherheitsbehörden jederzeit verfügbar, danach sind sie für acht weitere Jahre "ruhend" und dürfen nur unter bestimmten Bedingungen abgerufen werden.

In dem Passagierdaten-Abkommen geht es um die Weitergabe von Buchungsdaten der europäischen Fluggesellschaften an die US-Behörden. Seit 2004 übermitteln alle Fluggesellschaften, die in der EU starten, bei Transatlantikflügen bis zu 34 Datensätze über ihre in die USA reisenden Passagiere, dazu zählen Anschriften und Kreditkartennummern. Das ursprüngliche Abkommen der Europäischen Union mit den USA erklärte der Europäische Gerichtshof im Mai 2006 für unzulässig. Eine Interimsvereinbarung läuft im Juli aus. Die USA benötigen die Daten nach eigener Darstellung zum Schutz vor Anschlägen.

abl/AP/Reuters

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