Züge und S-Bahnen Das müssen Sie zum Bahn-Streik heute Abend wissen

Ab 18 Uhr treten Bahnmitarbeiter bundesweit in den Streik. Bei Fern- und Regionalzügen, aber auch S-Bahnen ist mit Störungen zu rechnen. Die gute Nachricht: Passagiere erhalten bei erheblichen Verspätungen Geld zurück.
S-Bahn in Berlin: Die Gewerkschaft GDL hat zum Streik aufgerufen

S-Bahn in Berlin: Die Gewerkschaft GDL hat zum Streik aufgerufen

Foto: Maurizio Gambarini/ dpa

Hannover - Am Montagabend könnte ein Streik zahlreiche Fahrgäste im Feierabendverkehr treffen. Die Lokführergewerkschaft GDL hat ihre Mitglieder aufgerufen, von 18 bis 21 Uhr die Arbeit niederzulegen. Ein neues Angebot der Bahn lehnte sie am Vormittag ab.

Der Warnstreik soll vor allem den Güterverkehr treffen, der abends anläuft, aber auch im Personenverkehr ist mit Zugausfällen zu rechnen. Das gilt auch für die S-Bahnen in Berlin, Hamburg und Leipzig. Eine gezielte Information der Fahrgäste sei wegen der "vagen und widersprüchlichen Informationen" der Lokführergewerkschaft GDL nicht möglich, kritisierte die Deutsche Bahn.

Zum Warnstreik aufgerufen sind neben Lokomotivführern unter anderem Lokrangierführer und Zugbegleiter. Der Ausstand betreffe bundesweit alle Verkehrsgesellschaften, sagte GDL-Streikleiter Thomas Gelling in Frankfurt. "Wir rechnen mit ganz erheblichen Ausfällen." Regionale Schwerpunkte gebe es nicht. Der Vorsitzende des GDL-Bezirks Nord, Hartmut Petersen, schätzte, dass sich in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern 70 bis 80 Prozent der GDL-Mitglieder an dem Warnstreik beteiligen würden.

Ein Viertel des Ticketpreises zurück

Vom Streik betroffene Kunden der Deutschen Bahn können ihre Fahrkarte und Reservierung in den Reisezentren oder DB Agenturen kostenlos erstatten lassen, teilte das Unternehmen mit. Sie können auch den nächsten - auch höherwertigen - Zug nutzen. Bei zuggebundenen Angeboten wird dann die Zugbindung aufgehoben.

Falls sich durch den Streik ein Zug um mehr als 60 Minuten verspätet, bekommen die Fahrgäste einen Teil ihres Fahrpreises zurück. Im September 2013 hatte der Europäische Gerichtshof(EuGH) entschieden, dass Bahnkunden auch bei höherer Gewalt eine Entschädigung bekommen.

Kommt ein Fahrgast mindestens eine Stunde zu spät am Ziel an, muss sie ihm daher auch im Streikfall 25 Prozent des Fahrpreises erstattet werden. Bei zwei Stunden Verspätung sind es 50 Prozent. Der Aufpreis für den ICE-Sprinter wird schon ab 30 Minuten Verspätung des Sprinters erstattet.

Nicht nur bei der Bahn, auch bei der Lufthansa müssen Reisende weiter mit Streiks rechnen. Der Sprecher der Pilotenvertretung Cockpit, Jörg Handwerg, sagt zwar, es gebe keine parallelen Streiks mit den Lokführern: "Wir wollen Deutschland nicht lahmlegen." Er ließ aber offen, wann die Piloten erneut streiken wollen. Dies werde den Flugpassagieren rechtzeitig mitgeteilt. Bei der Lufthansa sagte eine Sprecherin: "Uns ist keine neue Streikankündigung bekannt."

abl/dpa/AFP
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