Ausflüge und Zweitwohnungen Wo Sie an Ostern noch hindürfen

Zu Corona-Zeiten sollten Bürger grundsätzlich daheimbleiben. Aber was ist mit dem Besuch des eigenen Wochenendhauses? Oder dem Ausflug zum See? Eine Übersicht zeigt, was Sie in Ihrem Bundesland dürfen.
Leerer Strand auf der Insel Rügen: Der traditionelle Ostseeauftakt an Ostern muss ausfallen

Leerer Strand auf der Insel Rügen: Der traditionelle Ostseeauftakt an Ostern muss ausfallen

Foto: Stefan Sauer/ dpa

"Bitte gehen Sie nicht in die Berge!", appelliert der Alpenverein . "Berliner, bleibt zu Hause!", bittet ein Sozialdezernent aus Brandenburg,  und auch Angela Merkel hat es letzte Woche sehr deutlich ausgedrückt: "Eine Pandemie kennt keine Feiertage."

Nicht nur Reisen ins In- und Ausland, auch die Ausflüge an Ost- und Nordsee sind durch die Corona-Pandemie über Ostern untersagt. Die Bürger sind angehalten, "generell auf private Reisen und Besuche auch von Verwandten zu verzichten." Doch ein bundesweites Verbot für Tagesausflüge gibt es nicht - und nicht alle Bundesländer haben die gleichen Bestimmungen für Ausflüge und Besuche des Ferienhauses.

So verbieten einige Bundesländer den Besuch einer Zweitwohnung, andere sogar den Ausflug zum See. Der Grund: Die Gemeinden befürchten, dass die Bewohner von Zweitwohnsitzen das Coronavirus einschleppen könnten. Die Gesundheitsversorgung sei aber in jedem Ort nur auf die Einheimischen vorbereitet.

Was Sie in Ihrem Bundesland dürfen - und was nicht -, lesen Sie in unserer Übersicht.

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg verbietet die Corona-Verordnung nicht den Besuch der Zweitwohnung. Deshalb appellieren Bürgermeister etwa aus dem Schwarzwald an Ausflügler daheimzubleiben, wie die "Badische Zeitung " berichtet.

Bayern

In Bayern gelten seit dem 21. März strikte Ausgangsbeschränkungen, nur mit triftigem Grund darf man nach draußen. Verboten sind Ausflüge an den Starnberger See also nicht explizit, auch wenn alle gebeten werden, daheimzubleiben. Auch der Aufenthalt in Kleingartenanlagen ist ausdrücklich erlaubt. Von Fahrten zum Zweitwohnsitz rät das Bayerische Innenministerium ab, doch verboten sind sie nicht, wenn es nicht anders geht.

Von Ausflügen in die Berge wird ausdrücklich abgeraten. Grund ist die Verletzungsgefahr. Besonders streng sind die Bayern gegenüber Motorradfahrern: "Man darf mit dem Motorrad zur Arbeit und zum Einkaufen fahren. Motorradfahrten als reiner Zeitvertreib sind derzeit nicht erlaubt", schrieb die Polizei auf Twitter.

Berlin

Es ist nicht verboten, die Stadt zu verlassen oder wieder zu betreten, sagte ein Sprecher der Innensenatsverwaltung dem Magazin "Kommunal ". Doch Besuche von in anderen Bundesländern lebenden Angehörigen sind wegen der Ausgangsbeschränkungen untersagt. Jedes Verlassen des Hauses muss einen triftigen Grund haben - auch Ausflüge mit dem Auto.

Brandenburg

Wer ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung in Brandenburg besitzt, darf diese selbst weiterhin nutzen, heißt es aus dem Brandenburger Innenministerium.

Der bran­den­bur­gi­sche Land­kreis Ostp­rignitz-Rup­pin hat allerdings ein Ein­rei­se­ver­bot ver­hängt. Zwei Berliner haben dagegen geklagt und Recht bekommen. Das Ge­richt könne der­zeit nicht fest­stel­len, dass das Ver­bot zur Ver­hin­de­rung der Ver­brei­tung des Co­ro­na­vi­rus er­for­der­lich sei, hieß es im Ur­teil.

Bremen

Zwar sind in Bremen touristische Übernachtungen nicht gestattet, doch zu einer Zweitwohnsitz-Regelung informiert die Stadt im Internet  nicht.

Hamburg

Ausflüge innerhalb Hamburgs sind erlaubt, auch das Umherfahren mit dem Auto ist gestattet, doch im Umland der Hansestadt sind Besucher eher nicht erwünscht: Der Landrat Michael Roesberg aus Stade sagte dem NDR :  "Wer an den Ostertagen einen Ausflug an die Elbe oder ins Alte Land plant, hat die Verhaltensregeln in Corona-Zeiten nicht verstanden und verhält sich falsch."

Hessen

Reisen aus touristischen Zwecken sind untersagt. Der erste Landkreis in Hessen hat die Nutzung des Zweitwohnsitzes zum Schutze der Bevölkerung untersagt, berichtet die "Hessische/Niedersächsische Allgemeine ". In Waldeck-Frankenberg darf demnach seit dem 3.4. niemand mehr in sein Ferienhaus.

Niedersachsen

Niedersachsen verbietet das Reisen in die Zweitwohnungen. Wer aber schon da ist, wird nicht zurückgeschickt, wenn er sich an die Kontakteinschränkungen hält. Doch auch hier können Verbote zwischen den Gemeinden variieren. Die Gemeinde Krummhörn in Ostfriesland forderte ein Ehepaar zur Rückreise nach Rheinland-Pfalz auf. Sie bekam vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg Recht. Außerdem werden vereinzelt Parkplätze gesperrt, damit nicht zu viele Spaziergänger ans Meer strömen.

Dennoch sind Ausflüge zum Beispiel in der Lüneburger Heide oder im niedersächsischen Teil des Harz erlaubt. Es gibt keine Grenzkontrollen.

Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen erlaubt es weiterhin, dass Menschen in ihren Zweitwohnungen unterkommen. Wer pri­vat in einem Hotel über­nach­tet, muss dagegen 500 Euro zahlen. Beliebte Ausflugsziele sollten über Ostern möglichst gemieden werden.

Mecklenburg-Vorpommern

Seit dem 20. März kontrollieren Ordnungsämter in Mecklenburg-Vorpommern Fahrzeuge, die kein Kennzeichen aus dem Bundesland haben. Wer einen Zweitwohnsitz hat, wurde zur Ausreise aufgefordert. Am Donnerstag hat Mecklenburg-Vorpommern die Regeln auch für Einheimische verschärft. So sind über die Feiertage Tagesausflüge zu beliebten Badeorten an der Küste oder in der Seenplatte allen - und nicht nur Auswärtigen - untersagt . Auch Einreisen mit dem Wohnmobil sind nicht gestattet.

Bislang hielten sich die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern nach Einschätzung der Polizei an die Kontaktbeschränkungen. Auf den Zufahrtsstraßen ins Land hinein ebenso wie zu den Hauptausflugszielen an der Ostseeküste sei es sehr ruhig, teilten die Präsidien in Rostock und Neubrandenburg mit. Auch lägen aktuelle Erkenntnisse über Zurückweisungen von Menschen aus anderen Bundesländern nicht vor.

Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz sperrt Parkplätze von beliebten Ausflugszielen, damit es nicht zu voll wird. Dezidierte Regelungen zum Zweitwohnsitz gibt es in dem Bundesland bislang nicht.

Saarland

Besonders strenge Ausgangsbeschränkungen gelten im Saarland: Hier ist ein Besuch zu touristischen Zwecken untersagt. Reisende ohne triftigen Reisegrund dürfen nicht mehr ein- und ausreisen. Allerdings liegt es im Ermessen des jeweiligen Beamten, was ein "triftiger Grund" ist. 

Sachsen

In Sachsen ist Bewegung nur im "Umfeld des Wohnbereichs" erlaubt, der nicht exakt vorgeschrieben ist, berichtet der MDR . Allerdings sind damit Ausflüge in weiter entfernte Gegenden nicht gestattet.

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt dürfen Zweitwohnungsbesitzer zu ihren Wohnungen reisen. Dagegen sind Tagesausflüge aus touristischem Anlass nicht erlaubt. Ein Ausflug in den Harz muss über Ostern also wegfallen. Familiäre Besuche sind zwar gestattet, über Ostern wird dennoch davon abgeraten. Reisen aus gewerblichen und beruflichen Gründen bleiben erlaubt.

Schleswig-Holstein

Nachdem Schleswig-Holstein zunächst Bewohner von Ferienwohnungen des Bundeslandes verwiesen hat, dürfen sie nun doch bleiben. In den Kreisen gelten aber unterschiedliche Regelungen. Grundsätzlich gilt ein Einreiseverbot ins nördlichste Bundesland für Touristen, Tagesausflügler und Zweitwohnungsbesitzer. Tagesreisen innerhalb des Landes sind aber gestattet.

Thüringen

Auch in Thüringen herrschen Kontaktbeschränkungen. In den Vorschriften des Bundeslandes steht allerdings nicht, ob der Besuch einer Zweitwohnung untersagt ist.

mfh
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