

Dritter Streik der Lokführer Was Bahnreisende jetzt wissen müssen
Bahnreisende brauchen erneut gute Nerven und müssen bundesweit mit starken Beeinträchtigungen rechnen. Die Lokführergewerkschaft GDL hat ihren inzwischen dritten und bisher längsten Bahnstreik angekündigt. Das sollten Reisende jetzt wissen:
Wann genau wird gestreikt?
Im Personenverkehr hat der Streik in der Nacht zu Donnerstag, 2. September, um 2 Uhr begonnen und soll bis Dienstag, 7. September, um 2 Uhr, dauern. Die Deutsche Bahn hatte Reisende geraten, Fahrten möglichst vorzuziehen. Gebuchte Fahrkarten für den Fernverkehr im Zeitraum des Streiks von Donnerstag bis Dienstag können bis zum 17. September flexibel genutzt werden. Bei Sparpreisen und Supersparpreisen ist die Zugbindung aufgehoben.
Mit Betriebsstart am 7. September ist laut Bahnangaben wieder von einem normalen Fahrplanangebot auszugehen.
Worauf muss ich mich einstellen?
Ein Großteil der Verbindungen wird ausfallen. Besonders nachgefragte Hauptverkehrsstrecken sowie die Anbindung an wichtige Bahnhöfe und Flughäfen sollen nach Angaben der Bahn aber zumindest in regelmäßigen Abständen bedient werden. In Metropolregionen soll ein Grundangebot an Regional- und S-Bahnen fahren. Daher sollten Reisende zunächst prüfen, ob der Zug fährt.
Die Bahn will während der Streiktage sicherstellen, dass im Fernverkehr rund ein Viertel der Züge des normalen Fahrplans angeboten wird. Im Regional- und S-Bahnverkehr peilt das Unternehmen ein Angebot von etwa 40 Prozent an.
Den Ersatzfahrplan finden Kunden in der DB Navigator App und online in der Fahrplanauskunft der Deutschen Bahn. In der Live-Auskunft sind nur Züge zu finden, die in jedem Fall bis zum Ziel fahren. Außerdem können sich Kunden und Kundinnen an die Streikhotline der Bahn unter der Nummer 08000/996633 oder an das DB-Personal am Bahnsteig wenden.
Wie kann ich mir die Fahrkarte erstatten lassen?
Wer die Fahrt im Streikzeitraum – aus welchem Grund auch immer – nicht antreten möchte, kann sich das Ticket kostenfrei erstatten lassen. Dies gilt ausdrücklich auch für Verbindungen, die verfügbar wären. Für online oder in der App gekaufte Tickets muss dafür ein Kulanzformular auf der DB-Website ausgefüllt werden. Fahrkarten, die am Schalter gekauft wurden, können nur dort zurückgegeben werden. Experten raten, die Reklamation nicht lange aufzuschieben.
Wer bei der Abwicklung mit der Bahn Probleme hat, kann zum Beispiel die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr konsultieren und online einen Schlichtungsantrag stellen. Deren Juristinnen und Juristen verhelfen Verbrauchern kostenlos zu ihrem Recht.
Kann ich bei Verspätungen Entschädigung fordern?
Kommt es bei der ausgewählten Verbindung zu Verzögerungen, haben Fahrgäste ein Recht auf Entschädigung. Deren Höhe richtet sich nach der Länge der Verzögerung.
Kommen Fahrgäste mindestens 60 Minuten später als geplant an, haben sie Anspruch auf 25 Prozent Erstattung, bei mehr als 120 Minuten sind es 50 Prozent. Reisende können die Ansprüche mit dem Fahrgastrechte-Formular online, im Zug oder in einem DB-Büro geltend machen. Darüber hinaus funktioniert die Reklamation im Kundenkonto auf www.bahn.de oder in der DB Navigator App.
Auch für Inhaber von Zeitkarten kann sich eine Reklamation lohnen. Ihnen bietet die Bahn pauschale Entschädigungen bei Verspätungen von mehr als einer Stunde an.
Um die Verzögerung nachzuweisen, sollten sich Betroffene die Störung idealerweise von DB-Beschäftigten am Bahnhof bescheinigen lassen. Alternativ genügen aber auch Fotos von Anzeigetafeln oder Screenshots vom Handydisplay, aus denen die Information über die Verspätung hervorgeht.
In bestimmten Fällen können Fahrgäste, die mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielort rechnen müssen, ein anderes Verkehrsmittel wie Bus oder Taxi nutzen. Dies gilt dann, wenn die planmäßige Ankunftszeit zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens liegt. Die Deutsche Bahn erstattet dann Kosten bis zu maximal 80 Euro, wenn die Originalrechnung vorliegt.
Meine Verbindung fährt nicht. Kann ich umsteigen?
Für den Fernverkehr gilt: Fährt der Zug nicht, für den das Ticket gilt, können Fahrgäste auf eine andere Verbindung ausweichen. Auch höherwertige Züge – zum Beispiel ein ICE statt IC – können dann genutzt werden. Die Zugbindung ist aufgehoben.
Für den Nahverkehr gilt: Wenn sich bei Verbindungen eine mindestens 20-minütige Verspätung abzeichnet, können Fahrgäste Züge des Fernverkehrs ohne Aufpreis nutzen. Bevor Fahrgäste in einen Fernverkehrszug einsteigen, müssen sie aber ein gültiges Ticket lösen. Die Kosten dafür können sie sich später von der Bahn erstatten lassen. Das gilt aber nur dann, wenn die ursprüngliche Route nicht länger als 50 Kilometer ist oder nicht länger als eine Stunde dauert. Auch bei einer erheblich ermäßigten Fahrkarte, etwa einem Länder- oder Semesterticket, gilt diese Regelung nicht.
Was gilt für Berufspendler?
Grundsätzlich müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch bei einem Streik alle Möglichkeiten ausschöpfen, um pünktlich bei der Arbeit zu sein. Wenn Probleme im Personenverkehr absehbar sind, können Beschäftigte sich also nicht auf die Bahn verlassen, sondern müssen sich andere Transportvarianten suchen. Bei einer Verspätung sollten Arbeitnehmer den Arbeitgeber rechtzeitig informieren. Im schlimmsten Fall droht sonst eine Abmahnung.