Streik bis Mittwoch Was Lufthansa-Passagiere jetzt wissen müssen

Tausenden Lufthansa-Kunden droht in dieser Woche Ärger: Die Piloten haben ihren Streik auf der Langstrecke begonnen, am Mittwoch sind Kurz- und Mittelstreckenflüge betroffen. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Lufthansa-Airbus in München: Erst Langstreckenflüge, dann Kurz- und Mittelstreckenflüge

Lufthansa-Airbus in München: Erst Langstreckenflüge, dann Kurz- und Mittelstreckenflüge

Foto: Sven Hoppe/ dpa

Wann und wo wird gestreikt?

Betroffen sind am Dienstag laut der Vereinigung Cockpit alle Langstreckenverbindungen aus Deutschland heraus in der Zeit von 8 Uhr bis 23.59 Uhr. Die Lufthansa hat 84 Verbindungen von und nach München, Frankfurt und Düsseldorf gestrichen. Im Streikzeitraum bis Mitternacht sollen hingegen 90 Überseeflüge stattfinden.

Fluggäste sollen auch auf Verbindungen von Lufthansa-Töchtern wie Swiss und Austrian Airlines oder auf konzernfremde Fluglinien umgebucht werden. Die entstehenden Mehrkosten muss die Lufthansa tragen.

Am Mittwoch dann will Cockpit die Kurz- und Mittelstreckenflüge bestreiken. Die Lufthansa hat an diesem Tag 1520 Flüge mit 180.000 gebuchten Passagieren im Programm - davon musste sie 1000 streichen. Darunter sind auch 52 Langstreckenverbindungen, bei denen die Flugzeuge wegen des Streiks am Dienstag noch nicht wieder am richtigen Einsatzort sind.

Flüge von Germanwings, SWISS, Austrian Airlines und Brussels Airlines sind nicht von dem Streik betroffen und operieren planmäßig, teilte Lufthansa mit.

Wie erfahre ich, ob mein Flug betroffen ist?

Für Dienstag und Mittwoch hat die Lufthansa Sonderflugpläne veröffentlicht. Kunden, deren Flug streikbedingt gestrichen wird, können unter "Meine Buchungen"  kostenfrei umbuchen oder ganz stornieren. Dort sollten auch Alternativvorschläge für ihre geplante Route zu finden sein. Auch alle Kunden, die ein Ticket für Flüge am Mittwoch von und nach oder via Frankfurt, München und Düsseldorf besitzen, dürfen einmalig kostenlos online umbuchen.

Wie kann ich bei einem Flugstorno mein Ziel erreichen?

Die Fluggesellschaft oder der Veranstalter hat die Pflicht, so schnell wie möglich eine Ersatzbeförderung zu organisieren. Kunden können diese per Telefon oder am Schalter des Unternehmens am Flughafen fordern. Ab der fünften Verspätungsstunde hat der Fluggast das Recht, sein Flugticket zurückzugeben und sich die Kosten erstatten zu lassen. Damit ist die Airline jedoch aus allen Pflichten entlassen.

Die Lufthansa bietet innerdeutsch reisenden Kunden an, ihr Flugticket in eine Bahnfahrkarte umzutauschen. Das geht ebenfalls auf der Webseite "Meine Buchungen" oder an Lufthansa Check-in Automaten.

Wer trägt die Kosten, wenn ich strande?

Nach der EU-Fluggastrechteverordnung muss eine Airline oder der Veranstalter seine gestrandeten Kunden betreuen - unabhängig davon, ob das Unternehmen für die Verspätungen oder Ausfälle von Flügen verantwortlich ist oder nicht. Verpflegung samt Getränken sollte gestellt werden, und wenn sich der Flug auf einen anderen Tag verschiebt, muss die Airline oder der Veranstalter die Hotelkosten tragen.

Habe ich Anspruch auf Schadensersatz?

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen Fluggesellschaften ihren Passagieren keine Entschädigung zahlen, wenn sie wegen eines Streiks einen Flug streichen. Bei einem Streik handele es sich um "außergewöhnliche Umstände", bei denen die Unternehmen nicht haften müssen. Voraussetzung ist, dass die Flüge wegen Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft und "außerhalb des Rahmens der normalen Betriebstätigkeit" ausfallen.

Wie sieht es bei einer Pauschalreise aus?

Bei einer Pauschalreise ist die Rechtslage laut Reiserechtler Paul Degott etwas anders. Hier stellt sich nur die Frage, ob der Veranstalter seine Leistungspflichten erfüllt hat. Die Gründe, warum dagegen verstoßen wird, spielen keine Rolle. Sitzen Reisende zum Beispiel zwei Tage am Flughafen fest, statt am Strand zu liegen, können sie den Reisepreis entsprechend mindern. Handelt es sich um eine Kurzreise, können sie sogar von der Reise zurücktreten und den Reisepreis zurückfordern. Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit gibt es jedoch nicht.

Fluglinien:

Flughäfen:

Aktuelle Informationen über Verspätungen und Flugausfälle geben die Flughäfen auf ihren Webseiten bekannt.

Hotlines von Veranstaltern:

sto/abl/dpa
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