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Von Portugal bis Thailand Diese Coronaregeln gelten für Ihr Oster-Urlaubsziel
Die Inzidenzen sind teilweise höher, doch die Hürden fürs Reisen überall niedriger als noch vor einem Jahr. Urlaub machen in Europa ist leichter geworden – viele freut das, insbesondere jetzt, da in den meisten Bundesländern die Osterferien anstehen.
Doch welche Auflagen gelten in den besonders beliebten Ferienländern bei Einreise und vor Ort? Der Überblick.
Italien
Einreisebeschränkungen: Vor der Einreise ist eine Onlineanmeldung erforderlich. Daneben wird der Nachweis einer Impfung, Genesung oder eines negativen Testergebnisses (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden, Schnelltest nicht älter als 48 Stunden) verlangt. Ohne Nachweis ist eine Quarantäne von fünf Tagen vorgesehen. Kinder unter sechs Jahren müssen keinen Nachweis vorzeigen.
Alltagsbeschränkungen: Nach dem Ende des Notstandes am 31. März müssen in Hotels keine 3G-Nachweise mehr vorgezeigt werden. Auch im Außenbereich von Restaurants oder Bars sowie in Geschäften ist der sogenannte Greenpass nicht mehr nötig. In gastronomischen Innenräumen gilt für Touristen die 3G-Regel. In Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Theatern oder Diskotheken besteht die 2G-Regel fort. Bis Ende April gilt zudem die Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen - dazu zählen auch Flugzeuge, Schiffe und Züge, wo FFP2-Masken vorgeschrieben sind.
Infektion: Im Fall eines positiven Befundes, muss sofort eine Quarantäne sofort angetreten werden, bis ein negatives Testergebnis vorgewiesen werden kann.
Sieben-Tage-Inzidenz: 836 (offizieller Stand vom 31. März, Zahlen werden nur einmal wöchentlich veröffentlicht)
Spanien
Einreisebeschränkungen: Urlauberinnen und Urlauber ab zwölf Jahren müssen das digitale Covid-Zertifikat der EU oder ein gleichwertiges EU-Zertifikat vorweisen können – also entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Die zweite Impfung darf dafür nicht länger als 270 Tage zurückliegen oder es wurde geboostert. Alternativ können ein PCR (nicht älter als 72 Stunden) – beziehungsweise Antigen (nicht älter als 48 Stunden)-Testergebnis oder sonstige entsprechende Nachweise gezeigt werden. Wer kein EU-Zertifikat vorweisen kann, der muss auf dem »Spain Travel Health-Portal« ein Einreiseformular ausfüllen und den damit generierten QR-Code vorlegen. Ein PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden, ein Antigentest nicht älter als 24 Stunden sein.
Alltagsbeschränkungen: Im Land selbst gibt es außer der Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen sowie in Bussen, Bahnen und Flugzeugen kaum noch Einschränkungen. Wer während seines Urlaubs positiv getestet werden sollte, muss nicht mehr in häusliche Isolation. Das gilt für alle unter 60 Jahren, die keine schweren Symptome entwickeln.
Infektion: Wer während seines Urlaubs positiv getestet werden sollte, muss nicht mehr in häusliche Isolation. Das gilt für alle unter 60 Jahren, die keine schweren Symptome entwickeln.
Inzidenz: etwa 200 Fälle pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen
Portugal
Einreisebeschränkungen: Wer nach Portugal einreisen möchte, muss das Digitale Covid-Zertifikat der EU vorweisen können – also entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Die zweite Impfung darf dafür nicht länger als 270 Tage zurückliegen oder es wurde geboostert. Alternativ können ein PCR (nicht älter als 72 Stunden) – beziehungsweise Antigen (nicht älter als 48 Stunden)-Testergebnis oder sonstige entsprechende Nachweise gezeigt werden. Bei Einreisen per Flugzeug oder Schiff muss eine Reiseanmeldung für alle über zwölf Jahre online über die »Passenger Locator Form« erfolgen.
Alltagsbeschränkungen: Maskenpflicht herrscht auch hier nur noch in öffentlichen Innenräumen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Für Madeira und die Azoren gibt es noch einige Sonderregelungen wie etwa einen Gesundheitsfragebogen und in einigen Fällen die 3G-Regel.
Infektion: Im Falle einer Corona-Infektion beträgt die häusliche Quarantänepflicht sieben Tage.
Inzidenz: Das Land hat mit 93 Prozent eine besonders hohe Impfquote. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei rund 700 Fällen pro 100.000 Einwohner.
Österreich
Einreisebeschränkungen: Für die Einreise gilt weiter die 3G-Regel, jeder muss also geimpft, genesen oder getestet sein. Ausnahmen gelten für Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren.
Alltagsbeschränkungen: Im Land herrscht in allen Innenräumen eine FFP2-Maskenpflicht. In Wien ist zusätzlich weiter die 2G-Regel in Kraft – und zwar für den Zutritt zur Gastronomie und zu Indoor-Sportstätten.
Infektion: Wer sich mit Corona infiziert muss für fünf Tage in Isolation. Danach dürfen Betroffene fünf weitere Tage keine Lokale, Konzerte und Kinos besuchen – es sei denn, sie haben sich freigetestet. In Wien gilt, anders als im Rest Österreichs, eine Isolation von zehn Tagen. Auch diese kann mit einem negativen Test nach fünf Tagen beendet werden.
Inzidenz: Das Infektionsgeschehen hat sich in jüngster Zeit deutlich abgeschwächt. Die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner ist auf rund 1800 gefallen.
Schweiz
Einreisebeschränkungen: Reisende aus EU-Staaten und einigen weiteren Ländern können ohne Auflagen in die Schweiz. Andere Touristen und Touristinnen müssen geimpft oder genesen sein.
Alltagsbeschränkungen: Anfang April wurden die letzten landesweiten Coronamaßnahmen aufgehoben. Es müssen somit keine Masken getragen oder Nachweise vorgezeigt werden.
Infektion: Mit dem Coronavirus infizierte Menschen müssen nicht in Isolation. Allerdings raten die Behörden zur freiwilligen Absonderung, falls Symptome auftreten.
Inzidenz: In den meisten Kantonen wurden zuletzt weniger als 1000 Infektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche gezählt. Deutlich höher lagen die Werte in und um Basel.
Frankreich
Einreisebeschränkungen: Für Geimpfte gelten keine Auflagen, es muss lediglich ein gültiger Impfpass vorgelegt werden. Nichtgeimpfte müssen einen negativen PCR-Test, einen Schnelltest oder einen Genesenennachweis vorlegen.
Alltagsbeschränkungen: Es gilt eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Infektion: Für Kontaktpersonen gibt es in Frankreich keine vorgeschriebene Quarantäne mehr, es wird zur Einhaltung der Hygieneregeln gemahnt. Corona-Infizierte mit vollständigem Impfschutz müssen sieben Tage in Isolation und können sich nach fünf Tagen freitesten. Nicht oder nicht vollständig Geimpfte müssen zehn Tage in Isolation und können sich nach sieben Tagen freitesten.
Inzidenz: 1460 Fälle je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen
Griechenland
Einreisebeschränkungen: Eine Onlineanmeldepflicht gibt es nicht mehr. Personen, die ein in der EU anerkanntes Covid-Impfzertifikat haben, können nach Griechenland einreisen. Einreisen sind auch mit einem bis zu 72 Stunden alten negativen PCR-Test möglich oder mit einem Rapid-Test, der binnen 24 Stunden vor der Ankunft negativ ausgefallen ist.
Alltagsbeschränkungen: Die Maskenpflicht gilt noch für alle geschlossenen Räume wie Tavernen, Bars, Kinos oder Museen sowie für alle öffentlichen Verkehrsmittel.
Infektion: Wer infiziert ist oder Kontakt mit einem bestätigten Coronafall hatte, muss zunächst für fünf Tage in Isolation. Wer fieberfrei ist, kann sich dann frei bewegen, ist aber verpflichtet, für weitere fünf Tage eine FFP2-Maske zu tragen.
Inzidenz: rund 1400 Fälle pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche
Türkei
Einreisebeschränkungen: Reisende müssen eine von drei Auflagen erfüllen, wenn sie in die Türkei wollen: Sie müssen mindestens zweimal geimpft sein, eine Genesenen-Bescheinigung vorlegen, die nicht älter als sechs Monate ist, oder ein negatives Testergebnis vorzeigen. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Regelung ausgenommen.
Alltagsbeschränkungen: In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in geschlossenen Räumen wie Supermärkten und Museen besteht Maskenpflicht. Auflagen für Restaurantbesuche bestehen nicht mehr.
Infektion: Die Isolation für positiv Getestete endet nach sieben Tagen und kann mit einem negativen Testergebnis auf fünf Tage verkürzt werden. Kontaktpersonen müssen sich nicht isolieren, wenn sie einen Genesenen-Status oder eine Booster-Impfung haben, die nicht länger als drei Monate alt sind.
Inzidenz: In Istanbul lag sie zuletzt bei rund 240 pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen, in der Touristenhochburg Antalya bei rund 90.
Und was gilt für Fernreisen?
Thailand hatte vergangenes Jahr als erstes Land in Südostasien quarantänefreien Urlaub für zweifach Geimpfte ermöglicht – damals zunächst nur auf der größten Insel Phuket. Mittlerweile können Urlauber und Urlauberinnen zwar wieder das ganze Land bereisen, jedoch sind die Regeln und Anforderungen nach wie vor kompliziert.
Derzeit müssen Reisende nach der Ankunft in Thailand einen PCR-Test machen und dann in einem im Voraus gebuchten Hotel auf das Ergebnis warten. Ein PCR-Test vor der Abreise im Heimatland ist seit dem 1. April jedoch nicht mehr Pflicht. Allerdings müssen Feriengäste nach wie vor am fünften Tag im Land selbst einen Antigentest machen und den Behörden das Ergebnis via App übermitteln. Weitere Voraussetzungen: eine Krankenversicherung über umgerechnet rund 18.000 Euro und der »Thailand Pass«, der im Internet beantragt wird.
Malaysia öffnete am 1. April seine Grenzen erstmals wieder für den internationalen Tourismus. Damit werde der Übergang in eine endemische Phase der Pandemie eingeleitet, teilten die Behörden mit. Zweifach Geimpfte dürfen dann quarantänefrei einreisen. Dafür sind ein negativer PCR-Test vor der Abreise sowie ein negativer Antigentest nach der Ankunft nötig. Weitere Voraussetzungen sind die Installation eine Monitoring-App namens MySejahtera sowie der Abschluss einer Covid-Krankenversicherung.
Indonesien erlaubt seit Kurzem wieder quarantänefreien Tourismus für zweifach Geimpfte, nachdem das Land eine Testphase auf Bali als erfolgreich verbucht hat. Feriengäste benötigen nun überall im Land einen negativen PCR-Test vor der Abreise und einen weiteren nach der Ankunft. Auf das Ergebnis müssen sie in ihrem Hotelzimmer warten. Ein bisher nötiger zweiter Test am dritten Tag des Aufenthalts wurde abgeschafft. Allerdings müssen Reisende vorab eine Versicherung für den Covid-Fall über 25.000 US-Dollar (umgerechnet 23.000 Euro) abschließen.
In Vietnam ist die Einreise seit Mitte März recht unkompliziert möglich. Voraussetzung für einen quarantänefreien Aufenthalt ist entweder ein negativer PCR-Test, der bei Ankunft nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder ein maximal 24 Stunden alter negativer Antigen-Schnelltest. Wer ohne anreist, darf trotzdem ins Land, muss sich nach der Ankunft aber testen lassen. Ein Impfausweis muss – anders als in allen anderen Ländern der Region – nicht vorgelegt werden. Allerdings müssen Reisende eine in Vietnam zugelassene Covid-App nutzen.
Kambodscha buhlt ebenfalls mit extrem einfachen Regeln um Gäste: Mittlerweile ist nur noch ein Zertifikat nötig, das eine zweifache Impfung bescheinigt. PCR- oder Antigentests vor dem Flug oder nach der Ankunft sind nicht nötig. Die Behörden empfehlen Touristen aber, einen Antigen-Selbsttest zu machen, bevor sie in den Flieger steigen.
Anfang April hat auch Singapur die Regeln erheblich gelockert. Zweifach Geimpfte müssen nicht mehr den Vaccinated Travel Pass (VTP) beantragen, und auch die Tests nach Ankunft am Changi Airport werden aufgehoben. Reisende müssen aber vor dem Abflug im Heimatland einen PCR-Test oder einen Antigen-Schnelltest machen.
Eine Boosterimpfung ist nach jetzigem Stand in den genannten Staaten nicht erforderlich. Da die Regeln aber derzeit immer wieder angepasst werden, sollten Reisende sich vor der Abreise bei den Behörden genau informieren – auch darüber, ob sie ein Visum beantragen müssen. Für Kinder und Jugendliche sowie für Ungeimpfte gelten zudem andere Quarantänebestimmungen, die ebenfalls bei den Behörden erfragt werden können.
Anmerkung der Redaktion: In der früheren Version des Artikels fehlten die Einreisebestimmungen für Portugal. Diese sind ergänzt. Außerdem haben wir die Angaben zu Spanien präzisiert.