Neues Ticketsystem Rechte von Nachtzug-Fahrgästen werden eingeschränkt

Die Deutsche Bahn und die Österreichischen Bundesbahnen haben sich auf neue Regeln für Nachtzugtickets geeinigt. Für Kunden wird die Buchung komplizierter - und riskanter.
Nachtzug der ÖBB

Nachtzug der ÖBB

Foto: ÖBB/Wegscheider

Zumindest wissen Nachtzug-Kunden jetzt, was auf sie zukommt - das ist erst einmal eine gute Nachricht. Nach wochenlangem Hin und Her am Jahresanfang haben sich die Deutsche Bahn und die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) auf neue Regeln für Nachtzugtickets geeinigt. Die Gespräche seien abgeschlossen, teilten beide Unternehmen auf SPIEGEL-Anfrage mit.

Allerdings bedeutet das neue System: Das Buchen von Tickets wird komplizierter, und die Rechte der Fahrgäste werden eingeschränkt. Im schlimmsten Fall führt das dazu, dass einmal gekaufte Tickets wertlos werden - und Kunden für dieselbe Strecke zweimal zahlen müssen.

Hintergrund der neuen Regelung ist, dass die Deutsche Bahn 2016 alle Nachtzugverbindungen eingestellt hat, unter großem Protest von Gewerkschaften, Fahrgastverbänden sowie Grünen und Linken im Bundestag. Die ÖBB übernahmen daraufhin im Dezember 2016 rund die Hälfte der Nachtzugstrecken, etwa von Hamburg nach Zürich oder Düsseldorf nach Innsbruck. Bis zum 9. Juni 2018 akzeptieren die ÖBB noch die Tickets der Deutschen Bahn. Für alle Fahrten danach brauchen Fahrgäste einen ÖBB-Fahrschein.

Eine Strecke, zwei Tickets

Zwar können Kunden diese Tickets auch zukünftig bei der Deutschen Bahn (DB) kaufen, etwa auf der DB-Website oder am Schalter im Reisezentrum. Doch wer zwischen DB und ÖBB umsteigt, erhält demnächst zwei Fahrkarten statt einer - mit weitreichenden Folgen für die Fahrgastrechte. "Wenn eine Fahrkarte für eine Reisekette gebucht wurde, gelten die Fahrgastrechte für jede Teilstrecke einzeln", schreibt die Deutsche Bahn.

Was heißt das konkret? Ein Beispiel: Ein Reisender möchte mit dem ICE von Hamburg nach München fahren und dort in den ÖBB-Nachtzug nach Venedig umsteigen. Doch der ICE hat 45 Minuten Verspätung und der Fahrgast verpasst seinen Anschluss. Nach den bisherigen Regeln hätten die Unternehmen ihn nun trotzdem nach Venedig bringen müssen - etwa mit dem Eurocity am nächsten Morgen. Die Übernachtung in München hätte der Fahrgast erstattet bekommen.

"DB und ÖBB berauben die eigenen Kunden"

Mit den neuen Regeln erhält der Fahrgast nun gar nichts. Da der ICE nur 45 Minuten verspätet ist, muss die Deutsche Bahn keine Entschädigung zahlen. Auch die ÖBB sind fein raus: Ihr Nachtzug ist ja pünktlich abgefahren. Der Reisende muss sein Hotel nun selbst zahlen und sich ein neues Ticket für die Strecke München nach Venedig kaufen. Schließlich gilt das ÖBB-Ticket im Eurocity der Deutschen Bahn am nächsten Morgen nicht mehr.

"Indem die Reisekette in Teilstrecken aufgeteilt wird, umgehen DB und ÖBB die Fahrgastrechte der Europäischen Union", kritisiert der bahnpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Matthias Gastel. "DB und ÖBB berauben die eigenen Kunden und nehmen ihnen den Anspruch auf Fahrpreiserstattung und Übernachtungskosten."

BahnCards werden teilweise anerkannt

Etwas bessere Nachrichten gibt es für BahnCard-Inhaber, die Nachtzug fahren wollen. Wer eine BahnCard 25 oder 50 hat, bekommt künftig einen Rabatt analog zur Vorteilscard der ÖBB. Dieser liege in der Regel bei 25 Prozent, schreibt die Deutsche Bahn. Das ist zwar weniger als vorher, aber der Rabatt wird nicht komplett abgeschafft. BahnCard-100-Kunden müssen innerhalb Deutschlands einen pauschalen Aufpreis von 14 Euro für die Reservierung bezahlen. Bei internationalen Reisen erhalten sie etwa 50 Prozent Rabatt auf die Preise der Komforttickets der ÖBB.

Wirklich simpel klingen aber auch diese Regeln nicht. Dass es auch einfacher gegangen wäre, zeigen Kooperationen der DB und der ÖBB in anderen Bereichen. So betreiben beide Unternehmen gemeinsam ICE-Verbindungen zwischen Deutschland und Österreich. In diesen Zügen gelten Tickets und Rabattkarten beider Länder ganz normal - und Kunden haben auch durchgehende Fahrgastrechte. Doch bei den Nachtzügen konnte man sich auf so eine Lösung offenbar nicht einigen.

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