Ben Gurion Airport bei Tel Aviv: Deutsche Urlauber dürfen vorerst nicht mehr nach Israel einreisen
Ben Gurion Airport bei Tel Aviv: Deutsche Urlauber dürfen vorerst nicht mehr nach Israel einreisen
Foto: Ariel Schalit/ AP

Quarantäne, Flüge, Kreuzfahrt Was Reisende in Coronavirus-Zeiten wissen müssen

Zahlen Airlines nach abgesagten Flügen Entschädigung? Hilft eine Atemmaske auf dem Flughafen gegen eine Infektion? Hier sind die wichtigsten Antworten für Reisende.

Ich habe eine Urlaubsreise gebucht oder will eine planen. Wo finde ich Informationen über mögliche Einreisebeschränkungen?

Bisher dürfen deutsche Staatsbürger zum Beispiel nicht mehr nach Israel und Bhutan. Die Einreise nach Israel ist laut dem Auswärtigen Amt unter anderem aus Deutschland, Österreich und der Schweiz für nicht-israelische Staatsangehörige seit dem 6. März nicht mehr möglich - es sei denn, sie können die Möglichkeit häuslicher Quarantäne in Israel für 14 Tage nachweisen, teilt das Staatliche Israelische Verkehrsbüro mit. Die Isolierung dürfe kein Hotel sein. Reisende aus den betroffenen Ländern, die bereits in Israel sind, können den Angaben zufolge wie geplant ihren Aufenthalt fortsetzen.

Das Königreich Bhutan verbietet allen ausländischen Touristen die Einreise, nachdem ein US-amerikanischer Tourist positiv auf das neue Coronavirus getestet worden ist. Der Einreisestopp gelte ab sofort und für vorerst zwei Wochen, dann würde die Lage neu eingeschätzt. Thailand empfahl zwischenzeitlich auch Reisenden aus Deutschland, sich nach der Ankunft im Land in häusliche Quarantäne zu begeben - seit Freitag steht Deutschland allerdings nicht mehr auf der Liste der Risikoländer, für die diese Empfehlung gilt.

Das Auswärtige Amt informiert auf seiner Webseite zum Coronavirus  und führt in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen  für alle Länder die Einreiseformalitäten und eventuelle Beschränkungen auf. Wegen der weltweiten Ausbreitung des Sars-CoV-2 besteht aber die Gefahr, dass weitere Länder ähnlich drastische Maßnahmen wie Israel ergreifen und Urlauber damit überraschen.

Ich habe einen Flug nach Israel gebucht - und darf jetzt nicht mehr rein. Bekomme ich Geld zurück?

Israel schreibt deutschen Reisenden nach der Ankunft eine 14-tägige häusliche Quarantäne vor. Diese Vorgabe bedeutet de facto ein Einreiseverbot und macht einen Urlaub unmöglich. Bei einem behördlichen Einreiseverbot liege ein Fall von höherer Gewalt vor, erklärt der Reiserechtsexperte Ernst Führich aus Kempten. Es handele sich um einen unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstand. Sowohl eine Pauschalreise als auch ein einzelner Flug ließen sich kostenfrei stornieren. Schadenersatz oder Ausgleichszahlungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung seien seiner Meinung nach aber ausgeschlossen.

Weil Israel die Einreise bei fehlendem Quarantänenachweis verweigere, müsse die Fluggesellschaft einem Passagier schon am Abflughafen in Deutschland den Zutritt zum Flugzeug verweigern, sagt Rechtsanwalt Paul Degott aus Hannover. Die Beförderung kann somit nicht stattfinden. Der Experte für Reiserecht kommt ebenfalls zu dem Schluss: Flugpassagiere müssen das Geld für ihr Ticket zurückbekommen .

Was bieten Fluggesellschaften ihren Kunden jetzt an?

Lufthansa und Eurowings haben neue Kulanzregeln aufgestellt, damit Kunden ihre Reisepläne angesichts des neuartigen Coronavirus flexibler gestalten können. Ab sofort und bis 31. März verzichten Lufthansa, Austrian Airlines, Swiss, Brussels Airlines und Air Dolomiti grundsätzlich weltweit auf die Umbuchungsgebühren und bieten eine einmalige Umbuchung bei allen neu gebuchten Flügen unabhängig vom Buchungstarif an. Das teilte Lufthansa mit. Passagiere könnten neue Tickets einmal ohne Gebühr auf ein neues Datum bis 31. Dezember 2020 umbuchen.

Die neue Kulanzregel gilt auch für bestehende Buchungen - und zwar für alle bis zum 5. März gebuchten Flüge mit Abflugdatum bis 30. April 2020. Umbuchen kann man sie laut Lufthansa nur auf Termine innerhalb dieses Zeitraums. In beiden Fällen gilt: Abflug- und Zielflughafen müssen identisch sein. Sollte der ursprüngliche Tarif nicht mehr verfügbar sein, muss die Differenz bezahlt werden.

Lufthansa streicht als Folge der Einreisebeschränkungen in Israel ab 8. März alle Flüge nach Tel Aviv und Eilat für die kommenden drei Wochen, wie die Fluggesellschaft mitteilte. Das gilt auch für Flüge von Swiss und Austrian Airlines. Die Lufthansa Group sehe sich zu dieser Einstellung aus wirtschaftlichen und operativen Gründen gezwungen, da viele Passagiere nicht mehr zur Einreise berechtigt seien, heißt es in der Mitteilung.

Eurowings erlaubt, alle bestehenden Buchungen mit Abflugdatum bis 30. April 2020 einmalig ohne Gebühr auf ein Datum bis 31. Dezember 2020 umzubuchen. Die gleiche Regel gelte für alle Neubuchungen ab sofort bis 31. März 2020. Die Umbuchung muss laut Eurowings in beiden Fällen bis 31. Mai 2020 erfolgen. Nicht nur das Reisedatum lässt sich kostenfrei ändern, auch die Umbuchung auf eine andere Strecke sei möglich. Allerdings müssen Reisende dann eventuell die Preisdifferenz bezahlen.

Zuvor hatte bereits der Ferienflieger Condor angekündigt, bei neuen Buchungen vorerst auf Umbuchungsgebühren zu verzichten, falls sie nötig würden. Ausgenommen sind hier Tickets des Economy-Light-Tarifs.

Mein Flug wurde wegen der Coronavirus-Krise abgesagt. Bekomme ich eine Entschädigung?

Unter bestimmten Umständen haben Flugpassagiere nach der EU-Fluggastrichtlinie 261 Entschädigungsansprüche von 250 bis 600 Euro. Ob dies auch bei den Tausenden abgesagten Europaflügen wegen der Coronavirus-Krise so ist, ist noch umstritten. Während sich die Airlines auf außergewöhnliche Umstände berufen, die sie von Entschädigungen entbänden, sehen Internet-Fluggastportale gute Chancen für die Kunden.

Lufthansa, Ryanair und Co. hätten ihre Europaflüge allein aus betriebswirtschaftlichen Gründen zusammengestrichen, argumentiert beispielsweise Lars Watermann vom Portal EUflight, das Passagieren bereits ihre Forderungen aus den Corona-Absagen abkauft. Es habe keine behördlichen Verbote von Flügen wegen der Virusausbreitung gegeben. "Wenn ein nicht ausgelasteter Flug aus betriebswirtschaftlichen Gründen annulliert wird, liegt hierin kein außergewöhnlicher Umstand, der die Fluggesellschaft von einer Entschädigungszahlung befreit." Das unternehmerische Risiko der Auslastung müsse allein die Fluggesellschaft tragen.

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) teilte dagegen mit, statt einer Entschädigung nach der EU-Verordnung sollten die Kunden den Ticketpreis erstattet bekommen oder kostenlos umbuchen können. Das ist auch die Position der Lufthansa, die etwaige Entschädigungsforderungen nach der EU-Verordnung nicht akzeptieren würde, wie ein Sprecher in Frankfurt erklärte. Watermann allerdings warnt: Wer selbst storniert oder umbucht, erhält auf keinen Fall eine Entschädigung.

Entscheidend für die Frage nach einem Anspruch sind der EU-Verordnung zufolge auch bestimmte Fristen sowie die Qualität der angebotenen Ersatzverbindungen. Storniert die Fluggesellschaft ein Ticket mindestens 14 Tage vor dem geplanten Flug, ist keine Entschädigung fällig.

Bekomme ich Geld zurück bei einer abgesagten Pauschalreise?

Kann der Veranstalter eine Reise wegen behördlicher Anordnungen nicht wie geplant durchführen, haben Kunden das Recht, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Eine explizite Reisewarnung durch das Auswärtige Amt sei nicht notwendig, teilt die Behörde mit. Das heißt, sie bekommen ihr angezahltes Geld vom Veranstalter zurück.

Der Studienreiseanbieter Studiosus zum Beispiel hat bereits wegen der neuen Einreisebestimmungen alle Israel-Reisen mit Abreise bis einschließlich 15. April abgesagt. Generell zeigen sich die großen Reiseveranstalter zurzeit kulant, um Kunden das Buchen zu erleichtern. Wer in den kommenden Wochen einen Urlaub neu bucht, kann bis 14 Tage vor Abreise kostenlos umbuchen oder wieder stornieren. Diese Regelung gilt zum Beispiel bei TUI, DER Touristik und Alltours.

Ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll, falls ich meine Urlaubsreise lieber stornieren will?

Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen sichern vorrangig Gründe ab, die beim Reisenden selbst liegen - zum Beispiel einen Unfall oder eine eigene, plötzlich auftretende Erkrankung. Sie übernehmen keine Stornogebühren, wenn Urlauber aus Angst vor dem neuen Coronavirus an ihrem Zielort eine Reise absagen. Versicherte hätten in diesem Fall keinen Kostenschutz, erklärt der Bund der Versicherten in Hamburg. Urlaubsreisen oder Flüge zum Beispiel nach Rom oder Teneriffa lassen sich allein aus Furcht vor dem Virus rein rechtlich deshalb nicht ohne Stornokosten kündigen. Zurzeit zeigen sich Reiseveranstalter bei neuen Buchungen aber kulant - siehe vorangehender Absatz.

Wer nicht über einen Reiseveranstalter bucht, kann auf Hotelportalen im Internet meist Unterkünfte mit einer kurzfristigen Storno-Option buchen. So lässt sich der Aufenthalt recht kurzfristig ohne Kosten wieder absagen. Das Zimmer kostet dann in der Regel zwar etwas mehr, aber Urlauber bleiben im Zweifelsfall nicht auf ihrem Geld sitzen.

Ich habe eine Kreuzfahrt gebucht oder überlege, dies zu tun. Was erwartet mich?

Das Auswärtige Amt (AA) teilt in seinen Reisehinweisen  mit, Kreuzfahrtpassagiere müssten mit verstärkten Einreisekontrollen und Gesundheitsüberprüfungen rechnen, ebenso mit Verzögerungen, Routenänderungen und in bestimmten Fällen auch Quarantänemaßnahmen durch lokale Behörden. Es sei bereits mehrfach zu Verweigerungen des Anlaufens von Häfen gekommen.

Das AA verweist insbesondere auf den asiatischen Raum. So hat ein Coronavirus-Ausbruch etwa die "Diamond Princess" bei Tokio betroffen, die 14 Tage dort festlag. Allerdings haben auch die Behörden in Europa und den USA reagiert: Die "Aida Aura" musste im norwegischen Haugesund mit rund 1200 Passagieren an Bord einen Tag ausharren. Zwei verdächtige Passagiere wurden negativ getestet, das Schiff konnte die Reise fortsetzen. Aktuell wartet vor San Francisco in den USA die "Grand Princess" noch auf die Hafeneinfahrt. Ein früherer Gast war zuvor an einer Coronavirus-Infektion gestorben, vier ehemalige Passagiere waren positiv auf Sars-CoV-2 getestet worden. Jetzt werden etwa 45 der rund 3500 Menschen an Bord auf das Virus untersucht.

Der Branchenverband Clia kündigte am Freitag  zusätzliche und verbesserte Screening-Maßnahmen als Reaktion auf die Sars-CoV-2-Verbreitung an. So dürften Personen nicht an Bord, die aus oder über China, Iran, Südkorea oder die italienischen Risikoregionen anreisen. Außerdem würden Krankheitsscreenings und Gesundheitschecks vor der Einschiffung durchgeführt.

Ich mache zurzeit Urlaub in einem Land mit vielen Covid-19-Infizierten. Was passiert bei der Einreise an einem deutschen Flughafen?

"Flugreisende aus China, Japan, Südkorea, Iran und Italien müssen bei der (Wieder-)Einreise nach Deutschland mit Kontrollen rechnen und eine Aussteigekarte  ausfüllen", teilt das Auswärtige Amt mit. So soll später ein Kontakt möglich sein, falls ein Mitreisender an Covid-19 erkrankt sein sollte.

Und wenn bei mir im Urlaub das Coronavirus nachgewiesen wird?

Das Auswärtige Amt stellt klar:  "Wenn eine Infektion festgestellt wird, entscheiden die Behörden des jeweiligen Landes, welche Maßnahmen ergriffen werden. Die Behörden können dabei wie auch in Deutschland Quarantänemaßnahmen anordnen. Diese gelten auch für Reisende und müssen befolgt werden." Dies betrifft aktuell zum Beispiel die deutschen Urlauber, die in einem Hotel auf Teneriffa festsitzen und nicht vor dem 10. März 2020 die Insel verlassen dürfen.

Wie kann ich mich auf Reisen vor einer Infektion schützen?

Sich auf einer Reise vor Corona zu schützen, sei nicht so einfach, da es sich um eine Tröpfcheninfektion handelt, sagt Tomas Jelinek vom Centrum für Reisemedizin (CRM) in Berlin. Er rät: Abstand halten, falls möglich - was aber etwa im Flugzeug schwierig ist. Darüber hinaus sei regelmäßiges Händewaschen sehr wichtig. "Viel mehr kann man nicht tun." Die Infektionsgefahr sei an den meisten Orten - auch im Urlaub - nicht besonders hoch.

Manche Reisende greifen zu skurrilen Schutzmaßnahmen - die allerdings oft wirkungslos sind. So sind zum Beispiel Handschuhe aus Baumwolle auf einem Kreuzfahrtschiff oder im Flieger nicht hilfreich. "Handschuhe nehmen alles auf, was Sie berühren", erklärt Jelinek. Die Gefahr sei dann, dass man mit den Händen irgendwann ins Gesicht gehe. Wenn man schon Handschuhe trage, dann müsse man sie ständig wechseln, wie das etwa in Kliniken passiere - auf Reisen nicht praktikabel. "Sie können nicht mit einem Paar Handschuhe durch den Tag gehen, das bringt überhaupt nichts außer Ekzeme." Auch Atemmasken aus Papier, die man teils an Flughäfen sieht, seien für den eigenen Schutz nicht effektiv, sagt der Reisemediziner. Es bringe nur etwas, wenn ein Infizierter eine Maske trage.

abl/dpa/Reuters
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten