Skigebiet in Österreich: Was planen die Alpenländer?
Skigebiet in Österreich: Was planen die Alpenländer?
Foto: Paul Biris / Getty Images

Wintersport in der Coronakrise Das planen die Alpenländer in ihren Skigebieten

Italien will die Skilifte am 18. Januar in Gang setzen – doch das gesamte Land gilt als Risikogebiet. Und wie sieht es aus in Österreich, in Frankreich und in der Schweiz? Eine Übersicht für Wintersportler.

Wintersport ist ein Milliardengeschäft – und für viele Fans ein riesiges Vergnügen. In deutschen Skigebieten stehen die Lifte bis mindestens 10. Januar still, der Ansturm auf die Berge ist dennoch groß. Die Folge? Kilometerlange Staus, gesperrte Parkplätze und überfüllte Rodelhänge in den besonders beliebten Orten.

Die Sehnsucht nach den Skigebieten jenseits der Grenzen, in Italien, Schweiz oder Österreich, wächst daher, je länger sich der Saisonstart hinauszögert. Viele schmieden Reisepläne, stöbern in Buchungsplattformen. Dabei sind zur Zeit Italien, Schweiz, Frankreich und Österreich ganz oder zum größten Teil als Risikogebiete eingestuft.

Und für diese gilt: Reiserückkehrer, die sich in den vergangenen zehn Tagen  dort aufgehalten haben, müssen sich umgehend nach Rückkehr in Deutschland in eine zehntägige häusliche Quarantäne begeben und eine digitale Einreiseanmeldung  ausfüllen. Die Quarantäne kann nach den geltenden landesrechtlichen Vorschriften frühestens nach dem fünften Tag nach Einreise durch ein negatives Testergebnis beendet werden.

Daher stellt sich die Frage: Ist so ein Trip mitten in der Coronakrise den Aufwand und das Risiko wert? Immerhin warnt die Bundesregierung  nach wie vor: »Verzichten Sie auf nicht zwingend notwendige Reisen ins In- und Ausland.« Hier ist eine Übersicht über die momentane Lage und die Einreisebestimmungen der Alpenländer:

Italien:

So sieht es in den Skigebieten aus: Eigentlich sollte die Wintersportsaison in einem der vom Coronavirus am härtesten betroffenen EU-Länder nach der ersten Januarwoche starten. Am vergangenen Wochenende jedoch verkündete die Regierung in Rom, dass die Skigebiete doch länger geschlossen bleiben. Für Freizeitsportler öffnen sie nun ab dem 18. Januar. Viele Regionen und Provinzen hatten um Aufschub gebeten, um die Gesundheitsregeln in Pandemiezeiten anzupassen – dabei geht es etwa darum, wie voll Lifte und Gondeln besetzt sein dürfen.

Die Einreisebestimmungen: Einreisende aus allen EU-Ländern müssen eine Einreiseerklärung  vorlegen und einen negativen PCR- oder Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Bis zum 6. Januar sind die Bestimmungen noch strenger: Wer ohne triftigen Grund aus der EU einreist, unterliegt der Quarantänepflicht. Es ist nicht möglich, sich mit einem negativen PCR- oder Antigen-Test frei zu testen.

Das gilt für Reiserückkehrer: Das Auswärtige Amt  in Berlin hat ganz Italien als Risikogebiet eingestuft, daher gelten die oben aufgeführten Regeln.

Schweiz:

So sieht es in den Skigebieten aus: Der Schweizer Bundesrat hat den Kantonen überlassen, ob sie ihre Skigebiete offen lassen. In den meisten Skigebieten laufen die Bergbahnen, die Skischulen haben geöffnet, ebenso viele Hotels – unter strikter Einhaltung der Schutzkonzepte, heißt es auf der Website des Schweizer Tourismusverbands . Welche der 26 Kantone des Landes den Skibetrieb gestatten, ändert sich jedoch ständig, auch bestimmt durch die epidemiologische Situation vor Ort.

Zurzeit ist zum Beispiel im Kanton Zürich der Liftbetrieb bis zum 22. Januar eingestellt. Auch in Solothurn etwa stehen die Anlagen still. In den Luzerner Gebieten läuft der Betrieb am 8. Januar an. Andere Skigebiete wiederum haben Pausen angekündigt: So bleiben zum Beispiel im Berner Oberland auf der Engstligenalp südlich von Adelboden die Pisten seit Wochenbeginn bis zum 22. Januar geschlossen.

Die Einreisebestimmungen: Deutsche Staatsangehörige dürfen uneingeschränkt in die Schweiz einreisen. Sie müssen kein negatives Testergebnis vorlegen. Eine Ausnahme gilt für Reisende, die sich innerhalb der vergangenen zehn Tage in Sachsen aufgehalten haben. Das deutsche Bundesland ist vom Schweizer Bundesamt für Gesundheit  als Risikogebiet eingestuft. Damit gilt eine zehntägige Quarantänepflicht.

Das gilt für Reiserückkehrer: Das Auswärtige Amt  warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Schweiz. Das Land ist seit Oktober vergangenen Jahres als Risikogebiet eingestuft, daher gelten die oben aufgeführten Regeln.

Österreich:

So sieht es in den Skigebieten aus: In Österreich sind viele Skigebiete zwar inzwischen wieder geöffnet, praktisch jedoch nur für Einheimische. Beherbergungsbetriebe und Gastronomie bleiben noch mindestens bis zum 17. Januar geschlossen.

An und in den Liften und Gondeln ist das Tragen einer FFP2-Maske für alle Wintersportler über 14 Jahre vorgeschrieben. Die Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm haben ihren Betrieb noch nicht aufgenommen. Das Datum des ersten Skitags in Ischgl, ein Corona-Hotspot im vergangenen Winter, soll in diesen Tagen bekannt gegeben werden.

Die Einreisebestimmungen: Bei der Einreise aus den meisten europäischen Ländern – auch aus Deutschland – besteht grundsätzlich eine zehntägige Quarantänepflicht. Hiervon ausgenommen sind die Exklaven Kleinwalsertal, Jungholz und Vomp-Hinteriss in Tirol.

Das gilt für Reiserückkehrer: Das Auswärtige Amt  warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Österreich. Das gesamte Land mit Ausnahme des Kleinwalsertals und von Jungholz ist als Risikogebiet eingestuft, daher gelten die oben aufgeführten Regeln.

Frankreich:

So sieht es in den Skigebieten aus: Nicht nur das weltgrößte Skigebiet »Les Trois Vallées«, auch die anderen Skigebiete im Nachbarland sind geschlossen und sollten Donnerstag, 7. Januar, wiedereröffnen. Regierungssprecher Gabriel Attal hatte es in der vergangenen Woche aber als »wenig wahrscheinlich« bezeichnet, dass der Termin angesichts der weiterhin hohen Corona-Fallzahlen eingehalten werden könne. Noch hat Frankreichs Regierung keine neue Erklärung dazu abgegeben.

Die Einreisebestimmungen: Für Personen, die aus einem EU-Mitgliedstaat nach Kontinental-Frankreich einreisen, gibt es derzeit keinerlei Einschränkungen .

Das gilt für Reiserückkehrer: Ganz Frankreich, mit Ausnahme der Regionen Bretagne und Korsika sowie der Überseegebiete Guadeloupe, La Réunion und Martinique ist vom Auswärtigen Amt  als Risikogebiet eingestuft. Daher gelten die oben aufgeführten Regeln.

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