Urlaub mit dem Nachwuchs Aus für Kinderreisepässe – darauf sollten Eltern ab 2024 achten
Personalausweis, Kinderreisepass oder normaler Reisepass? Das war bisher die Frage, bevor die Familie in den Auslandsurlaub aufbrach. Kinderreisepässe für unter Zwölfjährige waren praktisch: schnell ausgestellt und billiger. Doch sie haben bei der Einreise in manche Länder erhebliche Nachteile. Ab 2024 werden sie daher nicht mehr ausgegeben. Eltern, die mit ihren Kindern auf Reisen gehen wollen, benötigen für sie daher über kurz oder lang einen Personalausweis oder Reisepass mit Chip.
Wir beantworten die wichtigsten Fragen dazu:
Warum gibt es den Kinderreisepass bald nicht mehr?
Der Kinderreisepass ist eines der wenigen Ausweisdokumente ohne Chip. Das macht ihn weniger sicher als Pässe mit Chip. »Der Chip enthält unter anderem elektronische Sicherheitsmerkmale, welche leicht zu kontrollieren und sehr schwer zu fälschen sind«, heißt es vom Bundesinnenministerium (BMI). Das sind unter anderem die Fingerabdrücke.
Alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip, die die EU-Länder ausstellen, haben aufgrund ihrer geringeren Sicherheit eine kürzere Gültigkeitsdauer, für ab 2021 neu ausgestellte Kinderreisepässe beträgt sie ein Jahr. Bei Kinderreisepässen, die vor 2021 ausgestellt wurden, gilt die darin eingetragene Gültigkeit.
Beim Reisen in manche Länder ergibt sich aber ein Problem: Pässe ohne Chip haben auch eine eingeschränkte Akzeptanz. »Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert«, so das BMI.
Beispiel Südafrika: Dort werden verlängerte Kinderreisepässe bei der Einreise nicht akzeptiert, schreibt das Auswärtige Amt. Wurde das Dokument nicht verlängert oder aktualisiert, ist die Einreise hingegen möglich.
Beispiel USA: Für eine geplante Reise in die Vereinigten Staaten sollte das Kind einen normalen Reisepass haben. Besitzt es nur einen Kinderreisepass, benötigt es nämlich ein Visum. Die viel einfacher zu erhaltende elektronische Einreisegenehmigung (Esta) kann man nur mit einem Reisepass beantragen – das gilt auch für die Kleinen.
Manche Länder fordern bei Einreise eine bestimmte Restgültigkeit des Dokuments, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränke die Verwendbarkeit eines Kinderreisepasses zusätzlich erheblich ein, gibt das BMI an. Die Abschaffung soll verhindern, dass Reisen von Familien an der Grenze unterbrochen werden müssen.
Fazit: Künftig gibt es keine Unsicherheit mehr, ob der Kinderreisepass im Zielland gilt oder nicht – alle Familienmitglieder benötigen die gleichen Dokumente.
Wann wird der Kinderreisepass abgeschafft?
»Kinderreisepässe dürfen nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden«, so das BMI. Solange das Gültigkeitsende noch nicht erreicht ist, kann das Kind also noch mit dem Kinderreisepass reisen.
Was sind die Alternativen und wie lange sind sie gültig?
Jedes Kind benötigt unabhängig vom Alter sein eigenes Reisedokument, wenn es ins Ausland reisen möchte. Kindereinträge in den Reisepässen der Eltern sind schon seit mehr zehn Jahren nicht mehr gültig. Das gilt auch für Reisen innerhalb der EU.
Daher sind Personalausweise und Reisepässe die Alternativen. Diese Dokumente sind für Personen unter 24 Jahre und damit auch für Kinder maximal sechs Jahre lang gültig.
Wobei es einen Haken gibt: Gerade bei Säuglingen und Kleinstkindern kann sich das Äußere innerhalb von sechs Jahren so stark verändern, dass sie mit dem ursprünglichen Ausweisdokument nicht mehr klar zu identifizieren sind. In diesem Fall wäre der Ausweis vorzeitig ungültig, stellt das BMI in seinen FAQ zu Pässen online klar.
Sieht das Kind inzwischen deutlich anders aus als auf dem Passbild, sollte man deshalb lieber auf Nummer sicher gehen und rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen.
Wo beantrage ich die Ausweisdokumente und was brauche ich dafür?
Sowohl Personalausweis als auch Reisepass werden im Bürgeramt beantragt. Das zuständige Amt findet man etwa über den sogenannten Behördenfinder . Mitzubringen sind ein biometrisches Passbild und ein Ausweisdokument. Wenn Ihr Kind bisher keinen Ausweis hatte, müssen Sie die Geburtsurkunde vorweisen.
Bei den biometrischen Passfotos gelten für Kinder unter zehn Jahren weniger strenge Vorgaben als bei Erwachsenen. Nötig ist eine Frontalaufnahme mit bestimmten Voraussetzungen, für die es beim Innenministerium eine Schablone gibt. Bei Kindern bis fünf Jahren sind die Vorgaben noch weniger streng, das Foto muss nur von vorne aufgenommen und von guter Qualität sein.
Fingerabdrücke werden erst bei Kindern ab sechs Jahren auf dem Chip auf dem elektronischen Reisepass gespeichert. Bei Kindern über sechs Jahren werden die Fingerabdrücke erfasst und ausschließlich im Pass gespeichert. Behörde und Passhersteller löschen die Abdrücke wieder.
Kinderreisepässe konnten sofort ausgestellt werden, der Reisepass braucht länger. Zur Not können die Eltern einen vorläufigen Reisepass sofort erhalten – dafür muss aber ein Aufschlag von 26 Euro gezahlt werden.
Wann braucht es welchen Pass?
Mit einem Personalausweis kann man innerhalb der Europäischen Union problemlos mit dem Nachwuchs reisen. Ist jedoch eine Reise außerhalb der EU geplant, benötigt das Kind meist einen Kinderreisepass, teils einen normalen Reisepass. Welches Dokument für die Einreise in ein Land nötig ist, lässt sich in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes nachlesen.
Was kostet der Pass?
Der für ein Jahr geltende Kinderreisepass kostete 13 Euro – jetzt wird es teurer: Ein normaler Reisepass (gültig für bis zu sechs Jahre) kostet für alle Personen unter 24 Jahre 37,50 Euro, für eine Expressausstellung innerhalb weniger Werktage sind es 69,50 Euro. Ein Personalausweis kostet für Kinder 22,80 Euro.