NORDSEE Wie absurd
Die Klassenfahrt der 8a des Schiller-Gymnasiums in Hannover begann mit einer drastischen Lektion. Bei einer morgendlichen Wanderung vor der ostfriesischen Ferieninsel Juist entdeckten die Schüler am Strand den aufgedunsenen Kadaver eines Seehundes.
Die anschauliche Schulstunde zum großen Sterben in der Nordsee, das vergangene Woche wegen einer Salmonellen-Verseuchung zum ersten Badeverbot im Traditionsbad Norderney führte, ließ die Jugendlichen nicht kalt. Sie beschlossen, beim Bonner Umweltminister Klaus Töpfer (CDU) "endlich Taten statt Worte" einzufordern. "Das Meer funkt SOS", schrieben die Schüler dem Minister. "Seehunde", begründeten sie ihren Hilferuf, "können sich schließlich nicht selber wehren."
Genau das soll sich bald ändern. Vor dem
Verwaltungsgericht klagen, erstmals, die "Seehunde in der Nordsee" gegen die "Bundesrepublik Deutschland", vertreten durch Verkehrsminister Jürgen Warnke (CSU).
Kein Witz: Noch in diesem Monat soll die richterliche Entscheidung über die "Zulässigkeit" der auf 200 Seiten formulierten Klage gegen die "Einbringung von Abfallstoffen auf hoher See" verkündet werden. "Wenn das durchgeht", prognostiziert der Hamburger Robben-Anwalt Michael Günther, "wird das ein großer Knaller."
In der Tat: Die von den acht größten Umweltverbänden der Bundesrepublik, von Greenpeace bis zum Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, mit rund 50 000 Mark finanzierte Robben-Klage hat grundsätzliche Bedeutung. Bereits vorvergangene Woche forderte das Gericht mehrere Industrieunternehmen zur Stellungnahme auf, darunter die "Westdeutsche Abfallbeseitigungsgesellschaft mbH" in Duisburg, die "Bayer AG" in Leverkusen, die "Kronos Titan" im niedersächsischen Nordenham und die "Deutsche Solvay-Werke GmbH" im nordrhein-westfälischen Rheinberg.
All diese Unternehmen nutzen die Nordsee als Mülleimer. Die Genehmigungen für Giftpartien erteilt das Deutsche Hydrographische Institut in Hamburg, das Minister Warnke untersteht.
Sollten die Richter dem Antrag stattgeben, müssen die Spezialschiffe mit antiken Götter-Namen wie "Vesta" und "Titan", die jährlich über 300 000 Tonnen chemische Abfälle verbrennen und verklappen, im Hafen bleiben - Ofen aus für die Giftmüll-Marine.
Doch zuvor haben die Umweltkläger hohe juristische Hürden zu überwinden. Denn im deutschen Rechtssystem gilt die Natur - ganz im Sinne des jüdischchristlichen Weltbildes (Genesis 1.28: "Machet Euch die Erde untertan") - schlicht als Objekt. Dementsprechend ist ein Seehund, tot oder lebendig, nach dem Gesetzbuch eine "herrenlose Sache" ohne jeden Rechtsanspruch.
So kann sich eine Robbe nach dem derzeit herrschenden Rechtsverständnis auch nicht gegen ihren Mißbrauch als Endlager für Umweltgifte wehren. Die Tiere mit den niedlichen Kugelaugen zählen zu jenen Meeressäugern, die weltweit am stärksten mit giftigem PCB verseucht sind.
Die Verursacher des Drecks berühren nach herkömmlicher Juristenmeinung jedoch nicht "Interessen der (menschlichen) Allgemeinheit" - auch wenn das Überleben einer Spezies auf dem Spiel steht. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Die "existentielle Not der Seehunde, zu überleben", ist denn auch Ausgangspunkt für die Natur-Klage vor dem Verwaltungsgericht: Weil es "um die Fortexistenz einer ganzen Tierart" gehe - fast 80 Prozent der Robben-Population in Schleswig-Holstein sind bereits ausgerottet -, seien auch "die Lebensgrundlagen des Menschen" betroffen.
"Leben in den Gewässern", formulieren die Anwälte der Naturschutzverbände, "kann nur so lange geschützt werden, wie es in ihnen vorhanden ist." Den Öko-Verbänden, die "Flora und Fauna" verpflichtet sind, drohe der "Vereinszweck" verlorenzugehen.
Die juristischen Klippen der Robben-Klage werden in dem Naturschützer-Schriftsatz klar benannt: Als "wild lebende Tiere" seien die Seehunde "nicht der Rechtsordnung der Bundesrepbulik Deutschland unterworfen", weil sie im "Küstenmeer oder außerhalb der Hoheitsgrenzen" leben.
Die Umwelt-Advokaten beantragten, Verbände und Stiftungen als "Prozeßpfleger" für die sprach- und staatenlosen Flossenfüßler weit draußen im verseuchten Meer zu bestellen. "Es dürfte Schwierigkeiten bereiten", erkannten die Rechtsvertreter, "eine schriftliche Vollmacht vorzulegen."
Ebenso machtlos wie die Robben sind nach herrschender Rechtslehre freilich auch die Bundesbürger. Denn nordwestlich vor Helgoland, im Verklappungsgebiet für Dünnsäure, wohnen naturgemäß keine klageberechtigten Anwohner. Greenpeace-Anwalt Johann-Friedrich Blume: "Das Beispiel Nordsee zeigt, wie absurd die gültige Rechtsdoktrin ist."
Die "Eigenrechte der Natur" hat der US-Jurist Christopher D. Stone bereits Mitte der siebziger Jahre in einem Standardwerk beschrieben. _(Christopher D. Stone: "Umwelt vor ) _(Gericht - Die Eigenrechte der Natur". ) _(Trickster Verlag, München; 164 Seiten; ) _(24,80 Mark. ) Der Rechtsprofessor, der an der Southern California University in Los Angeles lehrt, hatte die überraschende Frage geprüft: "Should Trees have Standing?"
Daß nicht nur Bäume als Kläger auftreten können, haben seither etliche erfolgreiche Natur-Urteile gezeigt. So entschied der oberste Gerichtshof in Washington 1978 gegen die Fertigstellung eines Staudamms in Tennessee, der zum Aussterben einer nur dort vorkommenden Zwergbarschart, Percina tanasikam,
geführt hätte. In ähnlichen Verfahren mußten sich US-Gerichte mit Klagen im Namen von "natural objects" befassen - einem Fluß, einer Sumpflandschaft, einem Bach, einem Strand, einer innerstädtischen Parkanlage und einer raren Vogelart auf Hawaii.
In einem Minderheitsvotum bestätigte ein oberster Richter am Supreme Court die Klagebefugnis des Naturvereins "Sierra Club" im Namen eines Tals. Die Umweltschützer hatten versucht, einen geplanten Skizirkus des Walt-Disney-Konzerns zu stoppen.
Von solchen Erfolgen können westdeutsche Umweltschützer nur träumen. Zwar war noch vor der Wende in Bonn 1982 die Einführung einer sogenannten Verbandsklage geplant; damit sollten Umweltverbände treuhänderisch für bedrohte Arten und Landschaften vor Gericht ziehen können. Gegen eine solche Klagemöglichkeit aber wetterten mit Erfolg der Bundesverband der Deutschen Industrie, der Deutsche Industrie- und Handelstag sowie der Bauernverband.
Die Lobby der Natur-Nutzer befürchtete eine "Prozeßflut", die zu einer "hemmungslosen Verzögerung von Investitionen" führen könne, wie der Unionsabgeordnete Heinz Günther Hüsch unkte. Die CDU/FDP-Mehrheit im Bundestag lehnte im März dieses Jahres ein Klagerecht für Umweltverbände ab. Der ehemalige Innenminister Gerhart Rudolf Baum (FDP), ein Befürworter der Verbandsklage: "Wir können uns gegen die Unionsmehrheit nicht durchsetzen."
Wie wenig die Befürchtungen der Klage-Kritiker indes berechtigt sind, zeigt die Praxis in jenen Bundesländern, die das Instrument der Verbandsklage bereits eingeführt haben. In Hessen gab es bislang insgesamt 34 Verfahren, in Berlin ein halbes Dutzend, in Bremen drei, in Hamburg eine und im Saarland noch keine einzige Verbandsklage.
Zwar betonen sämtliche Fraktionen im Bundestag den "Vorrang des Umweltschutzes". Doch selbst das in der bayrischen Verfassung verankerte "Staatsziel Umweltschutz" soll die Liebe zur Natur zunächst im Interesse des Menschen, nicht einer bedrohten Spezies fördern. Dieses "anthropozentrische" Rechtsverständnis soll nach Meinung der kritischen Umweltjuristen mit Hilfe der Robben-Klage korrigiert werden. Ein im vergangenen Monat gegründetes "Institut für Umweltrecht" in Bremen will als "juristisches Öko-Institut", so Geschäftsführer Hubertus Baumeister, zum Wandel beitragen.
Immerhin: "Eigenrechte der Natur" waren schon vor zwei Jahren auf dem Deutschen Juristentag erörtert worden. Auch Bundespräsident Richard von Weizsäcker hält den "Schutz der Natur um ihrer selbst willen" für notwendig. Und in Grundsatzerklärungen fordern sowohl der Rat der Evangelischen Kirche als auch die katholische Bischofskonferenz eine "Überwindung" des bisherigen Naturverständnisses. Nächste Woche steht das Thema bei der Justizminister-Konferenz in Bremen auf der Tagesordnung.
Das Hamburger Robben-Verfahren wird von den Initiatoren als "strategische Symbolklage" (Baumeister) eingeschätzt. Auch bei einem Scheitern der Klage wird das Gericht, so das Kalkül, begründen müssen, warum Seehunde in einem "rechtsfreien Raum" leben und sterben. "Das wird für unsere Aktionen", sagt die Greenpeace-Sprecherin Ingrid Jütting, "immens wichtig sein."
Selbst im fernen New York wird etwas für die deutschen Robben getan. Bei einer
Kanzlei in Manhattan läßt der in alliierten Streitsachen erfahrene Berliner Rechtsanwalt Reiner Geulen derzeit eine Klage gegen die US-Firma "NL-Chemicals" wegen "Verletzung internationaler Abkommen über die Hohe See" vorbereiten.
Denn der Giftmüll-Verklapper Kronos Titan in Nordenham ist eine hundertprozentige Tochter des amerikanischen Konzerns und durch einen Beherrschungsvertrag der Muttergesellschaft eng verbunden.
Umwelt-Advokat Geulen zum SPIEGEL: "Die Schutzmacht ist gefordert."