06.04.1955
SOWJETZONEJUGENDWEIHE
Der katholische Klerus in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands wurde angewiesen, um die Zeit, zu der dort die kommunistischen "Jugendweihen" stattfinden, "eine eindrucksvolle, mit aller Feierlichkeit auszustattende Firm-Erneuerungsfeier zu halten. Dazu sind alle Jugendlichen einzuladen und vorzubereiten... Eine Vorlage dafür wird baldigst zugeschickt". Den Geistlichen gingen besondere Richtlinien zu, nach denen katholische Kinder behandelt werden sollen, die an einer "Jugendweihe" teilnahmen (was eine schwere Sünde gegen den Glauben sei): "Die Lossprechung von dieser Sünde kann nicht ohne weiteres geschehen. Da sie öffentlich geschehen ist, sind vielmehr die Seelsorger verpflichtet, von den Kindern wie von den Eltern eine schriftliche Reueerklärung und einen Widerruf (unter Zuziehung zweier Zeugen) zu verlangen." Kinder, die dies verweigerten, könnten nicht zur hl. Firmung zugelassen und im Falle des Todes nicht kirchlich beerdigt werden. Mit der "Jugendweihe" sei ein Punkt erreicht, "wo auch schwere Benachteiligungen in Stellung und Einkommen oder in den Zukunftsaussichten der Jugendlichen keine Entschuldigung mehr bieten".
DER SPIEGEL 15/1955
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