KONKURSE / INDUSTRIE Die Leiche lebt
Am Sonnabend, dem 10. März 1951, befanden sich in der Kasse der altrenommierten Bremer Francke Werke AG noch genau achtzig Mark und dreißig Pfennig. Der Direktor der Firma, Dr. Klumpp, und sein Syndicus Dr. Rosenkranz hielten es angesichts dieser Liquiditätslage für angezeigt, beim Amtsgericht Konkurs anzumelden.
Diese Insolvenz löste sofort jene Maßnahmen aus, die das Gesetz für den Fall der Zahlungsunfähigkeit eines Wirtschaftsunternehmens vorsieht. Ab 12 Uhr mittags durfte die Francke Werke AG nicht mehr über ihr Vermögen verfügen, ein Konkursverwalter übernahm die Geschäfte. Um alle Kaufleute zu warnen, wurde der Konkurs gleichzeitig dem Handelsregister gemeldet, im Grundbuch wurden die vorgeschriebenen Sperrvermerke eingetragen. Der übliche dreimalige Totenruf im Bonner Bundesanzeiger forderte alle Gläubiger der Gesellschaft auf, ihre Ansprüche anzumelden. Aus dem Verkauf der zu versilbernden Vermögenswerte der Francke Werke AG sollten diese Ansprüche wenigstens zu einem gewissen Prozentsatz befriedigt werden.
Mehr als vier Jahre nach diesem Begräbnis, im Sommer 1955, mehren sich jedoch die Stimmen, die eindringlich fragen, ob die Francke Werke AG damals nicht nur scheintot war und ob es nicht übereilt gewesen sei, den Konkurs anzumelden. Am lautesten wird diese Frage von Aktionären der nach achtzigjährigem Bestehen untergegangenen Firma gestellt. Denn das nunmehr abgeschlossene Konkursverfahren hat zu der in Deutschland einmaligen Konkursquote von hundert Prozent, das heißt zur vollen Befriedigung der Gläubiger-Ansprüche,
geführt. Hinzu kommt, daß der in Konkurs gegangene und verkaufte Betrieb unter der Leitung eines Düsseldorfer Kaufmanns heute prächtig floriert.
Die Aktionäre, die den tatsächlichen Ursachen des Konkurses nachspüren, wurden zu noch intensiveren Forschungen angeregt, als sie von Strafanzeigen erfuhren, die ein früherer Geschäftspartner der Francke-Verwaltung erstattet hatte. Die Strafanzeigen und eine Eingabe an das Konkursgericht Bremen begründete dieser Geschäftspartner, der Ex- und Importeur Friedrich Gärtner, mit den Feststellungen:
▷ "Eine echte Illiquidität der Francke Werke AG hat nicht vorgelegen", und
▷ "Es handelte sich um die Abwicklung eines bereits Monate vor der Konkurseröffnung geplanten Konkurses."
Die Francke Werke waren aus einem in den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts gegründeten handwerklichen Unternehmen hervorgegangen. Sie betrieben auf ihrem von alten Bäumen umgebenen Fabrikgelände den Bau von Gasbehältern, Leitungen und Krananlagen. Außerdem bauten sie ganze Gas- und Wasserwerke.
Da für diese Produktion immer die öffentliche Hand der größte Auftraggeber gewesen war und da nach der Währungsreform in den öffentlichen Kassen Geldknappheit herrschte, war die Beschäftigungslage des Betriebes zunächst nicht sehr günstig. Außerdem litten die Francke Werke an einer Krankheit, die nach der Währungsreform weit verbreitet war und die laut jüngsten Erklärungen der Bank deutscher Länder auch heute noch zahlreichen westdeutschen Firmen schon bei einem leichteren Wirtschafts-Windstoß zum Verhängnis werden könnte: Sie litten an kurzfristiger Verschuldung.
Um mit der Produktion in großem Stil beginnen zu können, hatte die Direktion der Francke Werke im August 1948 zunächst 700 000 Mark Bankkredite aufgenommen. Ein Jahr später erhielt die Firma ein Darlehen von 300 000 Mark von der Allianz
Versicherungs-Aktiengesellschaft, und gegen gute Sicherheiten gab auch der Bremer Staat einen Betriebsmittel- und Investitionskredit von einer Million Mark.
Weil sie sich vom Inlandsgeschäft keine ausreichende Beschäftigung versprach, steckte die Direktion viel Geld in die Auslandswerbung und in die Ausarbeitung von Exportangeboten. Die Rentabilität des Unternehmens hing bald davon ab, ob diese Aufträge aus dem Ausland rechtzeitig genug eintreffen würden. Tatsächlich kamen nach einiger Zeit Exportaufträge herein, vor allem der Export von Kränen nach Finnland ließ sich - mit Hilfe des Exporteurs Gärtner - recht gut an.
Ein großer Tankbauauftrag aus Brasilien im Werte von 4,3 Millionen Mark sollte den Betrieb schließlich vollends aus den Liquiditätsschwierigkeiten herausbringen. Für diesen Auftrag hatte die Finanzverwaltung des Bremer Senats eine Vorfinanzierung in Höhe von 700 000 Mark zugesichert. Direktor Klumpp, den der Bremer Staat kraft seiner Gläubigerstellung in die Firma lanciert hatte und der erst am 1. Januar 1951 alleiniger Vorstand geworden war, schrieb deshalb später in seinem Geschäftsbericht: "Es bestand berechtigte Hoffnung, daß mit dem Anlaufen des großen Auftrages ''Brasilien'' der Tiefpunkt überschritten war und der Trend des Werkes sich ins Positive ändern würde."
Aber das rettende Geschäft mit Brasilien platzte, denn die für die Bremer Kredit- und Bürgschaftspolitik Verantwortlichen hatten begonnen, über die Frage zu beraten, ob der Staat mit seinen Krediten nicht bereits zu weit vorgeprescht oder zumindest im Begriffe war, das im Fall Francke Werke zu tun. In internen Besprechungen setzte sich die Tendenz durch, die Kreditzügel straffer anzuziehen. Und obwohl laut Geschäftsbericht der Francke Werke für die Vorfinanzierung des Brasilien-Geschäftes nicht nur 700 000 Mark zugesagt waren, sondern darüber hinaus noch eine Risiko-Übernahmeerklärung des Bremer Staates bis zu einer Maximalhöhe von 350 000 Mark vorlag, zuckte die öffentliche Hand plötzlich zurück.
Im Vertrauen auf den Finanzierungsplan aber hatte die Francke-Geschäftsleitung für den Bau der brasilianischen Tanks bereits 10 000 Tonnen Stahl bestellt. Da die Vorfinanzierung nun zusammenbrach und Dr. Klumpps Versuche, andere Geldgeber für das bereits fest abgeschlossene Brasilien-Geschäft einzuschalten, erfolglos blieben, konnte die Firma die ersten fälligen Stahlrechnungen nicht bezahlen.
Am 15. Februar war die Hiobsbotschaft über die geplatzte Vorfinanzierung im Werk eingetroffen. Am 16. Februar pfändete das Finanzamt einen größeren Steuerbetrag, und nachdem sich das herumgesprochen hatte, flatterte ein derartiger Schwarm von Zahlungsbefehlen in die Francke Werke, daß Direktor Klumpp sich entschloß, den Gang zum Konkursgericht anzutreten.
Die meisten Aktionäre erfuhren von dem Zusammenbruch erst aus den Zeitungen. In der Hauptversammlung, die dann zu ihrer Unterrichtung einberufen wurde, wurden bereits erste Proteste gegen die Direktion der Gesellschaft und auch gegen die Bremer Finanzverwaltung laut. In den folgenden Jahren setzte sich die Ansicht, daß der Francke-Konkurs nicht notwendig gewesen war, immer mehr durch.
Drei Wochen nach Anmeldung des Francke-Konkurses wurde im Bremer Handelsregister eine Firmenänderung eingetragen, die für das Konkursverfahren von besonderer Bedeutung sein sollte. Die staatliche "Fabrik für Fertighausbau GmbH" ließ in diesen Tagen ihren Namen in "Bremer Industrie- und Treuhand-Gesellschaft
mbH" (Indutreu) ändern. Eigentümer der Fertigbau-Gesellschaft waren die Stadt Bremen und der Bremer Staat gewesen, der auch den ehemaligen Leiter der Staatlichen Erfassungs-Gesellschaft (Steg), Heinrich Gieseken, zum Geschäftsführer der Fabrik für Fertighausbau bestellt hatte.
Den Posten behielt Gieseken auch nach Umbenennung der Firma, und in dieser Geschäftsführer-Eigenschaft wurde er plötzlich von Staats wegen Herr über die Francke Werke AG. Denn der mittlerweile eingesetzte Konkursverwalter übergab Maschinen, Gebäude und Anlagen der zusammengebrochenen Francke Werke zur Benutzung an die staatliche Gesellschaft Indutreu, die nun ihrerseits die Produktion weiterführen sollte. Gieseken bediente sich dabei nicht nur der vorhandenen Betriebsausrüstung, sondern auch der von den Francke Werken unter großen Kosten hereingeholten Auslandsaufträge.
Erstaunt sahen die alten Eigentümer, die Aktionäre, daß ihr zusammengebrochenes Werk gar nicht schlecht florierte. Die vorhandenen Aufträge waren selbst nach der Auskunft des Konkursverwalters "wertmäßig erheblich". Es zeigte sich auch, daß ein Teil der 460 000 Mark betragenden Pfändungen des Finanzamts kurzfristig wieder freigegeben worden war, wodurch der Betrieb auch wieder etwas Luft bekam.
Der Exporteur Gärtner, der unentwegt versuchte, für die von der Indutreu weiterbetriebenen Finnlandgeschäfte Provisionsbzw. Handelsspannen-Anteile zu erhalten, machte die staunenden Aktionäre noch auf etwas anderes aufmerksam. Er teilte ihnen mit, schon seit Januar 1951 hätten bei der Bank deutscher Länder rund 220 000 Mark aus seinen Finnlandaufträgen bereitgelegen,
die kurze Zeit nach der Konkurseröffnung auch prompt abgerufen worden seien.
Gärtner machte mit diesem Hinweis auch das Konkursgericht mobil. Er empfahl, nachzuprüfen, ob es unter diesen Umständen tatsächlich zu der Illiquidität habe kommen müssen und ob es nicht doch die Kreditverweigerung der Bremer Finanzverwaltung gewesen sei, "die den Anstoß zu dem nach Gutachten von Experten nicht notwendigen Konkurs gab".
Leiter der zuständigen Finanzverwaltung war 1951, zur Zeit der Konkursanmeldung, der - im Jahre 1953 verstorbene - Staatsrat Ramdohr. Sein Nachfolger, Regierungsdirektor Dr. Vogt, versichert jedoch heute, die Firma sei damals wirklich nicht mehr zu retten gewesen. Die Übernahme des zusammengebrochenen Betriebes durch die staatliche Indutreu begründet er mit der Sorge des Staates um die Arbeitsplätze. Auf die Frage, warum denn die Vorfinanzierung des großen Brasilienauftrages nicht mehr zum Zuge kam, meint Dr. Vogt: "Wenn wir den Leuten dieses Geld gegeben hätten, dann wäre es auch noch verlorengegangen."
Diese pessimistische Einschätzung der geschäftlichen Chancen der Francke Werke AG hat sich mittlerweile als falsch erwiesen. Die staatliche Indutreu hat sogar in knapp einem Jahr (bis sie die Francke Werke an einen Düsseldorfer Industriellen verkaufte) mit den Betriebsanlagen des alten Unternehmens 163 000 Mark Gewinn erwirtschaftet. Zum Kummer der Aktionäre floß dieser Gewinn nicht mehr in ihre Taschen, sondern in die Bremer Staatskasse.
Auch in anderer Beziehung unterschied sich das finanzielle Ergebnis des Francke-Konkurses sehr von anderen Konkursverfahren. Die durchschnittliche Quote, die aus dem Verkauf aller Vermögenswerte zahlungsunfähiger Firmen erzielt wird, liegt in der Bundesrepublik unter 40 Prozent. Wenn die Ansprüche der Gläubiger jeweils zur Hälfte befriedigt werden können, ist das schon ein recht günstiges Ergebnis.
Den achthundert Gläubigern der Francke Werke dagegen wurden ihre unbezahlt gebliebenen Rechnungen samt und sonders bezahlt. Worauf der Chor der Aktionäre um so lauter fragte, warum das Unternehmen sterben mußte. In der Tat war der Konkurserlös so reichlich, daß auch die an der Abwicklung des Konkurses beteiligten Personen und der Bremer Staat nicht schlecht dabei fuhren.
So kassierte der Konkursverwalter Dr. Wilhelm Heymann das außergewöhnliche Honorar von 190 000 Mark. Diesem Konkursverwalter wirft der Exporteur Gärtner vor, der Finanzabteilungsleiter Staatsrat Ramdohr habe ihn, Heymann, schon mehrere Wochen vor Konkurseröffnung gefragt, ob er bereit sei, den Posten des Konkursverwalters im Falle der Francke Werke AG zu übernehmen. Der Exporteur Gärtner und die Aktionäre würden in einer solchen Benachrichtigung eine Bestätigung für ihre Überzeugung sehen, daß die Bremer Finanzverwaltung es zu dem Francke-Konkurs kommen ließ.
Mit dem Exporteur Gärtner stellen in diesem Zusammenhang die Aktionäre dem Konkursverwalter Dr. Heymann besonders dringlich die Frage, warum er darauf verzichtet habe, wegen der plötzlich abgesagten Vorfinanzierung des Brasiliengeschäftes Regreßansprüche gegen den Bremer Staat zu erheben.
Neben dem Honorar für den Konkursverwalter wurden auch noch 25 000 Mark an Heinrich Gieseken, den Geschäftsführer der staatlichen Indutreu, gezahlt. Gieseken beanspruchte diese Summe als Provision
dafür, daß er den Düsseldorfer Interessenten vermittelt hat, der die Francke Werke schließlich, im Frühjahr 1952, kaufte. Über diese Vermittlung, durch die dem Restvermögen der Firma weitere 25 000 Mark entzogen wurden, hat der Konkursverwalter Heymann zwei lesenswerte Eintragungen in die Konkursakte gemacht.
Auf Seite 751 heißt es da:
▷ "Nachdem am 20. Februar 1952 der Verkauf des Werkes erfolgt war, trat viele Monate später Herr Gieseken an mich heran und erklärte, daß er mir als Konkursverwalter den Interessenten für das Werk zugeführt habe. Da mir hierüber nichts bekannt war, verlangte ich den Nachweis über seine Tätigkeit und bat um Aufklärung, in welcher Eigenschaft er tätig geworden sei."
Auf Seite 753, die drei Tage später geschrieben wurde, steht:
▷ "... habe ich einige Monate nach Bewältigung der ersten Verwaltungsarbeiten verschiedene Makler und auch Herrn Gieseken aufgefordert, sich um Käufer für das Industriewerk zu bemühen."
Auf diese Weise nahm der Konkurs für alle Beteiligten finanziell einen günstigen Verlauf; nur nicht für die Aktionäre. Als Ende Dezember 1954 die vom Gesetz vorgeschriebene Schlußverhandlung vor dem Bremer Konkursgericht stattfand, waren alle befriedigt: Die voll ausgezahlten Gläubiger, der gut honorierte Konkursverwalter und der Bremer Staat, der nach den Worten des Leiters der Bremer Finanzabteilung, Dr. Vogt, bei der ganzen Sache "sogar noch einen Gewinn gemacht" hat. Die Bremer Landesbank hatte ihre Kredite ebenso voll befriedigen können wie die Norddeutsche Kreditbank, deren Generaldirektor Krause Aufsichtsratsvorsitzender der Francke Werke AG ist.
Nur die Aktionäre des fast achtzigjährigen Unternehmens hatten ihren Betrieb verloren. Denn nachdem die Gläubiger voll befriedigt sind und der Konkurs durch Provisionen, Honorare und Gerichtskosten Hunderttausende verschlungen hat, wird von der einen Million Mark Aktienkapital der Eigentümer nur noch eine geringe Quote übrigbleiben.
In der Hauptversammlung am 14. Juli 1955 richteten einige der Aktionäre deshalb
bittere Vorwürfe gegen den seinerzeit auf Veranlassung des Bremer Staates in die Francke Werke eingetretenen Dr. Klumpp, der den Konkurs angemeldet hatte, und gegen den Aufsichtsratsvorsitzenden Direktor Hermann Krause von der Norddeutschen Kreditbank Bremen. Sie fragten, warum Vorstand und Aufsichtsrat denn damals nicht getan hätten, was in einer solchen Situation am nächsten liege, nämlich - statt Konkurs anzumelden - einen Vergleich*) anzustreben und mithin das Unternehmen am Leben zu erhalten.
Aufsichtsratsvorsitzender Krause, der neben seiner Tätigkeit als arbeitsgeplagter Bankdirektor noch in neun Gesellschaften Aufsichtsfunktionen ausübt, erklärte achselzuckend, man könne eben nichts machen, wenn kein Geld da sei. Außerdem sei er zur Zeit der Konkursanmeldung im Harz auf Urlaub gewesen. Als unter Punkt 4 der Tagesordnung über "Regreß-Prozesse" diskutiert werden sollte, fragte der Bankdirektor Krause so nachsichtig-humorvoll, wer denn hier prozessieren wolle, daß der Aktionär Rechtsanwalt Dr. Schilling aus Hamburg sich erboste, die Frage müsse doch ernsthaft geprüft werden. Man sei schließlich in einer Hauptversammlung und nicht im Kasperletheater.
Obwohl die Verwaltung bremsend warnte, für etwaige Prozesse ginge wahrscheinlich nur noch mehr Geld drauf, sammelte sich in der Juli-Hauptversammlung unter den Aktionären der Francke Werke AG eine handfeste Gruppe, die eine Aufhellung der Hintergründe des Konkurses verlangt. Es zeigte sich, daß die Kritik der Aktionäre um so freimütiger ausfiel, je weiter der Wohnort dieser Aktionäre von Bremen entfernt liegt.
Diplom-Volkswirt Dr. Beck aus Stuttgart, der ein größeres süddeutsches Aktienpaket vertrat, legte in aller Offenheit dem Bremer Staat eine "zumindest moralische Schuld" an dem Zusammenbruch zur Last. Beck sagt: "Mir ist kein Fall in der
deutschen Wirtschaftsgeschichte bekannt, in dem eine Firma in Konkurs ging und dann später sämtliche Gläubiger voll befriedigt wurden und darüber hinaus noch eine Restquote übrigblieb. Die Konkurseröffnung hätte sich nach meiner festen Überzeugung ohne Schwierigkeiten vermeiden lassen."
Bremer Dienststellen geben über die Nachfolgefirma der Francke Werke die Auskunft, sie floriere glänzend. In den amtlichen Vermögensnachweisen der Freien und Hansestadt Bremen können nun aber die alten Aktionäre des Unternehmens nachlesen, daß an diesem gut florierenden Nachfolgeunternehmen niemand anders als der Bremer Staat mit 36,46 Prozent (547 000 Mark) direkt beteiligt ist.
Aktionäre, denen das kürzlich bekannt wurde, äußerten spontan die Vermutung, der Bremer Staat habe damals, im Frühjahr 1951, nicht nur eine Erhöhung seines Kreditengagements bei den Francke Werken auf rund zwei Millionen Mark verhindern, sondern sogar die günstige Gelegenheit benutzen wollen, für ein Viertel dieser Summe Miteigentümer des Unternehmens zu werden. Der Schwabe Dr. Beck rundete daraufhin seine Meinung über den Konkurs zu der Vermutung ab: "Der Bremer Staat hat sich gesagt, daß er so auf die billigste Weise in den Besitz des Unternehmens kommen kann."
Auf Vorschlag eines Hamburger Bankiers wählte die Hauptversammlung der Francke Werke einen Ausschuß, der die Möglichkeit von Regreßansprüchen gegen den Konkursverwalter und gegen den Bremer Staat in den nächsten Wochen überprüfen soll. Die 163 000 Mark Gewinn, die die staatliche Gesellschaft Indutreu mit den Betriebsanlagen ihrer Firma erzielt hat, sind das mindeste, was die erbosten Aktionäre beanspruchen.