ENTSCHEIDUNGEN
Die Ankündigung "Wer jetzt bei uns kauft, kauft billig - Sie erhalten zirka 20 Prozent Nachlaß - Trotzdem auch Teilzahlung bis zu 24 Monatsraten sowie vollen Kundendienst" verstößt gegen das Rabattgesetz (Oberlandesgericht Nürnberg).
Die Ankündigung einer Preisherabsetzung in der Form eines prozentualen Abzugs von dem bisher allgemein geforderten oder in Bezug genommenen früheren Preis verstößt nicht gegen das Rabattgesetz (Oberlandesgericht Oldenburg)
Durch Zulassung oder Duldung von Werbeeinrichtungen (Leuchtreklame) kann die Baubehörde die ihr nach dem Gesetz zustehende Ablehnungsbefugnis selbst einengen Auch in einem mittelalterlichen Stadtbild müssen der modernen Wirtschaft moderne Werbungsmethoden (Leuchtwerbung) in angemessenem Rahmen zugebilligt werden
(Landesverwaltungsgericht Hannover).