AFFÄREN „Vorsätzlicher Verstoß“
Vierundreißig Tage. Wahrscheinlich hätte der Zeuge, den die Staatsanwaltschaft Bonn geladen hatte, diese 34 Tage am liebsten aus seiner Erinnerung gestrichen. 34 Tage im Herbst 2005, in denen die Spitze der Deutschen Telekom jede Hemmung verlor. 34 Tage, in denen der Konzern alles Mögliche und viel Verbotenes daransetzte, einen Aufsichtsrat zu überführen, der angeblich Interna an die Presse weitergereicht hatte.
Doch der Zeuge Michael Hoffmann-Becking war damals einfach zu nah dran, um zu vergessen: Der Professor aus Düsseldorf, einer der angesehensten Anwälte der Republik, hatte in diesen 34 Tagen den damaligen Telekom-Chef Kai-Uwe Ricke und dessen Aufsichtsratsvorsitzenden Klaus Zumwinkel, damals zugleich Vorstandschef der Post AG, beraten.
Also sagte er aus, bei der Staatsanwaltschaft Bonn. Das war im Juni 2008, und er nahm seine alten Notizzettel mit, memorierte Treffen, Gespräche, mit Zumwinkel, mit Ricke, mit dem einstigen Ermittlungschef der Telekom, Klaus Trzeschan. Er berichtete nüchtern und klar. Am Ende der Vernehmung hatten die Ermittler nicht nur das Bild eines paranoiden Konzerns, der sein wichtigstes Kapital, das Vertrauen seiner Kunden, aufs Spiel gesetzt hatte. Hoffmann-Becking hatte vielmehr von drei unerhörten Vorgängen erzählt.
Erstens: Ricke und Zumwinkel wussten demnach genau, dass Telefondaten ausgespäht wurden - nämlich die des Aufsichtsrats Wilhelm Wegner. Sie sollen ursprünglich sogar mit dem Gedanken gespielt haben, Wegner in einem Sechs-Augen-Gespräch damit unter Druck zu setzen.
Zweitens: Ricke und Zumwinkel sollen über einen angeblichen "Maulwurf" in der Redaktion der Zeitschrift "Capital" (Verlag Gruner + Jahr) im Bilde gewesen sein, der Wegner als Quelle eines dort arbeitenden Journalisten outete. Und - drittens - noch schlimmer: Hoffmann-Becking konnte Hinweise geben, dass die Telekom-Schnüffler schon im Jahr 2000 Verbindungsdaten eines Aufsichtsratsmitglieds erhoben haben sollen. Allerdings nicht eines eigenen, sondern eines von der Lufthansa, die damals auch gerade ein Informationsleck ortete.
Die Daten habe die Telekom dann heimlich im Rahmen einer Kollegenhilfe an die Fluggesellschaft weitergegeben. Kurz danach ging Holger Hagge, Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der Airline.
Auch von dieser angeblichen Amtshilfe, so Hoffmann-Becking, könnten Zumwinkel und Ricke 2005 erfahren haben.
Ihre Reaktion auf die Vorgänge? Nun, sagte er aus, er habe wirklich nicht erkennen können, dass ein "irgendwie geartetes Unrechtsbewusstsein über die Erhebung der Telefonverbindungsdaten vorgelegen hätte".
Ob Zumwinkel und Ricke sich am Ende vor Gericht verantworten müssen, ist eine andere Frage. Doch die Aussage ihres früheren Beraters ist sicher eines der wichtigsten Beweisstücke in der Akte, die die Fahnder nach einem Jahr Telekom-Skandal zusammengetragen haben. Und: Es wird noch mehr böse Überraschungen im Schnüffelskandal des rosa Riesen geben, wenn die Staatsanwaltschaft Bonn voraussichtlich in den nächsten Wochen den Beschuldigten und Opfern erstmals Akteneinsicht gewährt.
Mehr als 5000 Seiten dick ist das Konvolut, das sie zu sehen bekommen, nur ein erster Zwischenstand. Die Zwischenbilanz zum Zwischenstand aber lautet: Vieles war noch schlimmer.
Und das, obwohl so etwas kaum noch möglich schien: Im Mai vergangenen Jahres hatte der SPIEGEL enthüllt, dass die Telekom Aufsichtsräte, Gewerkschafter und Journalisten hatte bespitzeln lassen, um vermeintliche Lecks in ihren Reihen ausfindig zu machen. Bei den anschließenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden unzählige Datenträger und Lkw voller Akten beschlagnahmt.
Schnell stellte sich heraus, dass der Konzern, an dem der Staat unverändert der größte Anteilseigner ist, insgesamt mehr als 60 Frauen und Männer überwacht hatte. Gut ein Jahr lang wollte das Unternehmen wissen, wer mit wem telefonierte, darunter Gewerkschafter wie der DGB-Vorsitzende Michael Sommer und Ver.di-Chef Frank Bsirske. Tausende geheime Telefonverbindungen gaben die Männer der internen Konzernsicherheitsabteilung KS 3 aus der Hand, schickten sie an windige Auswerter, ließen Detektive weiterschnüffeln.
Und nun das: Auch Geodaten, etwa im Fall eines Gewerkschafters, schickte die Telekom zur Auswertung an eine Fremdfirma. Damit lässt sich sogar feststellen, von wo ein Teilnehmer telefoniert hat.
Mindestens in einem Fall durchleuchtete die Telekom im Ausland einen möglichen Geschäftspartner, die Verbindungsdaten seiner Gespräche inklusive. Und auch beim Versuch, Millionen verlorengegangener Kundendaten wieder aufzutreiben, zapfte der Konzern Telefondaten an.
Natürlich war vieles illegal, eine Amtsanmaßung, weil nur die Ermittlungsbehörden so etwas tun dürfen. Aber es galt: Alles, was möglich war, konnte nützen. Alles, was nützlich war, schien möglich.
Und weil die Daten im eigenen Haus verwaltet wurden, lag auch der Datenmissbrauch ganz nah. Besonders in jenen 34 Tagen im Herbst 2005, als der Aufsichtsrat Wegner als Presseinformant überführt werden sollte.
Im September jenes Jahres bekam Rechtsanwalt Hoffmann-Becking einen Anruf von Zumwinkel. An sich nichts Ungewöhnliches - schon seit langer Zeit beriet Hoffmann-Becking die Telekom-Spitze, wenn die Hausjuristen eine zweite Meinung brauchten. In diesem Fall war die Sache offenbar delikater.
Zumwinkel, so steht es in Hoffmann-Beckings Aussage, hatte einen Verdacht, wer Interna aus dem Aufsichtsrat an die Presse lanciert hatte. Die Rede war wohl von Erkenntnissen der internen Ermittler; Hoffmann-Becking solle ihn doch beraten, wie man gegen den Plauderer vorgehe. Alles Weitere erkläre ihm aber besser ein interner Ermittler, Klaus Trzeschan.
Am 28. September 2005 war es so weit: Der erste von 34 Tagen, an dem der Telekom-Apparat zu hyperventilieren begann. Heute muss sich Trzeschan unter anderem gegen den Vorwurf wehren, er habe für private Zwecke in die Telekom-Kasse gegriffen. Damals aber galt er noch im ganzen Haus als der treue Klaus, erst Post-, dann Telekom-Beamter, seit fast 40 Jahren, und dazu ein findiger Ermittler, Leiter der Abteilung KS 3.
Trzeschan sah offenbar nicht ein, weshalb Aufsichtsräte das Recht brechen und Journalisten informieren durften, er als Fahnder ihnen aber nicht mit ebenso dubiosen Methoden auf die Schliche kommen sollte. Die Telefonverbindungen von Wegner hatte er deshalb schon seit Monaten im Visier, die des "Capital"-Journalisten Reinhard Kowalewsky unter anderen auch.
"Rheingold" nannte sich die Massenauswertung von Telefonverbindungsdaten, die wie viele andere heikle Projekte bei der Berliner Firma Network lief.
Sein Auftrag, den Verräter zu finden, komme direkt von Vorstandschef Ricke, eröffnete Trzeschan dem Anwalt an diesem Tag. Dann berichtete er weiter, so Hoffmann-Becking, dass die Konzernsicherheit schon einmal behilflich war, eine undichte Stelle in einem Aufsichtsrat zu suchen - bei der Lufthansa.
Im Jahr 2000 habe die Telekom Verbindungsdaten an die Fluggesellschaft geliefert. Es ging um Verbindungen zu Tasso Enzweiler von der "Financial Times Deutschland" ("FTD"). Hoffmann-Becking zufolge fiel in diesem Zusammenhang bei Trzeschan dann aber noch ein weiterer Name: Hagge.
Tatsächlich verließ Holger Hagge im Jahr 2001 den Aufsichtsrat der Lufthansa. Auf SPIEGEL-Anfrage bestätigte Hagge, dass ihm damals vorgeworfen wurde, Lufthansa-Interna an Enzweiler weitergeleitet zu haben, was aber nicht der Fall gewesen sei.
Er habe deshalb ein Gespräch mit dem Personalvorstand führen müssen; allerdings seien ihm keine Telefonverbindungen vorgehalten worden. Die Lufthansa bestreitet auch heute vehement, dass sie damals Verbindungsdaten von der Telekom angefordert, benutzt oder erhalten habe. Für die Aufklärung seien nur eigene Passagierdaten herangezogen worden.
Um Telekom-Aufsichtsrat Wegner zu überführen, soll Trzeschan außer den ollen Kamellen aber noch einen frischen Beweis angekündigt haben. Ein Informant bei "Capital" könne bestätigen, dass Wegner der Mann sei, der dort den Journalisten Kowalewsky mit vertraulichen Konzerninformationen füttere. Wenn das Geld stimme, gebe der Mann darauf auch eine eidesstattliche Versicherung ab.
Am 7. Oktober 2005 hatte Hoffmann-Becking dann einen weiteren Termin. Diesmal ganz oben, bei Zumwinkel. Ein Vertrauter des Telekom-Chefaufsehers saß daneben.
Glaubt man Hoffmann-Becking, dann berichtete er "den Herren" umgehend, was er von Trzeschan gehört habe. Als Beweise, mit denen sie gegen Wegner vorgehen könnten, habe er ihnen ausdrücklich die eidesstattliche Versicherung des "Maulwurfs" bei "Capital" genannt, außerdem aber auch die Telefonverbindungsdaten aus dem Jahr 2000, die den Kontakt von Wegner auch mit dem "FTD"-Redakteur Enzweiler belegt hätten.
Auf den Notizzetteln des Anwalts steht außerdem der Hinweis "neu 21.9". Die Bedeutung? Entweder Zumwinkel oder sein Adlatus hätten ihm gesagt, dass es möglicherweise auch ganz neue Wegner-Verbindungsdaten gebe, erklärte Hoffmann-Becking das Kürzel.
Und noch etwas schrieb er sich auf seinen Zettel: "Zulässigkeit prüfen". Einer der beiden Herren habe sich nämlich Sorgen über die Unzulässigkeit der Datenspeicherung gemacht. Zumwinkel habe darauf gedrungen, dass Trzeschan nur mit ihm selbst und Ricke über die heikle Chose sprechen solle. Den eigentlich zuständigen Vorstand für die Sicherheitsabteilung, Heinz Klinkhammer, solle man besser umgehen.
Nicht mehr sicher war sich Hoffmann-Becking bei seiner Vernehmung, ob er damals mit Zumwinkel auch schon über den Lufthansa-Fall gesprochen hatte. Das will er aber spätestens am 19. Oktober nachgeholt haben. Da habe es ein Treffen in Zumwinkels Büro im Bonner Post-Tower gegeben. Und nicht nur Zumwinkel, auch Ricke sei diesmal dabei gewesen.
Hoffmann-Becking sagte aus, er habe den beiden ein Memo überreicht. Schon "im ersten Absatz", zitierte der Jurist gegenüber den Ermittlern, habe darin gestanden, dass die Telefondaten im Jahr 2000 "ermittelt und gespeichert" worden seien, weil zur selben Zeit ein "Aufsichtsratsmitglied einer anderen deutschen AG vertrauliche Informationen" durchgesteckt habe.
Am gleichen Tag einigte man sich darauf, Wegner nicht zu stark zu bedrängen, sondern ihn nur abzumahnen, in einem Gespräch. Ein Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen schied wohl aus, weil die Begründung niemand geglaubt hätte. Dann hätte es so ausgesehen, als wäre Wegner in Wahrheit aus einem anderen Grund gegangen, etwa aus Protest gegen den bereits geplanten Personalabbau.
Für Wegners Ladung ins Post-Hochhaus - Tag 34 der Hysterie - will Hoffmann-Becking für die Manager einen Sprechzettel vorbereitet haben. Kurz vor dem Gespräch will er alles noch mal Punkt für Punkt mit den beiden durchgegangen sein; eine Stelle hätten sie dabei noch mal extra korrigiert: "Der Hinweis auf die Telefondaten", sagte Hoffmann-Becking aus, solle "nur notfalls angesprochen werden". Doch es kam anders.
Wegner bestritt, jemals Aufsichtsratsinformationen an die Presse lanciert zu haben. Wort- und grußlos will er das Büro verlassen haben. Die Telefondaten waren nicht zur Sprache gekommen.
Entscheidend aber ist: Bis heute besteht Ricke darauf, nichts von illegalen Methoden der KS 3 gewusst und schon gar nicht Derartiges angeordnet zu haben. Zumwinkel lässt in stoischer Ruhe wiederholen, er habe gar nicht die Kompetenz gehabt, solche Aktionen anzuweisen. Hoffmann-Becking - vergangene Woche vom SPIEGEL kontaktiert - wollte zu seiner eigenen Aussage keine Stellung nehmen.
Zumindest für das ebenfalls ermittelnde Bundeskriminalamt ist damit aber klar: Zumwinkel und Ricke "wussten spätestens im Oktober 2005", dass bei den KS-3-Operationen Verbindungsdaten "erhoben wurden" - so nachzulesen in einem BKA-Vermerk vom 8. Januar.
Noch sind die Ermittlungen nicht abgeschlossen, aber schon rettet sich, wer kann. Ricke und Zumwinkel haben bisher bei der Staatsanwaltschaft nicht ausgesagt. Begründung: Sie hatten bislang keine Akteneinsicht. Ihre Verteidigungslinie ist aber erwartbar: Sie sehen sich als Opfer einer Sicherheitsabteilung, die eigenmächtig alle Grenzen überschritten hat.
Ihre Nachfolger haben allerdings ihr Urteil schon gefällt: Im August vergangenen Jahres stellte der Chefjustitiar und heutige Vorstand, Manfred Balz, in einer E-Mail seine Auffassung dar, dass Zumwinkel, Ricke und Trzeschan ein "vorsätzlicher Verstoß gegen objektives Recht" anzulasten sei. Zumwinkel und Ricke, weil sie die Geschäftsverteilung so ändern ließen, dass sie Trzeschan direkt Aufträge geben konnten, und Trzeschan, weil er die Fernmeldedaten ziehen ließ.
Dass dagegen von den heute Verantwortlichen im Konzern keiner haftbar gemacht werden will, haben Telekom-Chef René Obermann und Balz in einem Brief an Aufsichtsrat Wegner schon deutlich gemacht: "Einzelne haben im moralischen und juristischen Sinne Schuld auf sich geladen. Alle anderen aber sind integer und vertrauenswürdig und haben Respekt und Anerkennung verdient."
Das Bild vom energischen Aufräumer Obermann stützt heute beispielsweise Personalvorstand Thomas Sattelberger, der sich Monate später bemüßigt fühlte, einen Aktenvermerk über ein Gespräch zwischen Obermann und Zumwinkel im Sommer 2007 zu verfassen.
Zumwinkel habe Obermann damals "besorgt und intensiv aufgefordert", Trzeschans Fall und den des geschassten Sicherheitschefs Harald Steininger "möglichst geräuschlos zu einem Ende zu bringen", notierte Sattelberger. Es habe von Obermann und ihm damals viel Courage erfordert, Zumwinkel zu überzeugen.
Tatsächlich war Obermann vor seiner Zeit an der Telekom-Spitze auch für die Sicherheitsabteilung der Handy-Tochter T-Mobile zuständig, aus der Daten zum Verbindungsabgleich der KS 3 stammten. Im Mutterkonzern hatte er dann zunächst versucht, die Angelegenheit still zu erledigen, ohne Strafanzeige, nur mit einem Disziplinarverfahren für Trzeschan und einer Abfindung für dessen Vorgesetzten Steininger.
Jurist Hoffmann-Becking erinnerte sich an Telefonate mit Telekom-Managern, in denen es hieß, man wolle die Angelegenheit "auf kleiner Flamme" halten. Erst im Frühjahr 2008, als die in die Datenaffäre verwickelte Berliner Auswertungsfirma drohte, noch viel umfangreichere Spähaktionen öffentlich zu machen, wechselte Obermann den Kurs und erstattete Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.
In seiner Aussage erklärte Obermann nun, die Zeit nach der Ablösung von Ricke Ende 2006 sei so "turbulent und stressig" gewesen, dass er sich um Fragen der Konzernsicherheit zunächst nicht vorrangig gekümmert habe. Merkwürdig, dass er selbst direkt nach seinem Amtsantritt die Konzernsicherheit aufgefordert hatte, mit allen legalen Mitteln nach Informationslecks zu fahnden. Ein damaliger Schriftwechsel mit Steininger sei ihm erst 2008, kurz vor der Anzeige, wieder in die Hände gekommen. Von illegalen Ausspähaktionen der Konzernsicherheit habe er zum ersten Mal im August 2007 erfahren.
So scheint der Hauptschuldige für den Konzern ausgemacht: Klaus Trzeschan. 355 000 Euro verlangt der Konzern von ihm, er soll das Geld veruntreut haben, 175 000 Euro für den Aufkauf von manipulierbaren Telefonkarten und 180 000 für die angebliche eidesstattliche Versicherung, die der "Maulwurf" bei Gruner + Jahr liefern wollte.
Die Telefonkarten seien aber nie gekauft und entsorgt worden, vermutet die Telekom, und die eidesstattliche Versicherung habe es vielleicht ebenso wenig gegeben wie den "Maulwurf" selbst. Das seien alles nur Erfindungen von Trzeschan. Deshalb fehlten auch die Verwendungsbelege in der Telekom-Buchhaltung.
Ganz so einfach war es dann aber wohl doch nicht: In einer E-Mail vom 20. Dezember 2005 meldete der Leiter der Zentralen Finanzbuchhaltung, die 175 000 Euro seien verbraucht - das war das Geld für die Telefonkarten -, die Belege von Trzeschan kämen in den nächsten Tagen. Trzeschans Anwalt behauptet, sein Mandant habe sie auch abgeliefert; das Unternehmen will dagegen nichts erhalten haben. Warum aber kam die Telekom dann erst zwei Jahre später erstmals auf die Idee, sie könnte betrogen worden sein?
Ebenso bleiben der angebliche Schwindel um den "Maulwurf" bei Gruner + Jahr und dessen eidesstattliche Versicherung mysteriös. Ein Mitarbeiter einer Hamburger Detektei bestätigt, dass er tatsächlich einen Informanten bei "Capital" geführt habe. Der habe auch eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, die mehrfach geändert werden musste, weil der Auftraggeber, die Telekom, damit nicht einverstanden gewesen sei.
Auch Geld sei geflossen - allerdings nur rund 70 000 Euro. Das wäre zu wenig, doch wer nun möglicherweise die Hand aufgehalten hat, bleibt offen.
Es kann, muss aber nicht unbedingt Trzeschan gewesen sein. Tatsächlich findet sich sogar der Entwurf einer solchen "Maulwurf"-Erklärung in den Ermittlungsakten der Bonner Staatsanwaltschaft. Nur eines fehlt darin bislang: der Name.
JÜRGEN DAHLKAMP, FRANK DOHMEN,
KLAUS-PETER KERBUSK