SPIEGEL gegen Maffay - 5:0
Hatte DER SPIEGEL die Unwahrheit geschrieben? Hatte das Magazin einem Wohltäter bitter Unrecht getan? So sah es Peter Maffay, und er war sich da ganz sicher.
Schließlich war er selbst der Menschenfreund, um den es in dem SPIEGEL-Text "Peterchens Irrfahrt" ging, veröffentlicht im Juli 2017. Die Geschichte handelte davon, wie dem Sänger sein Einsatz für traumatisierte Kinder entglitten war. Maffay verklagte den SPIEGEL. Sicherheitshalber wandte er sich gleich an zwei Gerichte, in Hamburg und in Köln. Er redete auch gern über seinen Kampf für die Wahrheit, sobald eine Kamera in der Nähe war. Von Markus Lanz ließ er sich in dessen Talkshow sogar unwidersprochen als Opfer von Denunziation bemitleiden. Doch alles nützte nichts. Maffays Beweislage war dünn. Und wurde im Laufe der Verfahren noch dünner. Vorige Woche gab er auf. Besagter SPIEGEL-Text steht nun wieder komplett online. Darin geht es um die Peter Maffay Stiftung, die traumatisierten Kindern Urlaub auf Mallorca ermöglicht. Das einstige Paradies war zum Zeitpunkt der Berichterstattung im vorigen Sommer heruntergewirtschaftet, der Biohof verwahrlost, Geschäftspartner und Fans waren verärgert. Maffay schien das Interesse an seinem einstigen Herzensprojekt verloren zu haben - was er bestritt. Gegen die Veröffentlichung zahlreicher im Text aufgeführter Tatsachen versuchte er sich zu wehren, vor allem gegen den Kern der SPIEGEL-Recherche: Dass ein Makler Maffays mallorquinischen Fincas zum Verkauf anbot. Vor Gericht ließ Maffay seinen Anwalt Christian Schertz mitteilen, dies sei ohne sein Wissen geschehen, der Makler sei nicht mit dem Verkauf beauftragt oder beauftragt gewesen. Dass Maffay persönlich den Chef des Maklerbüros über das Gelände geführt hatte? Habe nur der Ermittlung des Werts gedient. Weitere Einlassungen Maffays vor Gericht wirkten ähnlich wunderlich, darunter die Behauptung, der auf Maffays Homepage unter "Management" aufgeführte Dieter Viering sei nicht sein Manager. Am 8. Mai, einen Tag vor dem Termin der Hauptsacheklage vor dem Landgericht Köln, teilte Schertz nun mit, dass sein Mandant die Klage gegen den SPIEGEL vollumfänglich zurücknimmt. Jeder Spekulation, ob Maffay am Ende an seiner eigenen Version der Wahrheit zweifelte oder an den Superkräften seines Anwalts Christian Schertz - oder an beidem -, entzieht Schertz in der Begründung gegenüber dem Gericht in bemerkenswerter Manier den Boden: Ein Weiterführen der Klage mache "keinen Sinn mehr", da die Kernaussage durch "die normative Kraft des Faktischen" widerlegt sei, Maffay habe seine Fincas ja bis heute nicht verkauft. Dass der Grund hierfür natürlich gerade die Berichterstattung des SPIEGEL gewesen sein könnte und, davon abgesehen, eine angeblich erwiesene Unwahrheit von aufgestellten Behauptungen ein eher ungewöhnliches Motiv für die Rücknahme einer Unterlassungsklage darstellt - geschenkt. Für 9 der 13 von Maffay beanstandeten Angaben des SPIEGEL gilt allerdings, dass sie sowieso gar nichts mit einem möglichen Verkauf der mallorquinischen Fincas zu tun hatten und sie somit auch nicht durch den Verbleib Maffays auf der Insel oder irgendwelche sonstigen "Kräfte" im Nachhinein widerlegt wurden, trotz entsprechender eidesstattlicher Versicherungen des Schlagersängers. Wie dem auch sei, sieben Brücken führen ins gelobte Land und wenn man die Schriftsätze von SPIEGEL-Anwalt Oliver Srocke liest, dann könnten die noch viel weiter führen - Schertz jedenfalls weist Srockes "versteckte Inkriminierungen" zur Redlichkeit seines Mandanten "mit aller gebotenen Nachhaltigkeit" zurück.
Damit hat Maffay das Unterlassungsverfahren verloren, wie zuvor schon alle vier Gegendarstellungsverfahren in Hamburg. Auf die Richtigstellungsansprüche hat er bereits verzichtet. Und um die Redlichkeit von Maffay wird sich die Staatsanwaltschaft Köln kümmern, Aktenzeichen 981 Js 538/18.
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