UPDATE: SPIEGEL gegen Maffay - 5:0
Update zu: SPIEGEL gegen Maffay - 5:0
Im Anschluss an die zivilrechtlichen Auseinandersetzungen mit einem für ihn sehr bescheidenen Ergebnis hat Peter Maffay dem SPIEGEL zugegeben recht humorvoll Grüße zukommen lassen:

Screenshot
Foto: Facebook/ @Maffay.deNicht als Folge dieser Grußbotschaft, wohl aber in Reaktion auf sein Verhalten im gerichtlichen Verfahren hat ihm jetzt die Staatsanwaltschaft Köln ihrerseits einen wohlmeinenden Gruß übermittelt und möchte, dass Herr Maffay 5.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlt, andernfalls würde Anklage erhoben. Der im Raum stehende Vorwurf: Die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung. Einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach § 153a Abs. 1 StPO, wie sie im Fall Maffay nun mit Zustimmung des Kölner Amtsgerichts erfolgt ist, liegt der Gedanke zu Grunde, dass es zwar einerseits einen hinreichenden Tatverdacht für die vorgeworfene Straftat gibt, andererseits aber das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung und die Schwere der Schuld keine formale Anklage erfordern. Das mag man hier so oder so sehen können. Die Staatsanwaltschaft jedenfalls sah das öffentliche Interesse hier trotz des mutmaßlichen Vermögens von Herrn Maffay durch eine Zahlung von 5.000 Euro als hinreichend abgegolten an.
Sei's drum. In der Begründung, warum überhaupt gegen Auflage eingestellt und nicht angeklagt wird, beweist der Herr Oberstaatsanwalt einige Kreativität. Im Wortlaut liest sich das so, wobei der Einstieg noch gänzlich unverfänglich ist:
"Der Beschuldigte ist bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten."
Soweit - so darf man unterstellen - so richtig. Was dann aber folgt, lässt den interessierten Beobachter zum Popcorn greifen:
"Die in Rede stehende eidesstattliche Versicherung wurde durch den Beschuldigten auf anwaltliche Beratung hin im Rahmen der presserechtlichen Abwehr eines in Ton und Gesamtaussage unverhohlen spöttischen und die unbestreitbaren Verdienste des Beschuldigten im karitativen Bereich verhöhnenden Artikels Ihres Hauses abgegeben ."
Das muss man erst einmal sacken lassen.
Man würde gerne wissen, welche Passagen dem Oberstaatsanwalt konkret vorschweben, wenn er den betreffenden Beitrag als "in Ton und Gesamtaussage unverhohlen spöttisch" oder als Maffays karitative Verdienste "verhöhnend" bezeichnet. War möglicherweise der Absatz zu den durch Maffays Stiftung beglückten Kindern in der Akte aufgrund eines dunklen Kaffeeflecks unleserlich? Er lautet - hier entkoffeiniert:
"Maffays Stiftung hat Kindern unvergessliche Momente beschert. Kindern, die Krebs haben, behindert sind oder ohne Eltern aufwuchsen. Manche hatten Tränen in den Augen vor Glück. Die Sonne Mallorcas und die Chance, womöglich Maffay selbst zu Gesicht zu bekommen, ließen sie ihren Alltag für zehn Tage vergessen."
Okay, der Artikel ist als Reminiszenz an einen allbekannten Kinderbuchklassiker mit "Peterchens Irrfahrt" betitelt und im Text gibt es eine Stelle, in der - diesmal in Abwandlung des Titels des guten alten Bert Brecht - in Bezug auf Maffay von "der Rolle des guten Menschen von Tutzing" gesprochen wird. Und mit einigem Suchen mögen sich vielleicht noch einzelne weitere Stellen finden, die zumindest von einem Hardcore-Fan als despektierlich gegenüber dem eigenen Idol empfunden werden können. Doch letztlich trägt der Artikel auf drei Seiten vor allem zahlreiche und - wie das von Maffay insgesamt erfolglos betriebene Unterlassungsverfahren zeigt - gut recherchierte Fakten zusammen, die ausfüllen, was der Vorspann zu dem Artikel ganz nüchtern und ganz sicher gänzlich ohne Hohn und Spott konstatiert:
"Die Stiftung des Sängers Peter Maffay ermöglicht traumatisierten Kindern Urlaub auf Mallorca. Doch der Biohof verwahrlost, Geschäftspartner und Fans sind verärgert."
Aber selbst wenn man den Ton des Artikels als spöttisch oder gar höhnisch sollte empfinden können: Soll die Wahrheitspflicht vor Gericht letztlich davon abhängig sein, wie schonend Kritik formuliert wird und ist es tatsächlich weniger verwerflich vor Gericht zu flunkern, als wenn netter über einen berichtet worden wäre?
Es ist nun einmal Aufgabe der Presse, Missstände aufzudecken - und von diesem öffentlichen Auftrag sind auch Publikumslieblinge nicht ausgenommen. Die Pressefreiheit ist nicht auf eine ehrerbietige Hofberichterstattung beschränkt. Und dabei ist den Medien - so hat es das Bundesverfassungsgericht bereits vielfach betont - auch eine pointierte Darstellung gestattet. Die Grenzen des Zulässigen jedenfalls, das hat der Rechtsstreit gezeigt, hat der SPIEGEL mit seiner Berichterstattung über Maffay nicht überschritten.
Will uns der Oberstaatsanwalt hier also sagen, dass, wer an Idolen rüttelt, keinen Schutz verdient? Und dass die berechtigte Ausübung der Presse- und Meinungsfreiheit, wenn sie beim Betroffenen auf Missfallen stößt, nun einmal das Risiko begründet, in einem nachfolgenden Rechtsstreit mit falschen eidesstattlichen Versicherungen bekämpft zu werden? Die falsche eidesstattliche Versicherung als ein zwar vielleicht nicht gerechtfertigtes, aber irgendwie doch entschuldbares Mittel der "presserechtlichen Abwehr"?
Und abgesehen davon: Will die Kölner Staatsanwaltschaft vom Altrocker hier ernsthaft das Bild eines Sensibelchens zeichnen, das die Contenance verliert, wenn man ihm in die Parade fährt und es als "Peterchen" tituliert? Ein gestandener Kerl, der angesichts der Anwürfe kaum mehr anders kann, als mit strafbaren Lügen zu antworten?
Vor allem aber stockt man bei der Lektüre des Einstellungsbescheids darüber, dass die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten Maffay offenbar zugutehält, dass er die beanstandete eidesstattliche Versicherung "auf anwaltliche Beratung hin abgegeben" habe. Worauf will der Staatsanwalt hiermit hinaus? Spielt er mit der Möglichkeit, die vermeintliche falsche Erklärung sei Maffay untergeschoben worden? Dass dieser möglicherweise gar nicht wusste oder verstand, was er da unterschrieb? Aber sollte man nicht annehmen, dass sich ein erwachsener Mann vorher durchliest, was er da so unterschreibt? Und kann man wirklich unterstellen, dass er nicht gelesen und verstanden haben könnte, dass die von ihm unterschriebene Erklärung mit den Worten beginnt:
"Mein Name ist Peter Maffay. Mir ist bekannt, dass die Abgabe einer Versicherung an Eides statt strafbar ist. In Kenntnis dessen versichere ich folgendes zur Vorlage bei Gericht an Eides statt:"
Nun gut, der, der ihm dies vorbereitet hat, hat das relativ wichtige Wörtchen "falschen" vor "Versicherung" vergessen und demnach hätte Maffay davon ausgehen müssen, dass jedwede Unterschrift unter eine eidesstattliche Versicherung strafbar ist - und es gar nicht auf Wahrheit oder Unwahrheit ankommt. Dann kann man natürlich auch gleich eidesstattlich lügen. Ist es das was uns die Staatsanwaltschaft sagen möchte? Oder billigt der Staatsanwalt Maffay damit zu, dass dieser seinen Anwalt möglicherweise einfach nicht habe enttäuschen wollen, die reine Wahrheit aber möglicherweise schlicht zu trist für die verfolgten Zwecke schien?
Weiter geht es in der Begründung. Das Popcorn-Kino nimmt seinen Lauf:
"Sie enthält aus der Sicht des unbefangenen, objektiven Betrachters allenfalls Randbereiche betreffende und - wenn überhaupt - nur fahrlässig abgegebene Behauptungen unwahrer Tatsachen, die eine strafrechtliche Relevanz nur unterschwellig entfalten und insbesondere eine weitere Kriminalisierung nicht erforden, sondern durch die auferlegte Bußgeldzahlung hinlänglich sanktioniert sind."
Wir erinnern uns: In dem Artikel, der Maffays Unmut hervorgerufen hatte ging es laut dessen Vorspann um die Verwahrlosung des Biohofs auf Mallorca, zu dem Maffays Stiftung traumatisierte Kinder verschickt hat. Eine der Thesen des Artikels: Der Biohof und die als Unterkunft für die Kinder dienende benachbarte Finka "stehen vor dem Aus", Maffay scheine das Interesse "an dem einstigen Herzensprojekt verloren gegangen zu sein". Als ein zentraler Beleg für diese Aussagen wird berichtet, dass beide Immobilien zum Verkauf stünden. Genau dies bestreitet Maffay mit seiner Versicherung an Eides statt, die unter anderem deshalb mutmaßlich falsch bzw. unvollständig ist, weil er Anfang des Jahres 2016 selbst in einem Brief geäußert hatte, sich einen Verkauf vorstellen zu können, wenn der Preis stimme, und im Februar 2017 dann persönlich einen Makler zwei Stunden lang über das Gelände geführt hat, dessen Maklerbüro die Immobilie dann anschließend auch Kaufinteressenten zum Erwerb angeboten hat. Und gestützt hierauf hatte das Landgericht Köln die Berichterstattung zu eben dieser These und zu der Verkaufsabsicht verboten.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft aber: "allenfalls Randbereich", vielleicht nicht einmal das. Im Zivilprozess hat Maffay sich damit verteidigt, dass der Makler ohne Auftrag gehandelt habe. Das mag dann vielleicht das "allenfalls" in dem staatsanwaltschaftlichen Bescheid erklären. Aber Randbereich? Vielleicht hatten die Kaffeeflecke den Artikel inzwischen auch gänzlich unleserlich gemacht, vielleicht erinnerte sich der ermittelnde Staatsanwalt auch einfach nicht mehr an den konkreten Inhalt des Artikels und hatte vor seinem geistigen Auge die Zeilen einer Maffay-Eloge aus den "Bravo"-Heften seiner Jugend. Die Frage, ob man einen Makler eingeschaltet hat, scheint uns bei nüchterner Betrachtung zumindest nicht ganz unwesentlich für die Frage eines möglicherweise beabsichtigten Verkaufs. Man wüsste jedenfalls gern, was denn Kernbereich sein soll, wenn das noch nicht kernig genug ist.
Das Popcorn neigt sich dem Ende, wir kommen zum Schluss. Ein letzter Satz zur Begründung findet sich noch. Man muss ihn sich langsam - mit einer Prise Salz und etwas Butter - auf der Zunge zergehen lassen:
"Es liegt eine ganz primär nach zivilrechtlichen, in diesem Falle presserechtlichen Regelung zu entscheidende Streitigkeit vor, zu deren Schlichtung bzw. Entscheidung die Strafverfolgungsbehörden nicht berufen sind."
Was soll man sagen? Das ist zweifellos unangreifbar richtig. Aber stellt nicht das Strafgesetz die falsche eidesstattliche Versicherung gerade auch für den Zivilprozess unter Strafe? Nur am Rande: Im Strafprozess etwa spielt sie praktisch keine Rolle und ist, soweit es um den Schuldvorwurf geht, nicht einmal zugelassen. Und wenn die Strafnorm davor schützen soll, dass im Zivilprozess schriftliche Lügen zum Mittel der Wahl werden, sind dann nicht eben gerade die Strafverfolgungsbehörden dazu berufen, dies zu ahnden? Geschützt werden soll die staatliche Rechtspflege - und die ist im Zivilprozess genauso betroffen, wie etwa im Strafprozess, wenn die Gerichte ungestraft mit Unwahrheiten gefüttert werden können. Weshalb es sich eben auch um eine Straftat handelt, die - ohne Ermessensspielraum und ohne Antrag des Prozessgegners - von Amts wegen verfolgt werden muss. Wenn man demgegenüber der von der Staatsanwaltschaft hier zum Ausdruck gebrachten Logik folgen wollte, könnte man die Ahndung von Falschbehauptungen vor den Zivilgerichten als so genanntes Privatklagedelikt auch gleich ganz dem betroffenen Prozessgegner überlassen.
Über sieben Brücken musst du gehen - und mindestens ebenso viele hat der Oberstaatsanwalt Peter Maffay gebaut, um seine Verfahrenseinstellung zu begründen. Unwillkürlich drängen sich einem in der Vorstellung und im Abspann dieses kleinen Updates Bilder auf, wie der Herr Oberstaatsanwalt manchmal im Partykeller vor den alten "Bravo"-Postern von Peter steht, eine Best-of-Scheibe von ihm achtsam auf den Plattenspieler legt und den Röhrenverstärker voll aufdreht:
"Manchmal ist mir kalt und manchmal heiß,
manchmal weiß ich nicht mehr was ich weiß.
Manchmal bin ich schon am Morgen müd,
und dann such ich Trost in einem Lied."
Update zum Update
Wie wir aus gut unterrichteten Kreisen erfahren haben, hat Herr Maffay die Auflage erfüllt und die 5.000 Euro bezahlt. Er leistet damit auch einen wichtigen Beitrag für die Pressefreiheit - denn die gemeinnützige Einrichtung, die ihm als Empfänger der Zahlung aufgegeben wurde, ist der Verein "Reporter ohne Grenzen". Das hätte man sich nicht schöner ausdenken können.