Däubler-Gmelin will Spätabtreibungen einschränken
Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin will die Zahl von Spätabtreibungen "auf das Minimum beschränken". Die Behinderung des Kindes alleine sei kein Grund für eine Spätabtreibung, erklärt die Ministerin in einem Interview mit dem Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL. Eltern, die sich nach pränataler Diagnostik für einen Abbruch entschieden, seien "in einer schrecklichen Lage".
Eine Fristenregelung für Spätabtreibungen, wie sie in Holland und Schweden üblich ist, lehnt die Ministerin jedoch ab. In den beiden Ländern wird nicht mehr abgetrieben, sobald der Fötus lebensfähig ist, was in der Regel ab der 24. Schwangerschaftswoche der Fall ist. Eine solche Frist ist nach Ansicht von Däubler-Gmelin eher kontraproduktiv. "Mir sagen Experten, daß Schwangerschaftsabbrüche, wenn Leben gegen Leben steht, immer zulässig sind. Da hilft auch eine Frist nicht. Die führe eher zu mehr Panikabbrüchen", erklärte Däubler-Gmelin gegenüber dem SPIEGEL.
Gegen Spätabtreibungen bei geringfügigeren Behinderungen, wie beispielsweise einer Hasenscharte, will die Ministerin mit einer besseren Information der Eltern vorgehen. Außerdem sollte immer die Meinung eines zweiten Arztes, möglichst die eines Kinderarztes, eingeholt werden. Spätabtreibungen sollten generell nur in Schwerpunktzentren vorgenommen werden, "wo Fachwissen und gute Betreuung garantiert sind".