Peinlicher Irrtum des EU-Wettbewerbkommissars Van Miert
Bei der Berechnung der Höhe einer unerlaubten staatlichen Beihilfe an die WestLB ist den Fachleuten des Brüsseler Wettbewerbkommissars nach einem Bericht des Nachrichten-Magazins DER SPIEGEL ein peinlicher Irrtum unterlaufen. Begründet wird die Rückzahlungsforderung damit, daß das Land NRW der öffentlich-rechtlichen Bank 2,5 Milliarden Mark Eigenkapital zu einem sehr niedrigen Zinssatz zur Verfügung gestellt habe.
In dem Entscheidungsentwurf Van Mierts, der dem SPIEGEL vorliegt, setzen die Kommissionsexperten als Maßstab für eine Rendite, die ein privater Investor verlangt hätte, zwölf Prozent nach Steuern an. Sie begründen diese Ziffer hauptsächlich mit einem Verweis auf die nach 1990 nach Angaben der Europäischen Zentralbank tatsächlich erzielte Eigenkapitalrendite der Banken in Deutschland. Doch die von der EZB genannten Zahlen sind nicht nach Steuern, sondern vor Steuern.
Damit ist Van Mierts Meßlatte um 100 Prozent überhöht. Der Kommissar will dennoch nicht von seiner Forderung abgehen. Die falsche Zahl sei nur ein "Mosaikstein" bei der Festsetzung der Referenzrendite von zwölf Prozent. Doch harte, nachvollziehbare Belege, wie die Zahl zwölf Prozent zu begründen wäre, finden sich in dem Van-Miert-Entwurf sonst an keiner Stelle.