Adel in Not Die zarten Ohrfeigen des Ernst August

Der nach einer Verurteilung wegen schwerer  Körperverletzung vorbestrafte Ernst August Prinz von Hannover gibt seinen Kampf mit der Justiz nicht auf: Eine Aussage der Gemahlin soll ihn entlasten, das Verfahren wieder aufgerollt werden.

Hamburg - Mit dem Ziel, die Wiederaufnahme seines Strafverfahrens zu erreichen, hat Ernst August Prinz von Hannover beim Landgericht Hildesheim eine neue Aussage seiner Gattin, Prinzessin Caroline von Monaco, angeboten. Sie könne bezeugen, dass der Prinz 2000 in Kenia einen Hotelier, dessen Stranddisco mit Lärm und grellem Licht belästigend gewesen sei, nicht heftig, sondern nur in einer Weise geohrfeigt habe, die zu keinen Verletzungen geführt habe. Ihr Mann sei dann mit den Worten auf sie zugegangen, er habe ihm „one for the music, one for the light“ gegeben („eine wegen der Musik, eine wegen des Lichts“).

Der Prinz war vom Landgericht Hannover im November 2004 zu einer Geldstrafe von 445 000 Euro verurteilt worden. Für die Wiederaufnahme, so das Landgericht auf Anfrage, habe er unter anderem vier weitere neue Augenzeugen benannt, die seine Darstellung stützten, sowie Ärzte einer kenianischen Klinik, die bestätigen könnten, dass das Opfer keine schweren Verletzungen davongetragen habe. Andere Zeugen könnten aussagen, dass ein Teilgeständnis, das sein früherer Anwalt im Prozess vortrug, nicht autorisiert gewesen sei. Der Prinz strebt eine mildere Verurteilung wegen tätlicher Beleidigung an. Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, die Wiederaufnahme als unzulässig zu verwerfen.

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