Bund muss bis zum Ende der Wahlperiode 40 Milliarden Euro sparen

Die neue Bundesregierung von CDU/CSU und FDP muss bis zum Ende der Legislaturperiode 40 Milliarden Euro an Ausgaben aus dem Bundesetat kürzen oder durch höhere Steuern aufbringen. Diesen Konsolidierungsbedarf beziffert eine interne Vorlage aus dem Kanzleramt für die Koalitionsverhandlungen. Dabei sind künftige Steuerentlastungen der neuen Regierung noch nicht eingerechnet. Minutiös listet die Expertise den Konsolidierungsbedarf nach Jahren auf. So fallen 2011 7,2 Milliarden Euro an, ein Jahr später 12,8 Milliarden Euro und 2013 schließlich 20,6 Milliarden Euro. Besser als geplant entwickelt sich der Bundesetat dagegen in diesem Jahr. "Die Entwicklung 2009 verläuft bislang weitaus günstiger als dies noch in der ersten Hälfte des Jahres zu erwarten war", heißt es in dem Kanzleramts-Papier. "Auf der Ausgabenseite zeichnen sich derzeit Entlastungen in einer Größenordnung von insgesamt sieben Milliarden Euro ab." Statt rund 47 Milliarden Euro wird der Bund dieses Jahr nur rund 40 Milliarden Euro an neuen Schulden aufnehmen müssen. Grund dafür sind niedrigere Zinskosten für Staatskredite und geringere Kosten für das Arbeitslosengeld II. Auch für 2010 zeichnen sich Entlastungen in etwas gleicher Größenordnung ab. Wenn die Wirtschaft um 1,5 Prozent wachse, könne der Bund mit 2,25 Milliarden Euro an Steuermehreinnahmen rechnen. "Auch beim Arbeitsmarkt könnten Entlastungen eintreten", heißt es in der Vorlage weiter. Wenn nächstes Jahr nur 4,1 Millionen Menschen arbeitslos sind, wie die Bundesagentur für Arbeit annimmt, dann könnte das zu Einsparungen "von rund 4,3 Milliarden Euro führen". Den Spielraum kann die neue Bundesregierung für Entlastungen nutzen. Die Herausforderungen kommen später. "Erst ab 2011 bestehen erhebliche Risiken, die sich aus der Notwendigkeit der neuen Schuldenregel ergeben und die bisher kaum wahrgenommen worden sind", heißt es in der Vorlage. Die Regel schreibt vor, dass der Bund bis 2016 seinen Etat weitgehend ausgeglichen haben muss.

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