Beamte warnten Regierung vor "Blamage" beim Leistungsschutzrecht

Seit gut einem Jahr streiten sich die deutschen Verlage und Google juristisch über das Leistungsschutzrecht. Es soll Suchmaschinenkonzerne zwingen, für Verlagsinhalte in ihren Treffern zu bezahlen. Wie interne E-Mails belegen, gab es auch in der Bundesregierung von Anfang an Zweifel, ob das Gesetz rechtmäßig zustande gekommen ist. Im Kern geht es um die Frage, ob das Leistungsschutzrecht vor der Verabschiedung bei der EU-Kommission hätte notifiziert werden müssen. Das zuständige Bundesjustizministerium hielt das nicht für nötig: Das Gesetz falle nicht unter die entsprechende EU-Richtlinie. Das sah man im Stab des Kulturstaatsministers anders: In einer internen E-Mail vom 11. März 2013 heißt es dort, hinter der Argumentation stehe "der politische Wunsch nach möglichst schneller Verabschiedung des Leistungsschutzrechts". Man wolle aber "auf die Gefahr einer späteren Blamage durch die Nichtanwendbarkeit des Gesetzes" hinweisen. Das Wirtschaftsministerium riet "aus Gründen der Rechtssicherheit eher zur frühzeitigen Notifizierung". Ein Formfehler hätte zur Folge, dass das Gesetz nicht anwendbar wäre. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das die Grünen-Abgeordnete Renate Künast in Auftrag gegeben hat. In dem Papier wird auch eine Staatshaftung durchgespielt, sollte das Regelwerk wegen des Formfehlers ungültig sein. "Die Bundesregierung rannte sehenden Auges in ein unanwendbares Gesetz", so Künast. Auch die EU-Abgeordnete Julia Reda von der Piratenpartei übt Kritik: "Der Skandal ist weniger das handwerkliche Versagen der Bundesregierung als ihre Hoffnung, der offene Rechtsbruch werde schon nicht weiter auffallen."

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