Einsatz externer Experten in Ministerien laut Rechtsgutachten verfassungswidrig
Der Einsatz von Fachleuten aus Wirtschaft und Wissenschaft in Bundesministerien ist verfassungswidrig. Zu diesem Befund kommt Bernd Hartmann, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Osnabrück, in einem 80-seitigen Gutachten. Seit Jahrzehnten ist die Ausleihe von Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft in Ministerien und Bundesämtern gängige Praxis. Teilweise arbeiten sie über zwei Jahre in der Verwaltung. Sie spinnen Netzwerke und schreiben an Gesetzen mit. Für Hartmann ist die Kontaktpflege "kein Selbstzweck, sondern soll dem Unternehmen zu mehr Einfluss verhelfen". Aufgabe der öffentlichen Verwaltung sei aber, im Interesse der Allgemeinheit zu arbeiten.
Resümee des Wissenschaftlers: "Verbände und Wirtschaftsunternehmen partizipieren an der Verwaltung, um eigene Interessen gezielt durchzusetzen. Das ist verfassungswidrig und eines Rechtsstaates unwürdig." Wie aus einer SWR-Dokumentation hervorgeht, waren zuletzt 42 externe Mitarbeiter in sechs obersten Bundesbehörden tätig, darunter im Auswärtigen Amt, im Entwicklungsministerium und im Forschungsministerium.