Der FC Bayern München soll Fanshop-Mitarbeiter in ihrem Pausenraum illegal gefilmt haben
Mitarbeiter in einem Fanshop des FC Bayern München sollen unerlaubterweise per Video überwacht worden sein. Vor dem Arbeitsgericht klagt eine Verkäuferin des Fanshops in Oberhausen, weil der Klub den Sozialraum, in dem sich Mitarbeiter umziehen und ihre Pause verbringen, mit Kameras ins Visier genommen habe. Solche Räume dürfen nach dem Datenschutzrecht grundsätzlich nicht überwacht werden. Das Gericht gab der Frau nach Informationen des Nachrichten-Magazins DER SPIEGEL in einem Versäumnisurteil am 7. Januar recht: Die Kameras in dem Raum seien abzuschalten, der Verein müsse Auskunft geben, ob und wie die Verkäuferin auf den Bildern zu sehen war, und er habe die Bilder zu löschen. Der FC Bayern München legte Einspruch ein. Die Verkäuferin hatte in ihrer Klage kritisiert, dass es "keinen Winkel mehr" in dem Sozialraum gebe, der nicht überwacht werde; dem Verein gehe es um ein "Bewegungsprofil" und den "gläsernen" Beschäftigten. Nach Ansicht der Klägerin will der Verein mit der Videoüberwachung den Druck auf die Mitarbeiter erhöhen, weil der Umsatz in dem Fanshop stark gesunken sei. Der Verein teilte auf SPIEGEL-Anfrage mit, dass er sich zu laufenden Verfahren nicht öffentlich äußern wolle.