Gutachten: Mindestlohn auch für Verlage zumutbar
Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro ist auch für Zeitungsausträger zulässig. Zu diesem Urteil kommt ein Gutachten des Staatsrechtlers Bodo Pieroth im Auftrag der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di. In der Vergangenheit hatten die Zeitungsver leger sich gegen eine solche Lohnuntergrenze für Zusteller ausgesprochen, das sei ein Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit. Sie stützten sich dabei ebenfalls auf Gutachten von Staatsrechtlern. Zwar falle "auch die Verbreitung der Informationen durch Zeitungsboten" mittelbar unter die Pressefreiheit, so Pieroth nun. Sie werde "durch einen ausnahmslosen gesetzlichen Mindestlohn jedoch nicht verletzt". Schließlich sei die Sicherung der Sozialsysteme und eines wirtschaftlichen Existenzminimums der Arbeitnehmer "ein legitimes Ziel" des Staates. Dass die Folgen des Mindestlohnes für die Zeitungsverlage unzumutbar wären, sei "weder nachgewiesen noch ersichtlich". Pieroths Schluss: Der "besondere Stellenwert der Pressefreiheit wird durch eine Erstreckung des Mindestlohngesetzes auf Zeitungsverlage und Zustellgesellschaften in keiner Weise geschmälert".