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Klage gegen das Kükentöten

Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Erstmals hat eine Staatsanwaltschaft Anklage gegen eine Brüterei wegen des Tötens männlicher Eintagsküken erhoben. Im aktuellen Fall geht es um die massenhafte Vernichtung bei der Brüterei Brinkschulte in Senden im Münsterland. Das berichtet das Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL. Für männliche Nachkommen der Legehuhnrassen hat die Agrarindustrie keine Verwendung, weil sie weder Eier legen, noch gut Fleisch ansetzen. Deswegen werden bundesweit rund 50 Millionen von ihnen geschreddert oder vergast, was der überwiegenden Auffassung zufolge nach dem Tierschutzgesetz verboten ist. Da sowohl die Behörden als auch das Bundeslandwirtschaftsministerium diese Praxis dulden, wurde den Brütereien bisher meist ein sogenannter Verbotsirrtum zugebilligt, weswegen sie straflos blieben. Im aktuellen Fall, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Münster, könne sich die Brüterei aber nicht mehr darauf berufen, das Töten für rechtmäßig gehalten zu haben - die Brüterei war spätestens seit 2013 durch eine Strafanzeige der Tierschutzorganisation Peta über die Unrechtmäßigkeit ihres Tuns informiert. Die Firma Brinkschulte will sich dazu nicht äußern. Die Klage vor dem Landgericht Münster will die Staatsanwaltschaft nun wegen der grundsätzlichen Bedeutung im Zweifel "bis zum BGH tragen". Dass trotz eindeutiger Straftatbestände und 14 Jahren Staatsziel Tierschutz die Praxis andauert, beweise, "die unglaubliche Macht des agroindustriellen Komplexes", so Peta-Sprecher Edmund Haferbeck.