Rechtsgutachten stellt Offshore-Windkraftpark "Butendiek" vor Sylt in Frage

Ein Gutachten des Instituts für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen bezweifelt die Rechtmäßigkeit des Offshore-Windparks "Butendiek". Der vor Sylt geplante Windpark, dessen Bau im April beginnen soll, hätte aus naturschutzrechtlichen Gründen "nicht genehmigt werden dürfen", befinden die Juristen. Einwände des Bundesamts für Naturschutz etwa seien nur dann berücksichtigt worden, wenn diese dem Bau des Windparks nicht entgegenstünden. Zudem seien bestehende Wissenslücken "stets pro Windparkbau" ausgelegt worden – ein Verstoß gegen EU-Naturschutzrecht. Auch die Zulassungen für drei weitere Windparks – "Dan Tysk", "Amrumbank West" und "Borkum Riffgrund 2" – seien nicht rechtens.

"'Butendiek' ist ein Sündenfall der Offshore-Windkraft", kritisiert Kim Detloff vom Naturschutzbund Deutschland (Nabu), der das Rechtsgutachten in Auftrag gegeben hat. Das Areal liegt direkt im EU-Vogelschutzgebiet "Östliche Deutsche Bucht" sowie im "Sylter Außenriff", einem nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützten Gebiet. Die Naturschützer befürchten "eklatante Risiken" beispielsweise für die Schweinswale und Seetaucher der Region. Wenige Wochen vor Baubeginn wollen sie das Projekt deshalb noch stoppen – oder zumindest strengere Auflagen durchsetzen. "Auch wir sind für den naturverträglichen Ausbau der Windkraft auf See", sagt Detloff. Besonders kritische Vorhaben müssten jedoch auf den Prüfstand. "Wenn es hart auf hart kommt, sind wir bereit, gegen 'Butendiek' zu klagen", kündigt der Nabu-Mann an.

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