Regierung erwägt Privatisierung des Autobahnnetzes
Die Große Koalition will das Grundgesetz ändern, um Teile des Autobahnnetzes privatisieren zu können. Das geht aus einem Entwurf der Bundesregierung hervor, der dem Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL vorliegt. Demnach will der Bund eine neue Gesellschaft gründen, die in Zukunft Autobahnen bauen und betreiben soll. An dem Unternehmen könnten sich laut Entwurf auch Investoren beteiligen. In Artikel 90 des Grundgesetzes würde es demnach künftig heißen: "Aufgaben der Planung, des Baus, des Betriebs, der Erhaltung, der vermögensmäßigen Verwaltung und der Finanzierung der Bundesautobahnen können durch Bundesgesetz einer Gesellschaft in privatrechtlicher Form übertragen werden." Bis zu 49,9 Prozent der Anteile könnte der Bund verkaufen, eine "Mehrheit" der Anteile verbliebe beim Bund. Bislang bestimmen Bund und Länder gemeinsam, wie sie das 13000 Kilometer lange Autobahnnetz betreiben. Weder das Bundesverkehrsministerium noch das Bundesfinanzministerium äußerten sich auf Anfrage zu dem Entwurf der Grundgesetzänderung. Allerdings liegen Ideen zur Teilprivatisierung der Autobahnen bereits seit Längerem vor. Im November 2014 trat ein Abteilungsleiter des Bundesfinanzministeriums bei einer Investorenkonferenz in Frankfurt auf und äußerte sich detailliert über die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft. Laut seiner Präsentation könnte diese Gesellschaft Aufträge an die Bauwirtschaft vergeben, dafür Geld bei "Fonds oder anderen Kapitalsammelstellen" akquirieren und gegebenenfalls auch eigene Anteile an die Investoren verkaufen.