Strafrechtsexperte vermutet Untreue von Bahn-Managern bei S 21
In der Auseinandersetzung um das Bahn-Großprojekt Stuttgart 21 sieht der Bremer Strafrechtsprofessor Felix Herzog die Berliner Staatsanwaltschaft in der Pflicht, "für Aufklärung zu sorgen". Herzog ist überzeugt, dass die Ermittler prüfen müssten, ob es bei der Deutschen Bahn AG "zu strafrechtlich relevanten Vorgängen im Sinne einer Untreue gekommen ist". Der Jurist hat im Auftrag von Stuttgart-21-Gegnern ein Gutachten erstellt, in dem er Anhaltspunkte "für ein wirtschaftskriminelles Geschehen" erkennt. Wenn eine so massive Kostenexplosion wie bei Stuttgart 21 wiederholt "verschwiegen, verschleiert und vertuscht" werde, sei dies "ein erhebliches Indiz dafür, dass die Entscheidungsträger von einem schlechten Gewissen geplagt waren, um die Fortführung des Projekts bangten und ihre verantwortlichen und gut dotierten Positionen in Gefahr sahen" – mit der Folge einer "Kapitalvernichtung in großem Stil", argumentiert Herzog. Die Bahn äußerte sich dazu nicht. Die Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft Berlin haben Ermittlungen gegen die Vorstände der Deutschen Bahn bislang abgelehnt.