Urteil des DFB-Bundesgerichts
Dresden will Pokal-Ausschluss nicht akzeptieren
Dynamo Dresden darf in der Saison 2013/2014 nicht am DFB-Pokal teilnehmen. Der Zweitligist war wegen Ausschreitungen seiner Anhänger ausgeschlossen worden, hatte aber Berufung eingelegt. Diese hat das DFB-Bundesgericht nun abgelehnt. Auch dagegen will der Club nun vorgehen.
Dynamo-Anhänger in Hannover: Dresden bleibt ausgeschlossen
Foto: Peter Steffen/ dpa
Hamburg - Es bleibt vorerst dabei: Der DFB-Pokal findet in der kommenden Saison ohne Dynamo Dresden statt. Wegen wiederholter Ausschreitungen seiner Fans war der Zweitligist bereits im Dezember vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes zu dieser Strafe verurteilt worden und ging in Berufung. Nun lehnte das übergeordnete DFB-Bundesgericht diese nach einer mehr als sechsstündigen Sitzung ab.
"Die Entscheidung ist die Folge einer Kette von Fehlleistungen der Anhänger des Vereins", sagte der Vorsitzende Richter Goetz Eilers zur Begründung. Am 31. Oktober 2012 hatten Dresdner Fans vor dem Spiel der zweiten Pokalrunde bei Hannover 96 (3:4 i.E.) die Eingänge der Arena gestürmt. Zudem wurde in beiden Fanblöcken Pyrotechnik gezündet. Drei Anhänger wurden festgenommen, außerdem kamen 18 Personen vorübergehend in polizeilichen Gewahrsam. Insgesamt gab es neun Verletzte.
"Vereine und Anhänger stellen eine Einheit dar. Für ein Verschulden der Anhänger sind die Vereine haftbar zu machen. Dieser Grundsatz ist für die Verbände unverzichtbar", sagte Eilers. Anton Nachreiner, Vorsitzender des DFB-Kontrollausschusses, hatte in seinem Schlussplädoyer gefragt, ob eine erneute Strafminderung der "Öffentlichkeit zuzumuten" wäre. "Wo ist die positive Zukunftsaussicht", sagte er: "Der Verein hat selbst zugegeben, die eigenen Fans nicht im Griff zu haben."
"Wir haben die Vorstrafensituation des Vereins zu berücksichtigen", sagte Eilers. Bereits in der vergangenen Saison hatten die Dresdner nach Ausschreitungen beim Pokalspiel in Dortmund im Oktober 2011 erst in der Berufung vor dem DFB-Bundesgericht einen Ausschluss abwenden können. "Dieses Urteil war damals mit einer dringenden Warnung an den Verein verbunden. Doch diese Warnung hat nicht gefruchtet", sagte der Vorsitzende Richter.
Die Dresdner hatten während der Verhandlung versucht, eine Grundsatz-Entscheidung herbeizuführen. Ihr Argument: Ein Verein kann nicht für das Verhalten einzelner Anhänger bestraft werden. "Die verschuldensunabhängige Haftung steht zwar in der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB. Aber sie verletzt in diesem Fall Grundsätze des Verfassungsrechts. Man darf nur für etwas bestraft werden, das man auch verschuldet hat", hatte Dynamo-Anwalt Jörg Heyer in seinem Plädoyer erklärt.
Kurz nach der Urteilsverkündung erklärte Dynamo-Geschäftsführer Christian Müller, dass der Club wahrscheinlich vor das Ständige Schiedsgericht des DFB ziehen werde. "Ich will den Gremien ja nicht vorgreifen, aber ich sage: Auf ein Neues, meine Herren. Wir sehen uns in dieser Sache noch einmal", sagte Müller.
Es ist das erste Mal, dass ein Club wegen Ausschreitungen der eigenen Fans aus dem DFB-Pokal ausgeschlossen wurde."Der Pokalausschluss ist das richtige Mittel, um zu signalisieren, dass der DFB nicht zuschaut, wenn solche Vorkommnisse wiederholt stattfinden. Wir hatten keine andere Möglichkeit zu reagieren", sagte Eilers.