BGH-Revisionsverfahren Hoyzer muss ins Gefängnis
Leipzig - Der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig verwarf heute die Revisionen des früheren Schiedsrichters Hoyzer und der anderen zu Haftstrafen Verurteilten. Damit sind die Urteile des Landgerichts Berlin vom 17. November 2005 rechtskräftig. Die Berliner Richter hatten Hoyzer wegen Beihilfe zum Betrug in sechs Fällen zu zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt.
Die Spielmanipulationen der Angeklagten sind nach Ansicht des Gerichts als Betrug zu werten. Die Absprachen seien bereits vor dem Anschluss der Wettverträge getroffen worden, betonte der Vorsitzende Richter Clemens Basdorf. Die Angeklagten hätten bei den Wetten ihr "überlegendes Wissen" angewandt, um unrechtmäßige Gewinne zu erzielen. Ausdrücklich stellten sich die Bundesrichter hinter das Urteil der Vorinstanz. Das Landgericht habe diesen schwierigen Fall "in sehr kurzer Zeit sehr engagiert und angemessen gelöst". Der Richterspruch enthalte nicht - wie von Bundesanwaltschaft und Verteidigung behauptet - inhaltliche oder rechtliche Mängel.
"Fußball in Deutschland ist eine sehr wichtige und eine die Öffentlichkeit bewegende Angelegenheit", sagte Basdorf. Der vorliegende Betrugsfall sei wie gemalt für einen Prüfungsfall. "Viele Studenten wurden mit dem Fall gequält und viele Wissenschaftler haben sich mit der Thematik auseinander gesetzt", sagte Basdorf bei seiner Urteilsverkündung. Hoyzer selbst war nicht anwesend und wurde durch seinen Anwalt Thomas Hermes vertreten.
Der Drahtzieher der Manipulationen, Ante Sapina, hatte wegen Betruges in zehn Fällen eine Haftstrafe von zwei Jahren und elf Monaten erhalten. Auch er muss ins Gefängnis. Sapinas Brüder Milan und Filip, Ex-Bundesligaprofi Steffen Karl und Schiedsrichter Dominik Marks, die ebenfalls in einen der größten Skandale in der Geschichte der Fußball-Bundesliga verwickelt waren, hatten von der Vorinstanz Bewährungsstrafen erhalten. Damit ist der Wett- und Manipulationsskandal abgeschlossen.
Oberstaatsanwalt Hartmut Schneider von der Bundesanwaltschaft hatte Freispruch für Hoyzer und Co. gefordert. Nach seiner Ansicht sei das Verhalten der Angeklagten zwar "eine Gaunerei", aber strafrechtlich nicht zu verfolgen. Spiele zu manipulieren sei kein Betrug. Nach Schneiders Auffassung fehlt im Strafgesetz derzeit ein Paragraf, der den Betrug bei Wetten unter Strafe stellt.
Schneider verwies darauf, dass in der Frühzeit des Gebrauchs von Kreditkarten in Deutschland deren Missbrauch nicht strafrechtlich verfolgt werden konnte, weil entsprechende Gesetze fehlten. Auch die Verteidiger forderten Freisprüche. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht.
"Das ist ein Ergebnis, das man - wenn man die Hauptverhandlung verfolgt hat - erwarten konnte. Dass es nicht im Sinne der Bundesanwaltschaft ausfiel, war in der Hauptverhandlung durch die kritischen Nachfragen erkennbar. Das ist auch nicht dramatisch. Es ist auch keine Niederlage. Es sind unterschiedliche Rechtsauffassungen deutlich geworden", sagte Generalbundesanwältin Monika Harms.
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