Impfquote in der Bundesliga Bei Borussia Dortmund sind alle Spieler geimpft oder genesen

Dortmunds Spieler sind nach Aussage von Sebastian Kehl entweder geimpft oder genesen
Foto: WOLFGANG RATTAY / REUTERSAlle Profis des Fußball-Bundesligisten Borussia Dortmund sind gegen das Coronavirus geimpft oder nach einer Covid-Erkrankung genesen. Das sagte BVB-Lizenzspielerchef Sebastian Kehl vor dem DFB-Pokalspiel gegen den Zweitligisten FC Ingolstadt bei Sport1. »Es ist eine persönliche Entscheidung gewesen, ich glaube, das ist okay, dass jeder das selbst entscheidet. Die Jungs haben ihre Verantwortung begriffen«, sagte Kehl. »Das hat aber nichts mit Kimmich zu tun.«
Nationalspieler Joshua Kimmich vom deutschen Rekordmeister Bayern München hatte am vergangenen Samstag verkündet, dass er nicht gegen Corona geimpft sei und damit für Aufregung gesorgt. Kimmich verwies auf vermeintliche Folgeschäden einer Impfung. »Es gibt Spieler, die haben einen anderen Hintergrund. Das sollte man nicht generell beurteilen. Wir haben ausreichend aufgeklärt. Ich würde niemanden den Kopf abreißen, der sich nicht impfen lässt«, sagte Kehl.
Ein Großteil der Profis in Deutschland ist jedoch geimpft: Die Impfquote unter den Spielern und Trainern der ersten und zweiten Liga liegt bei mehr als 90 Prozent, wie die Deutsche Fußball Liga (DFL) mitteilte. Grundlage für diese Zahl seien freiwillige Angaben der Klub im Rahmen einer entsprechenden Abfrage der DFL. Der DFL würden keine Informationen in Bezug auf einzelne Personen zum Impfstatus oder Impfstoff vorliegen, hieß es.
Keine Nachweispflicht für Spieler
In der Debatte um Kimmich, dem beim Thema Impfung als Gründer der Initiative »We Kick Corona« zusätzliche Aufmerksamkeit zukam, wurde auch über eine Ungleichbehandlung von Spielern und Fans am Beispiel von Stadien mit 2G-Konzepten diskutiert. Die DFL stellte klar, dass von den Profis kein Nachweis über eine Impfung oder überstandene Coronainfektion gefordert werden kann, weil das einer »verbandsrechtlichen Impfpflicht« gleichkommen würde.
»Es geht damit um den allgemeinen Infektionsschutz und nicht um den Arbeitsschutz«, hieß es. Bei Berufstätigen gehe es daher »um verhältnismäßige Schutzmaßnahmen im Rahmen der grundrechtlich geschützten Berufsausübung.« In Bezug auf Zuschauer gehe es um verhältnismäßige Vorgaben zum Gesundheitsschutz bei der Ausübung von Freizeitaktivitäten.