DFL-Beschluss Hopp darf Mehrheit bei 1899 Hoffenheim übernehmen

Hoffenheim-Mäzen Hopp: Mehrheitsübernahme bei 1899
Foto: imagoHamburg - Dietmar Hopp, Mäzen des Fußballbundesligisten 1899 Hoffenheim, darf mit Wirkung zum 1. Juli 2015 die Mehrheit der Stimmrechte an der TSG 1899 Hoffenheim Fußball-Spielbetriebs GmbH übernehmen. Dies bestätigte die Deutsche Fußball Liga (DFL). Hopp umgeht damit auch die sogenannte 50+1-Regel, die eigentlich eine Stimmenmehrheit beim Mutterverein vorsieht.
Zur Wirksamkeit der von der DFL erlassenen Genehmigung bedarf es jedoch noch einer Bestätigung durch das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB).
Maßgeblich für die Bewertung des Hoffenheimer Antrags war das jahrelange finanzielle Engagement des SAP-Gründers Hopp sowohl für den Profi- als auch den Amateurfußball. Denn Ausnahmen erlässt die DFL auf Antrag nur in Fällen, "in denen ein Rechtsträger seit mehr als 20 Jahren den Fußballsport des Muttervereins ununterbrochen und erheblich gefördert hat".
Für Hopp liegen Vorteil und Sinn einer möglichen Übernahme der Stimmenanteile auch darin, "die Verantwortlichkeit für den Fußball noch stringenter und effizienter zu gestalten", wie es in einer Pressemitteilung der TSG hieß.
